Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Hinrichtung von Reza Hejazi durch Erhängen
Diese Hinrichtungen stellen einen schweren Verstoß gegen die internationalen Verpflichtungen und Zusagen Irans dar, wie sie im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie im Übereinkommen über die Rechte des Kindes ausdrücklich festgeschrieben sind, die die Hinrichtung von Minderjährigen oder von Personen, die zum Tatzeitpunkt noch minderjährig waren, untersagen. Die Europäische Union fordert Iran auf, unverzüglich seine Rechtsvorschriften und seine Praxis mit diesen Rechtsinstrumenten, die er aus freien Stücken angenommen und ratifiziert hat, in Übereinstimmung zu bringen.
Wie in seiner Erklärung vom 19. August 2008 nachdrücklich zum Ausdruck gebracht, appelliert der Vorsitz der Europäischen Union eindringlich an die Islamische Republik Iran, eine angemessene Behandlung minderjähriger Straftäter anzustreben, wie Gerichte für Minderjährige und Strafen mit überwiegend erzieherischem Zweck, die eine Wiedereingliederung der minderjährigen Straftäter in die Gesellschaft ermöglichen. Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien und Montenegro, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Source: RAT DER EUROPÄISCHEN UNION