EU/Katar

Erk­lärung des Vor­sitzes im Namen der Europäis­chen Union zur ersten Runde der Dar­fur-Gespräche in Doha

Die Europäis­che Union begrüßt die Vere­in­barung des guten Wil­lens und zur Ver­trauens­bil­dung, die die sudane­sis­che Regierung der nationalen Ein­heit und die Bewe­gung für Recht und Gle­ich­heit am 17. Feb­ru­ar 2009 in Doha (Katar) unterze­ich­net haben. Darin haben sich bei­de Parteien klar verpflichtet, eine poli­tis­che Bei­le­gung des Kon­flik­ts in Dar­fur herbeizuführen.

Die Europäis­che Union fordert die Parteien mit Nach­druck auf, die wichti­gen Verpflich­tun­gen, die sie in Doha einge­gan­gen sind, einzuhal­ten. Dabei wäre eine rasche Vere­in­barung über die Ein­stel­lung der Feind­seligkeit­en ein wesentlich­er erster Schritt. Die Ergeb­nisse dieser ersten Gespräch­srunde in Doha soll­ten einen poli­tis­chen Prozess in Gang set­zen, an dem alle Seit­en teil­nehmen. Die Europäis­che Union fordert die anderen Bewe­gun­gen auf, sich dem Prozess unverzüglich anzuschließen. Wed­er sie noch die Zivilge­sellschaft dür­fen aus­geschlossen wer­den. Der Bevölkerung von Dar­fur muss zugesichert wer­den, dass ihre Inter­essen bei den Bemühun­gen um eine friedliche, dauer­hafte Bei­le­gung des Kon­flik­ts uneingeschränkt berück­sichtigt werden.

Die Europäis­che Union weiß die Rolle, die der gemein­same Chefver­mit­tler der Afrikanis­chen Union und der Vere­in­ten Natio­nen, Djib­rill Bas­solé, sowie die Regierung von Katar bei der Vor­bere­itung dieses Ergeb­niss­es gespielt haben, sehr zu schätzen. Sie appel­liert an bei­de, ihr Engage­ment unver­min­dert fortzusetzen.

Die Europäis­che Union ist weit­er­hin bere­it, eine friedliche Entwick­lung in Sudan gemein­sam mit den anderen regionalen und son­sti­gen Part­nern der Völk­erge­mein­schaft zu unter­stützen. Die Bewer­ber­län­der Türkei, Kroa­t­ien* und ehe­ma­lige jugoslaw­is­che Repub­lik Maze­donien*, die Län­der des Sta­bil­isierungs- und Assozi­ierung­sprozess­es und poten­ziellen Bewer­ber­län­der Alban­ien, Bosnien und Herze­gow­ina, Mon­tene­gro und Ser­bi­en und die dem Europäis­chen Wirtschaft­sraum ange­hören­den EFTA-Län­der Island, Liecht­en­stein und Nor­we­gen sowie die Ukraine, die Repub­lik Moldau, Arme­nien, Aser­baid­schan und Georgien schließen sich dieser Erk­lärung an.

* Kroa­t­ien und die ehe­ma­lige jugoslaw­is­che Repub­lik Maze­donien nehmen weit­er­hin am Sta­bil­isierungs- und Assozi­ierung­sprozess teil. 

Source:
Quelle: Rat der Europäis­chen Union 

Team GlobDef

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