Auslegung und Ansatz der K 130 sind weiterhin richtig
Wenn sich auch die Korvette K 130 in die Reihe der neuen Beschaffungen unter dem Stichwort »Transformation«, wie eben skizziert, einreiht, so stammen die ersten Überlegungen doch aus der Zeit vor den umbruchartigen Ereignissen von 1989/1990. Schon unter der Flagge der »Flotte 2005« wurden Schiffe gesucht, die als Nachfolger der Flugkörperschnellboote erweiterte Fähigkeiten zeigten und unter dem Namen der »Entregionalisierung« über den Schnellbooteinsatz im westlichen Teil der Ostsee zur Verteidigung der Ostseezugänge hinausgingen. »K 130« ist jedoch nicht nur mit neuen taktisch-technischen Forderungen (Dokument TTF vom Januar 1998) verbunden, die Basis für die anschließende Definition waren, sondern sollte auch u.a. verfahrensmäßiges Neuland beschreiten.
So verlangte man vom Vorhaben
die Einhaltung einer Konkurrenzierung in der Ausschreibung,
ein funktionsorientiertes Lastenheft in diesem Prozess,
die Einhaltung einer strikten Preisobergrenze und schließlich
die Beschränkung des Auftraggebers auf seine reine Steuerungsfunktion.
Abweichend vom bis dahin geübten Verfahren, so im nur fünf Jahre zuvor (1996) unter Vertrag genommenen Vorhaben der Fregatten Klasse 124, ist der Bauvertrag K 130 vom Januar 2001 nicht das direkte Ergebnis einer vorausgehenden und detailliert beschriebenen Definition. Vielmehr war auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung ohne bindende Vorgaben konkreter technischer Lösungen oder von Geräten und Ausrüstung eine Auslegung durch die Industrie zu finden. Dies in Übereinstimmung mit den Beschaffungsregelungen des CPM (Customer, Product, Management).
Die anbietenden Wettbewerber hatten so die Freiheit (und den Zwang), innovative Lösungsansätze vorzubringen und eine wirtschaftliche Fertigung zu entwickeln. Innerhalb des Kostenrahmens sollte in einem »design to budget/design to cost« – Prozess ein Höchstmaß an geforderten Fähigkeiten untergebracht werden. In der Realisierung selbst wollte sich der öffentliche Auftraggeber allein auf seine originären Steuerungsfunktionen beschränken.
Auftragnehmer ist die ARGE K 130, bestehend aus den Werften Blohm+Voss, Friedrich Lürssen-Werft und Nordseewerke Emden. Die Kiellegung des Typschiffes erfolgte am 3. Dezember 2004 und seine Taufe am 19. April 2006. Im Oktober dieses Jahres 2006 begannen Erprobungsfahrten und Funktionsnachweise, so dass mit einer Indienststellung im Mai 2007 gerechnet wurde; dieser Termin wird nun wohl im Sommer/September erreicht werden. Zum Aufgabenspektrum der Korvette Klasse 130, ihrer technischen Auslegung und Ausrüstung wurde in dieser Zeitschrift ausreichend berichtet. Diese Absichten zum Schiffsentwurf, den Sensoren und Waffen sowie zum Gesamteinsatzsystem sind soweit realisiert worden, dass Beobachter z.B. von einem atemberaubenden, modernen Eindruck der neuen integrierten Brücke der K 130 sprechen. Gleiches wird wohl von der Hellraum- OPZ zu sagen sein.
Zwei Ausrüstungen konnte die K 130 jedoch nicht mitbekommen: Das sind der senkrecht startende Flugkörper Polyphem und die Autonome Marine-Drohne, beides Vorhaben, die nicht reif zur Beschaffung waren (anlässlich einer Pressekonferenz am 30. März 2004 äußerte hierzu BM Struck: »Wir streichen die Marinedrohne und verfolgen einen streitkräftegemeinsamen Ansatz.«), für die jedoch Platz und Integrationsmöglichkeiten vorgehalten werden.
Das Einsatzsystem übernimmt in seiner Softwareausgestaltung weitgehend, d.h. soweit dies technisch und operativ sinnvoll ist, Module des eingeführten Führungs- und Waffeneinsatzsystems F 124. Der neue schwedische Seezielflugkörper RBS 15 Mk 3 wird wie die gegen IR- und Radarverfahren gleichermaßen wirkende Täuschkörperwurfanlage MASS mit K 130 eingeführt.