Libanon/Israel — Zwischen dem Libanon und Israel droht neuer Streit – diesmal auf See

Zwis­chen Zypern und den Küsten Libanons und Israels gibt es im östlichen Mit­telmeer reiche unter­seeis­che Gasvorkom­men, auf die natür­lich alle drei Staat­en Ansprüche erheben. Üblicher­weise hat ein Küsten­staat Anspruch auf eine 200 sm weit auf die Hohe See reichende Wirtschaft­szone (EEZ). Wenn allerd­ings drei dicht beieinan­der liegende Staat­en konkur­ri­erende Ansprüche auf ein ger­ade ein­mal 100 sm durchmessendes Gebi­et (mit überdies unklaren Gren­zen des Kon­ti­nen­tal­sock­els) gel­tend machen, ist Stre­it vor­pro­gram­miert. Im Dezem­ber 2010 legte der Libanon mit Zypern in einem bilat­eralen Abkom­men die Gren­zen sein­er Wirtschaft­szone fest; mit dem seit Jahrzehn­ten ver­fein­de­ten Israel kam es allerd­ings nie zu ein­er Eini­gung über den Ver­lauf von Seegrenzen. 

Marineforum - Israelische Ansprüche (Karte: nn / Internet)
Israelis­che Ansprüche
Bildquelle: nn / Internet

In strit­ti­gen Fällen melden Län­der ihre konkur­ri­eren­den Gebi­ets­forderun­gen bei den Vere­in­ten Natio­nen zu ein­er Entschei­dung (Schiedsspruch) an. Libanon geht davon aus, dass sein Anteil am Kon­ti­nen­tal­sock­el der südlichen Gren­ze sein­er EEZ entspricht und durch etwa den 33. Bre­it­en­grad (Lan­des­gren­ze an der Küste) definiert wird; dieser Anspruch wurde denn auch vor einem hal­ben Jahr auch bei den Vere­in­ten Natio­nen ein­gere­icht. Israel reagierte zunächst nicht. Erst als nun vor Kurzem knapp nördlich dieser Gren­ze weit­ere ergiebige Energievorkom­men ent­deckt wur­den und die libane­sis­che Regierung eine nor­wegis­che Fir­ma mit der Durch­führung ein­er seis­mis­chen Ver­mes­sung beauf­tragte, rief dies die israelis­che Regierung auf den Plan. 

Kurz­er­hand definierte Israel eine See­gren­ze, die nicht in west­lich­er Rich­tung dem Bre­it­en­grad fol­gt, son­dern dem „israelis­chen Teil“ des Kon­ti­nen­tal­sock­els fol­gend nach Nord­west­en zielt und nördlich des israelis­chen Tamar-Gas­felds einen Teil der von Libanon beansprucht­en Gebi­ete mit den neuen Vorkom­men abschnei­det. Zugle­ich wurde behauptet, dies entspreche seit jeher (obwohl nie offiziell angemeldet) dem legit­i­men Anspruch Israels. 

Um „die libane­sis­chen Machen­schaften nicht ohne Wider­spruch stillschweigend zu bil­li­gen“, entsch­ied das israelis­che Kabi­nett in ein­er Son­der­sitzung, diesen Gren­zver­lauf nun auch offiziell bei den Vere­in­ten Natio­nen gel­tend zu machen. Der Libanon wurde unver­hohlen gewarnt, Israel werde nicht zögern, zum Schutz „sein­er Gas­felder“ auch Gewalt anzuwen­den. Die um Ver­mit­tlung bemüht­en USA haben nach Anhörung von Experten den libane­sis­chen Anspruch offen­bar für recht­ens befun­den und ange­blich Israel auch schon gewarnt, auf See einen neuen Gren­zstre­it wie den um die She­ba-Far­men an der israelisch-libane­sisch-syrischen Land­gren­ze her­auf zu beschwören. Die libane­sis­che His­bol­lah soll die UNIFIL Mar­itime Task Force der Vere­in­ten Natio­nen aufge­fordert haben, das „libane­sis­che Ter­ri­to­ri­um vor israelis­chen Über­grif­f­en zu schützen“. 

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