Dieser Artikel wird mit freundlicher Genehmigung der “MarineForum — Zeitschrift für maritime Fragen” veröffentlicht.
Die auf absehbare Zeit wahrscheinlichsten Aufgaben der Bundeswehr sind die internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den Terrorismus. Entsprechend dem Gedanken der Transformation gilt hierfür ein bundeswehrgemeinsamer und fähigkeitsorientierter Ansatz. In diesem Zusammenhang umfasst der Auftrag der Stabilisierungskräfte die Beteiligung an multinationalen, streitkräftegemeinsamen militärischen Stabilisierungsoperationen niedriger bzw. mittlerer Intensität und längerer Dauer in dem gesamten Spektrum der friedensstabilisierenden Maßnahmen.
Britischer Vorschlag für Future MCM Hydrographic Patrol Capability Grafik: MODUK Click to enlarge |
Frankreich denkt an GOWIND Varianta Grafik: DCNS) Click to enlarge |
Konzeptioneller Rahmen Für die Deutsche Marine bedeutet dieses, dass sie in der Lage sein muss, weltweit und dauerhaft im multinationalen Rahmen und unter Bedrohung vor fremden Küsten operieren zu können. Hierzu zählt insbesondere der Aufgabenkomplex »Sicherheit im Seeraum«. Der maritime Beitrag der Stabilisierungskräfte wird bisher unter anderem durch die acht Fregatten 122 und die 10 Schnellboote 143A erbracht. Bei einem Rotationsfaktor von drei (Anzahl der Einheiten, die sich auf einer Station abwechseln) können mit diesem Kräftedispositiv gleichzeitig und durchhaltefähig bis zu sechs Stationen in Stabilisierungsoperationen besetzt werden. Diese Einheiten werden jedoch in absehbarer Zeit das Ende ihrer Lebensdauer erreichen und damit zu einem anwachsenden quantitativen Missverhältnis zwischen den erforderlichen und den verfügbaren Waffenträgern führen.
In der Konsequenz droht bei der Durchführung von Stabilisierungsoperationen die Durchhaltefähigkeit verloren zu gehen. Gleichzeitig wird der Zwang größer, die Hochwerteinheiten der Eingreifkräfte für Stabilisierungsoperationen heranzuziehen. Diese werden dann jedoch personell und materiell über Gebühr beansprucht, ohne dass dabei ihr leistungsstarkes Fähigkeitsspektrum tatsächlich zur vollen Anwendung kommen kann. Das Verschleißen von Eingreifkräften in lang anhaltenden Stabilisierungsoperationen ist unwirtschaftlich, führt darüber hinaus zu einer reduzierten Verfügbarkeit dieser Einheiten für Eingreifoperationen, also die Art von Einsätzen, für welche die wertvollen und leistungsfähigen Fregatten und Korvetten tatsächlich gebaut wurden.
Folgerichtig sucht die Deutsche Marine mit der Korvette 131 nach einem einfachen aber robusten »Arbeitspferd«, das in seiner Grundauslegung den Stabilisierungskräften zuzuordnen ist und als Fähigkeitsträger den »Verband Stabilisierungskräfte« ergänzen soll. Während die Fregatte 125 das gesamte Spektrum von Stabilisierungseinsätzen wahrnehmen kann, soll die Korvette 131 ausschließlich für den »low-intensity« Bereich ausgelegt werden. Die Korvette 131 soll die Fregatte 125 ergänzen, um Einsätze im unteren Intensitätsspektrum wirtschaftlicher durchführen zu können. Damit steht für die Korvette 131 zunächst nicht der Kampfeinsatz gegen einen militärisch organisierten Gegner im Vordergrund des Fähigkeitsprofils, sondern vor allem der Grundsatz der »Economy of Effort«. Die Korvette 131 wird leistungsfähigere aber auch personal- und kostenintensivere Einheiten bei den Einsätzen freisetzen, die kein breitbandiges und hochwertiges Fähigkeitsprofil erfordern.
Operative Forderungen
Die Korvette 131 wird für die Konfliktbewältigung über Wasser ausgelegt. In Verbindung mit der Festlegung des Fähigkeitsprofils auf Stabilisierungseinsätze am unteren Ende der Intensitätsskala ergeben sich hieraus die entwurfsbestimmenden Aufgaben, die von dem Fahrzeug wahrgenommen werden sollen:
- Überwachen und Beherrschen von Räumen, Einrichtungen und Verbindungslinien zu Wasser und in der Luft,
- Durchführen von Embargo-Maßnahmen,
- Durchsetzen gegen teilweise militärisch organisierte Gegner und asymmetrisch operierende Kräfte.
Konkret bedeuten diese Vorgaben, dass neben dem Selbstschutz die Seeraumüberwachung, das Abfangen von Seezielen und das Durchführen von Boardings entwurfsbestimmende Kernfähigkeiten der Korvette 131 sein müssen. Darüber hinaus muss die Einschiffung von Marineschutzkräften möglich sein und der Tauchereinsatz unterstützt werden.
Dabei wird das operative Fähigkeitsprofil von den folgenden grundsätzlichen Parametern bestimmt:
- Langandauernde operative Verfügbarkeit des Gesamtsystems
- Lange Stehzeiten im Einsatzgebiet bei existenten Versorgungsketten
- Eskalationsfähigkeit bei Stabilisierungsoperationen
- Teilhabe an multinationalen und streitkräftegemeinsamen Operationen
- Befähigung zu Teilnahme an der Netzwerkzentrierten Kriegsführung
- Intensivnutzung mit einer Betriebserhaltungs- Periodennorm von 48 Monaten
- Ausreichende Indiensthaltungsreserven.
Die geplante Anzahl von sechs zu beschaffenden Korvetten 131 ist eine quantitative Mindestforderung. Diese Zahl ergibt sich aus der operativen Forderung, dass die Einheiten gleichzeitig an drei verschiedenen Operationen mit einer Einsatzzeit von zwei Jahren unter Berücksichtigung eines Zweibesatzungskonzeptes eingesetzt werden sollen (Rotationsfaktor zwei).
Nutzungsorientierung
Neben dem optimierten Fähigkeitsspektrum ist die konsequente Nutzungsorientierung das zweite wesentliche Entwurfsmerkmal der Korvette 131. Deutlicher als dieses bei den Vorgängerprojekten erforderlich war, müssen die Belange des späteren Nutzers und der Nutzung bereits frühzeitig mit in die Konzeption der neuen Plattform einfließen. Die absehbaren finanziellen und personellen Rahmenbedingungen erzwingen, dass sich der Fokus immer mehr von der reinen Beschaffung auf die spätere Nutzung verlagern muss, d.h. auf die Aufgabe, die Einheiten wenigstens 30 Jahre lang dauerhaft einsatzbereit zu halten und zu betreiben.
Deutsche Korvette 130 Foto: PIZM Click to enlarge |
Die Korvette 131 muss zu einer spürbaren Entlastung der Marine in der Nutzung führen, d.h. zu einer nachhaltigen Reduzierung der Aufwände für Personal, Ausbildung, Kraftstoff, Verbrauchsgüter, Instandhaltung, Instandsetzung, Ersatzteile, Konfigurationsmanagement, Dokumentation, Systempflege und Änderung. In Verbindung mit der gleichzeitig geforderten sehr hohen operativen Verfügbarkeit der Einheiten wird für die Deutsche Marine zum ersten Mal die Unterstützbarkeit in der Nutzung zu einem limitierenden Faktor für den Entwurfsprozess. Rein praktisch bedeutet dieses für die Korvette 131:
- Budget für die Nutzung als Design Kriterium
- Reduzierung der Systemkomplexität durch weniger und einfachere Untersysteme
- Verbesserung der Wartbarkeit durch geringere räumliche Integrationsdichten
- Begrenzung der Auswirkung von COTS (Commercial-of-the-shelf) Obsoleszenzen durch geringere funktionale Integrationstiefen für Untersysteme
- Reduzierung der kommerziellen Abhängigkeiten von singulären Anbietern
- Verstärkte Nutzung des Wettbewerbs
- Verstärktes Einbringen des öAG (öffentlicher Auftraggeber)
Entscheidende Bedeutung wird in diesem Zusammenhang dem Grad der Automatisierung zukommen. Ein hoher Automatisierungsgrad erfordert weniger Personal zum Betreiben des Schiffes. Dies bedeutet aber auch gleichzeitig eine gesteigerte Systemkomplexität und führt damit in der Folge zu erhöhten Aufwänden bei der Nutzungsunterstützung. Eine erfolgreiche Optimierung des Automatisierungsgrades wird entscheidend sein für die Wirksamkeit der Nutzungsorientierung. Hier gilt es, eine ausgewogene Balance zwischen Systemkomplexität, Personalbedarf und Nutzungskosten zu finden.