EU/Sudan

Erk­lärung des Vor­sitzes im Namen der Europäis­chen Union zum 4. Jahrestag der Unterze­ich­nung des Umfassenden Friedens­abkom­mens für Sudan am 9. Jan­u­ar 2005

Die Europäis­che Union möchte an den 4. Jahrestag der Unterze­ich­nung des Umfassenden Friedens­abkom­mens im Sudan erin­nern, welch­es von grundle­gen­der Bedeu­tung für die Förderung des friedlichen Zusam­men­lebens zwis­chen Nord- und Süd­su­dan und für den Frieden im ganzen Sudan ist.

Die Europäis­che Union bekräftigt erneut, dass die aufrichtige Umset­zung des Umfassenden Friedens­abkom­mens von strate­gis­ch­er Bedeu­tung ist, und bekun­det erneut ihre Überzeu­gung, dass die Unterze­ich­n­er des Abkom­mens, die Nationale Kon­gress­partei und die Sudane­sis­che Volks­be­freiungs­be­we­gung, ihrer gemein­samen Ver­ant­wor­tung gerecht wer­den müssen, auf dem Weg hin zu einem friedlichen und demokratis­chen Sudan weit­er voranzuschreiten.

Die Europäis­che Union beglück­wün­scht die Parteien zu ihrer Eini­gung auf eine Vere­in­barung zur Bei­le­gung der Krise in Abyei und fordert sie drin­gend auf, sich im Ein­klang mit dem Umfassenden Friedens­abkom­men um dauer­hafte und friedliche Lösun­gen für alle drei Gebi­ete, Abyei, Süd­ko­rd­o­fan und Blauer Nil, zu bemühen.

Die Demarka­tion des Gren­zver­laufs zwis­chen Nord- und Süd­su­dan ist von entschei­den­der Bedeu­tung eben­so wie der Abschluss von Sicher­heitsvere­in­barun­gen zwis­chen den Parteien. Auch die weit­ere wirk­same Umset­zung des Pro­tokolls über die gemein­same Nutzung der Ressourcen (Wealth Shar­ing Pro­to­col) ist nach wie vor von Bedeutung.

Das fün­fte Jahr der Umset­zung des Umfassenden Friedens­abkom­mens wird von ein­er Rei­he entschei­den­der Schritte gekennze­ich­net sein. Dabei sind ins­beson­dere die ange­set­zten nationalen Wahlen von zen­traler Bedeu­tung. Die friedliche und glaub­würdi­ge Durch­führung von Wahlen ist nach wie vor von größter Wichtigkeit als Schlüs­selin­stru­ment für die friedliche Umgestal­tung des ganzen Sudans. Die Ver­ab­schiedung der Wahlge­set­ze wie auch die Ein­set­zung ein­er nationalen Wahlkom­mis­sion stellen wichtige Grund­vo­raus­set­zun­gen in diesem Prozess dar. Die Europäis­che Union fordert die Parteien nach­drück­lich auf, die notwendi­gen tech­nis­chen und rechtlichen Vor­bere­itun­gen zu tre­f­fen, damit ein Umfeld geschaf­fen wird, welch­es die Abhal­tung freier und gerechter Wahlen zum früh­est möglichen Zeit­punkt unter Berück­sich­ti­gung des durch das Umfassende Friedens­abkom­men vorgegebe­nen Zeit­plans ermöglicht.

Um die Glaub­würdigkeit und die Trans­parenz des Wahl­prozess­es zu gewährleis­ten, ist die Europäis­che Union bere­it, in enger Abstim­mung mit der Mis­sion der Vere­in­ten Natio­nen im Sudan (UNMIS) die Entsendung ein­er Wahlbeobachter­mis­sion zu erwägen.

Die Europäis­che Union misst der Arbeit der Evaluierungskom­mis­sion große Bedeu­tung bei, die sich als wichtiger Mech­a­nis­mus für den Dia­log zwis­chen den Parteien im Sudan und den wichti­gen inter­na­tionalen Part­nern, die am Umfassenden Friedens­abkom­men beteiligt sind, erwiesen hat. Die Europäis­che Union unter­stre­icht ihren Willen, die Rolle der Evaluierungskom­mis­sion für die Gewährleis­tung ein­er vollen Umset­zung des Umfassenden Friedens­abkom­mens weit­er zu verstärken.

Eine sta­bile und friedliche Entwick­lung im Sudan set­zt eine dauer­hafte poli­tis­che Lösung des Kon­flik­ts in Dar­fur voraus. Die Regierung der Nationalen Ein­heit muss alles daran set­zen, das Lei­den der Men­schen in Dar­fur zu been­den. Die Europäis­che Union unter­stützt nach­drück­lich die Rolle des gemein­samen Chefver­mit­tlers der Afrikanis­chen Union und der Vere­in­ten Natio­nen, Djib­rill Bas­solé, und fordert die Regierung und die Rebel­len­be­we­gun­gen des Dar­fur auf, diesen in seinen Bemühun­gen um eine friedliche Bei­le­gung der Krise in Dar­fur zu unter­stützen. Die voll­ständi­ge Sta­tion­ierung der UNAMID ist ein maßge­blich­er Fak­tor, um die Sicher­heit­slage zu verbessern und damit zu gewährleis­ten, dass die lebenswichtige human­itäre Hil­fe die Men­schen in Not erre­ichen kann. Die Europäis­che Union appel­liert ein­dringlich an alle Parteien, sich auf eine tat­säch­liche Waf­fen­ruhe zu eini­gen und das human­itäre Völk­er­recht in vollem Umfang einzuhalten.

Die Europäis­che Union wird ein engagiert­er Part­ner bleiben, der die Umset­zung des Umfassenden Friedens­abkom­mens unter­stützt und nach besten Kräften um Frieden und Entwick­lung für die Bevölkerung von Sudan bemüht ist. 

Die Bewer­ber­län­der Türkei, Kroa­t­ien* und ehe­ma­lige jugoslaw­is­che Repub­lik Maze­donien*, die Län­der des Sta­bil­isierungs- und Assozi­ierung­sprozess­es und poten­ziellen Bewer­ber­län­der Alban­ien, Bosnien und Herze­gow­ina, Mon­tene­gro und Ser­bi­en, die dem Europäis­chen Wirtschaft­sraum ange­hören­den EFTA-Län­der Island, Liecht­en­stein und Nor­we­gen sowie die Ukraine, die Repub­lik Moldau und Arme­nien schließen sich dieser Erk­lärung an.

* Kroa­t­ien und die ehe­ma­lige jugoslaw­is­che Repub­lik Maze­donien nehmen weit­er­hin am Sta­bil­isierungs- und Assozi­ierung­sprozess teil. 

Source:
Rat der Europäis­chen Union 

Team GlobDef

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