Wirkung gegen Ziele über Wasser
Einheiten der Marine müssen gemäß KdB zur Wirkung gegen Ziele über Wasser und zu Operationen auf hoher See, im eigenen und vor allem im gegnerischen Küstenmeer befähigt sein. Dies schließt die Fähigkeit zur verbundenen Über- und Unterwasser- sowie zur Seekriegführung aus der Luft mit ein.
Sie müssen darüber hinaus zur selektiven, präzisen und abgestuften Wirkung gegen überwiegend nur teilweise militärisch organisierte Kräfte auf hoher See, im eigenen und vor allem im gegnerischen Küstenmeer befähigt sein. Konkret sind folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Überwachung und Schutz von Seegebieten, Seeverbindungslinien und Häfen,
Kontrolle seestrategischer Positionen,
Durchführung maritimer Embargo- und Blockadeoperationen sowie
Schutz der Küsten vor gegnerischer seegestützter Bekämpfung und
Ausschalten/Neutralisieren gegnerischer Kräfte auf See.
Die dafür notwendigen Fähigkeiten zur Bekämpfung erfordern dabei den zielgenauen und selektiven Einsatz (Präzisions- und Unterscheidungsfähigkeit) von Waffen sowohl auf kurze Distanz als auch auf sichere Entfernungen (Abstandsfähigkeit) und in der Tiefe des Raumes. Diese Fähigkeiten müssen in allen Dimensionen des Raumes – bei Tag und Nacht sowie unter extremen Witterungsbedingungen und in schwierigem Gelände – entfaltet werden können.
Der unüberschaubare weltweite Rüstungsmarkt und die von vielen staatlichen und nicht staatlichen Akteuren betriebene Proliferation führen dazu, dass gegnerischen Akteuren eine unvorhersehbar große Bandbreite unterschiedlicher maritimer Fahrzeuge, Waffen und Infrastrukturen zur Verfügung steht. Daraus resultiert die Wahrscheinlichkeit, dass auch deutsche Seestreitkräfte im Rahmen der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus für eine Vielzahl unterschiedlicher Einsätze zu befähigen sind. Ausschlaggebend für die Fähigkeit, Ziele wirkungsvoll bekämpfen zu können, sind folgende physikalische und technische Parameter eines Ziels:
Größe/Signatur (z.B. Form/Aussehen, Radar‑, optische, thermische Signatur),
Mobilität (z.B. Agilität, Geschwindigkeit),
Reichweite/Ausdauer,
Offensiv- und Defensivpotenzial,
Führung (z.B. Einsatzdoktrin, Lenkung,Vernetzung),
Standfestigkeit (z.B. Struktur).
Führt man diese Faktoren zusammen, dann reicht die Bandbreite möglicher Ziele an der Wasseroberfläche von treibenden Seeminen und Sprengfallen über unbemannte Überwasserdrohnen bis zu kleinsten, hochagilen Booten, zivil genutzten Schiffen aller Größen und kleinen, mittleren und großen Kriegsschiffen.
Wirkung gegen Ziele am Boden
Zur Bekämpfung von Zielen am Boden legt die KdB fest, dass Einheiten der Marine im Rahmen multinationaler, streitkräftegemeinsamer und vernetzter Operationen mit ihren Fähigkeiten durch Waffenwirkung von See an Land zur Wirkung gegen Ziele am Boden beitragen. Sie müssen befähigt sein, den Einsatz von Landstreitkräften zu ermöglichen oder zu unterstützen, indem Ziele am Boden von See aus präzise und auf Abstand bekämpft werden. Weiter wird die Fähigkeit zur präzisen Waffenwirkung auf große Entfernung sowie zur taktischen Feuerunterstützung von See verlangt. Es kann dabei notwendig werden, dass seegestützte Waffenwirkung an Land, gerade auch vor dem Hintergrund einer »Streitkräftegeeinsamen Taktischen Feuerunterstützung« gegen eine Vielzahl möglicher Zielgrößen und Zielhärten gegen primär stationäre Ziele gefordert wird. Dieses können weiche Ziele sein, wie offene oder verschanzte Infanterie, bis hin zu harten Zielen wie Panzer, Brücken und Bunker.