Turkstaaten — Türkei


Türkei

Staat­sre­li­gion Islam?
Wenn wir in den let­zten Zeilen immer wieder von der säku­laren Türkei gesprochen haben, dann bedarf dies ein­er ein­schränk­enden Konkretisierung. Die Türkei ver­ste­ht sich als laizis­tis­ch­er Staat — tat­säch­lich herrscht in ihr ein “sun­ni­tis­ch­er Staat­sis­lam”, in dem Land wer­den andere Reli­gio­nen wie Chris­ten ger­ade noch in Form von einge­tra­ge­nen Vere­inen geduldet.

Diese “Schlechter­stel­lung” trifft aber nicht nur die christlichen Kirchen und ihre Ordens­ge­mein­schaften — son­dern alle religiösen Gemein­schaften, die sich der staatlichen Reli­gions­be­hörde und ihrer sun­ni­tis­chen Aus­rich­tung des Islam nicht unterstellen.

Beispiel: Der­wis­che
Auch islamis­che Orden wur­den geschlossen und ver­boten, wie etwa die Loge der Der­wis­che, die sich mit ihrem Tanz in einen eksta­tis­chen Zus­tand ver­set­zen. Die islamis­chen Mys­tik­er (oder sufis) predi­gen die Liebe zwis­chen Gott und den Men­schen und streben Armut und Askese an. Der Sufis­mus wen­det sich sowohl gegen die Autorität der (schi­itis­chen) Imame als auch gegen die absolute Gehor­sams­forderung gegen Gott, die die Sun­niten erheben. Diese mys­tis­che Bewe­gung wurde anfänglich von den ortho­dox­en islamis­chen The­olo­gen stark bekämpft. Sie waren der Mei­n­ung, daß der Sufis­mus die Tugend der Liebe an die Stelle des Gehor­sams set­zt. Im Laufe sein­er Entwick­lung, die sich vor allem in Iran vol­l­zog, ging der Sufis­mus mit Ordens­grün­dun­gen ein­her. Die Ordens­brüder wur­den Der­wis­che genan­nt, die mys­tis­che Ekstase auch mit Hil­f­s­mit­teln wie Musik und Tanz erre­ichen woll­ten. Das Gebet der Der­wis­che — Musik und Tanz — ist völ­lig untyp­isch für das islamis­che Gebet, schlägt aber eine Brücke zwis­chen Islam und Chris­ten­tum. Der Tanz der Der­wis­che, die beson­dere, rit­u­al­isierte Form des Gebetes dieser Gemein­schaft, in der jede Gestik, die Hand- und Fußhal­tung eine beson­dere Bedeu­tung hat, ist inzwis­chen von der UNESCO als Weltkul­turerbe anerkannt.

Zum Beispiel Mawlawiya:
Mawlawiya wird ein vom per­sis­chen Dichter und Mys­tik­er Djalal ad-Din Rumi (1207–73) im kleinasi­atis­chen Konya gegrün­de­ter Orden genan­nt. Seinen Namen erhielt er von dem Ehren­na­men seines Grün­ders — Mewlana (unser Herr). Mewlana, der Begrün­der dieser beson­deren Glauben­srich­tung im Islam, war im 13. Jahrhun­dert ein engagiert­er Ver­fechter ein­er islam­sichen Ref­or­ma­tion mit charis­ma­tis­chen Ansprachen über die Liebe zu Gott, ober Frieden und Ver­söh­nung unter den Men­schen — also ein absoluter Kon­tra­punkt zur These vom “Heili­gen Krieg” und Gewaltver­her­rlichung, die ger­ade heute die west­liche Öffentlichkeit bei der Diskus­sion um den Islam umtreibt. Die Gemein­schaft wurde 1925 ver­boten. In einem der ältesten Orden­shäuser in Istan­bul, im Stadt­teil Beyo­glu in der Galip Dede Cad­de­si (ein­er steilen Gasse, die nach Galip Dede, einem mys­tis­chen Der­wisch-Dichter des 17. Jahrhun­derts benan­nt ist) hat sich heute wieder eine Der­wisch-Gemeinde etabliert, der “Vere­in der mod­er­nen Fre­unde von Mewlana”, der sich offiziell der Brauch­tums- und Kul­turpflege wid­met und zahlen­den Touris­ten die Teil­nahme am “tanzen­den Gebet” als Zuschauern ermöglicht. Und im Logen­haus (offiziell einem Muse­um) tanzen (und beten) Frauen gemein­sam mit den Män­nern. Auch heute noch: eine Rev­o­lu­tion für den Islam. Und gle­ichzeit­ig: ein Gesicht­spunkt, der ger­ade bei jun­gen, “mod­ern” denk­ende Men­schen das Inter­esse für die Der­wis­che weckt.

Zum Beispiel Bek­tashiya:
Bek­tashiya ist ein von Had­jd­ji Bek­tash Wali (*1337) gegrün­de­ter türkisch­er Orden in Ana­tolien und auf dem Balkan. Auch dieser Orden wurde 1925 wurde in der Türkei ver­boten. Seit etwa 1950 erfährt er eine neue Blüte. Die Ordens­mit­glieder leben in Klöstern zusam­men und prak­tizieren eine Beichte mit Abso­lu­tion und ein kul­tisches Mahl mit Brot, Käse und Wein. Die türkischen Ale­viten (siehe näch­ste Seite) haben mit dem Orden der Bek­tasi Der­wis­che einen sehr spir­ituellen Hintergrund.

His­torische Wurzeln:
1. Die Osman­is­chen Sul­tane als Kalifen:
Der Kalif war als Nach­fol­ger Mohammeds mit der poli­tis­chen und religiösen Führung der gesamten mus­lim­is­chen Gemein­schaft betraut. Der ursprüngliche auch mit weltlich­er Macht verse­hende Titel des “Kalifen” — im Sinne eines ober­sten Führers der Mus­lime — wurde seit dem Führungskampf der sun­ni­tis­chen Abbasi­den (Bag­dad) und Umayyaden (Spanien) sowie der schi­it­tis­chen Fatimi­den untere­inan­der zu einem religiösen Führungsanspruch. Die Insti­tu­tion des Kali­fats leit­eten die islamis­chen The­olo­gen und Juris­ten aus dem Koran her. In Sure 38 heißt es: “Oh Da’ud (König David), siehe, wir macht­en dich zu einem Stel­lvertreter (chal­i­fa) auf Erden; So richte zwis­chen den Men­schen in Wahrheit…”. Über dem Kalifen ste­ht allein das religiöse Gesetz, die Schar­i’a, die aus den Recht­squellen Koran, Sun­na, idschma (Kon­sens) und qiyas (Analo­gi­eschluss) schöpft und an die auch der Kalif gebun­den ist.
Nach (später­er) offizieller osman­is­ch­er Geschichts­darstel­lung hat das Kali­fat der Osma­n­en bere­its 1517 begonnen, als der osman­is­che Sul­tan Selim I. Syrien und Ägypten eroberte und das dor­tige Sul­tanat der Mameluken beseit­igte. In deren Haupt­stadt Kairo hat­ten seit 1261/62 — qua­si als Mar­i­onet­ten der Mameluken — auch Tit­u­lar-Kalifen aus der von den Mon­golen gestürzten Abbasi­den-Dynas­tie resi­diert. Sul­tan Selim, so die osman­is­che Darstel­lung, habe nach 1517 den let­zten in Kairo ohne eigentliche Macht­befug­nisse amtieren­den abba­sidis­chen Kalifen al-Mutawakkil III. (1508–1516, erneut 1517) dazu gebracht, ihm offiziell das Kali­fat zu über­tra­gen. Sei­ther beanspruchte das Osman­is­che Kali­fat (1517-1924) die dritte unter den Sun­niten all­ge­mein anerkan­nte Kalifen-Dynas­tie zu sein. Nach der Nieder­lage des ersten Weltkriegs wurde der osman­is­che Sul­tan mit der Grün­dung der laizis­tis­chen Repub­lik 1923 ent­machtet, wonach dann durch die Regierung der Türkei 1924 auch das Kali­fat abgeschafft wurde.

2. Mus­lime und andere Nation­al­itäten bei den Osma­n­en:
In der osman­is­chen Zeit waren die Bewohn­er der Türkei in Nation­al­itäten (Mil­let) aufgeteilt. Die sun­ni­tisch-islamis­che Nation­al­ität (mil­let-i-hakime) beherrschte die anderen Nation­al­itäten, die “mil­let-i-mahkume”. Damit wurde das Staatsvolk durch die Zuge­hörigkeit zum (sun­ni­tis­chen) Islam definiert. Die Ange­höri­gen ander­er Reli­gion­s­ge­mein­schaften, ins­beson­dere die Juden, die Chaldäer, die griechisch-ortho­dox­en, armenis­chen, syrisch-ortho­dox­en und maroni­tis­chen Chris­ten gal­ten als nicht als volle türkische Staats­bürg­er son­dern als Ausländer. 

Heutige Auswirkun­gen:
In der Türkei wirkt diese his­torische Enwick­lung in der nach wie vor beste­hen­den Diskri­m­inierung ander­er Rel­gion­s­g­mein­schaften nach. In einem Urteil des türkischen Kas­sa­tion­shof vom 8. Mai 1974 wurde ein neues Stiftungs­ge­setz, dass den nicht­mus­lim­is­chen Stiftun­gen, also vor allem den genan­nten Reli­gion­s­ge­mein­schaften den Besitz (Erwerb) von Immo­bilien unter­sagt, bestätigt — denn die Nicht­mus­lime seien Aus­län­der. Auf­grund dieser Entschei­dung wurde eine größere Menge kirch­lich­er Immo­bilien enteignet, so das griechisch-ortho­doxe Priestersem­i­nar bei Istan­bul, was zum “Aus­trock­nen der griechisch-ortho­dox­en Kirche” in der Türkei beitrug. Obwohl der öku­menis­che Patri­arch Bartholomäus I., der in seinem Sitz in Istan­bul (früher Byzanz) eine der ältesten christlichen Tra­di­tio­nen repräsen­tiert, ein in der Türkei geboren­er türkisch­er Staats­bürg­er ist (wie übri­gends der armenis­che Patri­arch Mes­rob II auch), wurde die Reli­gions­frei­heit in der Türkei mit dieser Prax­is erhe­blich beschränkt.
In einem Bericht des “Kon­troll­rats des Staat­spräsi­den­ten” vom Som­mer 2006 wird diese Auf­fas­sung immer noch vertreten. Diese prak­tis­chen Hand­habung ist mit dem Europäis­chen Ver­ständ­nis eines laizis­tis­chen Staates nicht vereinbar.

Ausser­halb der Türkei — in der Gemein­schaft islamis­ch­er Staat­en — hat die Türkei trotz der Abschaf­fung des Kali­fats und dem damit ver­bun­de­nen Führungsanspruch über alle Mus­lime nach wie vor höch­ste Anerken­nung. Die OIC (Orga­ni­zatin of Islam­ic Nations) hat bei den let­zten Wahen (Stand 2006) einen türkischen The­olo­gen als Präside­ten gewählt, nicht aber den saud­is­chen Vertreter.
In West- und Zen­traleu­ropa wer­den (mit Aus­nahme von Frankre­ich und den Staat­en der iberischen Hal­binsel, die eine geschichtliche Affinität zu den Mus­li­men aus Alge­rien und Nordafri­ka haben) Mus­lime vor­wiegend als türkische Staat­sange­hörige erlebt. Ger­ade der Wirtschafts­boom im Nachkriegs­deutsch­land hat zur ver­mehrten Zuwan­derung türkisch­er Gas­tar­beit­er geführt, die als Arbeit­skräfte kamen und als Men­schen mit Fam­i­lien blieben. Europa ist zunehmend gefordert, sich mit der türkisch-islamis­chen Kul­tur auseinan­der zu set­zen, die inzwis­chen auch in den größeren europäis­chen Städten heimisch gewor­den ist. Eine Studie der Stiftung Wis­senschaft und Poli­tik (SWP) vom April 2005 set­zt sich inten­siv mit der indi­vidu­ellen Inte­gra­tion der Mus­lime in den europäis­chen Staat­en auseinan­der. Diese innereu­ropäis­che Auf­gabe kor­re­spondiert mit der Frage, inwieweit die Türkei als mus­lim­is­ch­er Staat auch in der Europäis­chen Union inte­gri­ert wer­den kann. Eine der hierzu entschei­den­den Fra­gen ist das Ver­hält­nis von Reli­gion und Gesellschaft, die Frage von Tol­er­anz gegenüber Ander­s­gläu­bi­gen und von Diskri­m­inierungs­frei­heit (sowohl aus religiösen wie aus eth­nis­chen, geschlechtlichen, sex­uellen oer weltan­schaulichen Grün­den), die über die EU-Antidiskri­m­inierungsrichtlin­ie zum europäis­chen Rechts­stan­dard gewor­den ist. 

Extern­er Link: Tagess­chau — Die Türkei auf dem Weg nach Europa?

Zukün­ftige Ten­den­zen?
Der türkische Staat bildet die islamis­chen Predi­ger aus, die dann auch als Staat­sangestellte besol­det wer­den. Damit hat sich die türkische Regierung die zumin­d­est indi­rek­te Kon­trolle der Moscheen gesichert.
Die türkischen Sun­niten dürften über­wiegend den Hanafiten zuzurech­nen sein. Diese sind die Anhänger der nach dem irakischen Imam Abu Han­i­fa (699–767) benan­nten Rechtss­chule. Sie beto­nen die Ver­nun­ft und die Logik, wenn es um einen Recht­sentscheid geht. Inder, Türken und die Dynas­tie der Osma­n­en haben sich dieser Rechtss­chule angeschlossen.

Die in der Türkei führen­den the­ol­o­gis­che Fakultät in Ankara wurde 1949 gegrün­det. Sie ist heute eine wichtige Reform­stimme für die Koran-Inter­pre­ta­tion in der Welt des Islam. Fast alle Dekane der 23 the­ol­o­gis­chen Fakultäten des Lan­des sind Absol­ven­ten der islamis­chen Uni­ver­sität von Ankara und haben starken Ein­fluss bei der staatlichen Reli­gions­be­hörde DIB, die vom Reformthe­olo­gen Bar­dakoglu  von der Mar­mara-Uni­ver­sität in Istan­bul geleit­et wird. Diesem “Prä­sid­i­um für Reli­gion­san­gele­gen­heit­en” (Diyanet Isleri Baskan­li­gi) unter­ste­hen die 75 000 Moscheen des Lan­des. Es bezahlt die 88 000 Imame und Muezzine, und es entsendet fast fünfhun­dert Imame an die Moscheen in Deutsch­land. Der Spitzen­vertreter des türkischen Islam, Ali Bar­dakoglu , der im Novem­ber 2002 von der neu gewählten mod­er­at islamistis­chen Partei für Gerechtigkeit und Fortschritt (AKP) ernan­nt wurde, ste­ht für einen wis­senschaftlich fundierten Islam, dessen Inter­pre­ta­tion nicht in der blind­en Rez­i­tierung von Versen son­dern im hit­sorischen Kon­text erfol­gen müsse.

Quelle: “Der Koran muss im his­torischen Kon­text inter­pretiert wer­den” — (www.welt.de)

Unter Bar­dakoglu nimmt der Ein­fluß der the­ol­o­gis­chen Fakultäten der Türkei und ihrer mod­ernistis­chen The­olo­gen auf das Diyanet zu. Auch Dozen­ten in Ankara betra­cht­en den Koran als an seinen his­torischen Kon­text gebun­den.  Dieser kri­tisch-his­torische Ansatz der wis­senschaftlichen The­olo­gie ist kon­ser­v­a­tiv-fun­da­men­tal­is­tis­chen Islamis­ten wie den Wahabiten fremd. Bei den heute von der DIB apro­bierten Geistlichen han­delt es sich zumeist um gebildete Klerik­er, die den Islam auf wis­senschaftlich­er Ebene ken­nen. Es sind im west­lichen Sinne aufgek­lärte und lib­erale Denker, die den mus­lim­is­chen Glauben, den Koran, als demokratis­che Reli­gion und Kul­tur ver­ste­hen, der auch die Rechte der Frauen schützt und bewahrt.

Ais­cha als Vor­bild
Bar­dakoglu hat die Ein­stel­lung von Frauen als Predi­gerin­nen durchge­set­zt. Die Türkei fol­gt damit dem Beispiel Indi­ens. Anwar Muaz­zam, Ex-Dekan ihrer Fakultät der Osmaniyya-Uni­ver­sität, sagte dem britis­chen Sender BBC: “Es gibt keinen einzi­gen Koran­vers und keinen einzi­gen Hadith, dass Frauen nicht Mufti wer­den dür­fen.” Muaz­zam erin­nerte daran, dass Ais­cha, die Lieblings­frau des Propheten, nach seinem Tod zu ein­er religiösen Autorität wurde und der Gemeinde zur Ver­fü­gung stand. “Es gibt im Islam weib­liche Gelehrte, warum soll es keine weib­lichen Muftis geben?” so der indis­che Theologe. 

Frauen in lei­t­en­den religiösen Ämtern wer­den in Istan­bul, Ankara, in Berlin oder Paris erst­mals Fat­was zu Fraue­nan­gele­gen­heit­en erlassen. Damit wer­den sie an eine Tra­di­tion anknüpfen, die zu Lebzeit­en des Propheten lebendig war. Nach ein­er authen­tis­chen Über­liefer­ung (“sahih hadith”) kam eines Tages eine Gruppe von Frauen zum Propheten und fragten ihn, wie sie sich am besten waschen soll­ten. Der Prophet drehte sich daraufhin zu sein­er Frau Ais­cha und sagte: “Erk­läre du es ihnen.”

Ein Schritt zum richti­gen Islam?
Inwieweit die Türkei auch Weg­bere­it­er für einen aufgek­lärten Islam sein kann, der in der Auseinan­der­set­zung mit mod­er­nen wis­senschaftlichen Meth­o­d­en eine neue Blüte erre­ichen kön­nte, ist derzeit allerd­ings nicht erkennbar. Nasr Hamid Abu Zaid hat in einem Artikel in der NZZ (Der Islam — neu gedacht) im April 2005 einige Denkan­sätze vorgestellt, die zu ein­er Har­monie von Wis­senschaft und Islam führen kön­nten — und zur Inte­gra­tion des Islam und europäis­ch­er Geis­teswis­senschaft (die let­z­tendlich — wie das Beispiel “Alge­bra” zeigt — auch islamis­chem Denken entwurzelt). So arbeit­et die türkische Reli­gions­be­hörde seit etwa 2004/2005 an ein­er neuen Kom­men­tierung des “Hadith”, der Aussprüche und Hand­lun­gen des Propheten und einem entsprechen­den Kom­men­tar des Koran.

Dabei geht es darum, wie die FAZ berichtet, den Islam in seinem his­torischen Kon­text richtig zu ver­ste­hen — also um keine Refor­maion, son­dern um eine Rückbesin­nung auf die his­torischen Wurzeln, die den heuti­gen Leben­sum­stän­den entsprechend zu ver­ste­hen sind. Mehmet Görmet, der Her­aus­ge­ber dieser Aus­gabe, wird in der FAZ mit einem Beispiel zitiert. “Ein Hadith ver­bi­ete es der Frau, länger als drei Tage ohne männliche Begleitung zu reisen. Ander­er­seits habe Mohammed in ein­er anderen Rede davon gesprochen, dass er sich den Tag her­bei­wün­sche, an dem Frauen auch lange Ent­fer­nun­gen allein zurück­le­gen kön­nten. Der erste Hadith sei nur ent­standen, weil es damals für Frauen nicht sich­er gewe­sen sei, allein zu reisen.”