Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zum 4. Jahrestag der Unterzeichnung des Umfassenden Friedensabkommens für Sudan am 9. Januar 2005
Die Europäische Union bekräftigt erneut, dass die aufrichtige Umsetzung des Umfassenden Friedensabkommens von strategischer Bedeutung ist, und bekundet erneut ihre Überzeugung, dass die Unterzeichner des Abkommens, die Nationale Kongresspartei und die Sudanesische Volksbefreiungsbewegung, ihrer gemeinsamen Verantwortung gerecht werden müssen, auf dem Weg hin zu einem friedlichen und demokratischen Sudan weiter voranzuschreiten.
Die Europäische Union beglückwünscht die Parteien zu ihrer Einigung auf eine Vereinbarung zur Beilegung der Krise in Abyei und fordert sie dringend auf, sich im Einklang mit dem Umfassenden Friedensabkommen um dauerhafte und friedliche Lösungen für alle drei Gebiete, Abyei, Südkordofan und Blauer Nil, zu bemühen.
Die Demarkation des Grenzverlaufs zwischen Nord- und Südsudan ist von entscheidender Bedeutung ebenso wie der Abschluss von Sicherheitsvereinbarungen zwischen den Parteien. Auch die weitere wirksame Umsetzung des Protokolls über die gemeinsame Nutzung der Ressourcen (Wealth Sharing Protocol) ist nach wie vor von Bedeutung.
Das fünfte Jahr der Umsetzung des Umfassenden Friedensabkommens wird von einer Reihe entscheidender Schritte gekennzeichnet sein. Dabei sind insbesondere die angesetzten nationalen Wahlen von zentraler Bedeutung. Die friedliche und glaubwürdige Durchführung von Wahlen ist nach wie vor von größter Wichtigkeit als Schlüsselinstrument für die friedliche Umgestaltung des ganzen Sudans. Die Verabschiedung der Wahlgesetze wie auch die Einsetzung einer nationalen Wahlkommission stellen wichtige Grundvoraussetzungen in diesem Prozess dar. Die Europäische Union fordert die Parteien nachdrücklich auf, die notwendigen technischen und rechtlichen Vorbereitungen zu treffen, damit ein Umfeld geschaffen wird, welches die Abhaltung freier und gerechter Wahlen zum frühest möglichen Zeitpunkt unter Berücksichtigung des durch das Umfassende Friedensabkommen vorgegebenen Zeitplans ermöglicht.
Um die Glaubwürdigkeit und die Transparenz des Wahlprozesses zu gewährleisten, ist die Europäische Union bereit, in enger Abstimmung mit der Mission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) die Entsendung einer Wahlbeobachtermission zu erwägen.
Die Europäische Union misst der Arbeit der Evaluierungskommission große Bedeutung bei, die sich als wichtiger Mechanismus für den Dialog zwischen den Parteien im Sudan und den wichtigen internationalen Partnern, die am Umfassenden Friedensabkommen beteiligt sind, erwiesen hat. Die Europäische Union unterstreicht ihren Willen, die Rolle der Evaluierungskommission für die Gewährleistung einer vollen Umsetzung des Umfassenden Friedensabkommens weiter zu verstärken.
Eine stabile und friedliche Entwicklung im Sudan setzt eine dauerhafte politische Lösung des Konflikts in Darfur voraus. Die Regierung der Nationalen Einheit muss alles daran setzen, das Leiden der Menschen in Darfur zu beenden. Die Europäische Union unterstützt nachdrücklich die Rolle des gemeinsamen Chefvermittlers der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen, Djibrill Bassolé, und fordert die Regierung und die Rebellenbewegungen des Darfur auf, diesen in seinen Bemühungen um eine friedliche Beilegung der Krise in Darfur zu unterstützen. Die vollständige Stationierung der UNAMID ist ein maßgeblicher Faktor, um die Sicherheitslage zu verbessern und damit zu gewährleisten, dass die lebenswichtige humanitäre Hilfe die Menschen in Not erreichen kann. Die Europäische Union appelliert eindringlich an alle Parteien, sich auf eine tatsächliche Waffenruhe zu einigen und das humanitäre Völkerrecht in vollem Umfang einzuhalten.
Die Europäische Union wird ein engagierter Partner bleiben, der die Umsetzung des Umfassenden Friedensabkommens unterstützt und nach besten Kräften um Frieden und Entwicklung für die Bevölkerung von Sudan bemüht ist.
Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Armenien schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Source:
Rat der Europäischen Union