BOSNIEN UND HERZEGOWINA – Schlussfolgerungen des Rates — 2922. Tagung des Rates Auswärtige Angelegenheiten
“Der Rat bestätigt erneut, dass er die europäische Perspektive Bosnien und Herzegowinas uneingeschränkt unterstützt, und betont, dass die Operation ALTHEA nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der umfassenden Bemühungen ist, die die EU in Bosnien und Herzegowina unternimmt, um einen politischen Prozess zu unterstützen, mit dem das Land in die Lage versetzt werden soll, auf der Grundlage der notwendigen Reformen weitere Fortschritte auf dem Weg zur Integration in die EU zu machen.
Die EU unterstreicht ihre Entschlossenheit, für die territoriale Integrität und Souveränität Bosnien und Herzegowinas entsprechend dem Friedensübereinkommen von Dayton/Paris einzutreten. Der Rat erklärt außerdem, dass er den Hohen Repräsentanten und EU-Sonderbeauftragten Valentin Inzko nachdrücklich unterstützt, und er fordert alle Parteien in Bosnien und Herzegowina auf, allen von Herrn Inzko gefassten Beschlüssen Folge zu leisten und nicht danach zu trachten, seine Autorität in Frage zu stellen.
Der Rat weist darauf hin, dass die Operation ALTHEA bei der Erfüllung ihres Auftrags und insbesondere bei der Erfüllung der militärischen Aufgaben und der Stabilisierungsaufgaben gemäß dem Friedensübereinkommen von Dayton/Paris entscheidende Fortschritte gemacht hat, und er hebt den wichtigen Beitrag dieser Operation zu Stabilität und Sicherheit in Bosnien und Herzegowina hervor. Der Rat beschließt, auf der Grundlage des bisher Erreichten im Rahmen der Operation den Kapazitätsaufbau und Ausbildung zu unterstützen, sobald die erforderlichen Vorkehrungen getroffen worden sind. Der Rat betont in diesem Zusammenhang, dass die Reform des Sicherheitssektors ein wichtiger Bestandteil des allgemeinen Reformprozesses in Bosnien und Herzegowina ist, wobei das militärische Engagement der EU, das in der Erfüllung von Aufgaben im Bereich des Kapazitätsaufbaus und der Ausbildung besteht, ohne mit Exekutivbefugnissen verbunden zu sein, zur Förderung der lokalen Eigenverantwortung und der lokalen Kapazitäten beitragen wird.
Der Rat bekräftigt die Entschlossenheit der EU, die Bemühungen Bosnien und Herzegowinas um die Erhaltung des sicheren und geschützten Umfelds zu unterstützen. Das Exekutivmandat der Operation ALTHEA wird im Einklang mit der Resolution 1895 (2009) des VN-Sicherheitsrates fortgesetzt. Der Rat erklärt, dass die EU, sollte es die Lage erfordern, bereit ist, unter einem VNMandat weiterhin eine militärische Rolle mit Exekutivbefugnissen zu übernehmen, um diese Bemühungen auch über 2010 hinaus zu unterstützen.
Der Rat bestätigt, dass er die Lage in Bosnien und Herzegowina weiterhin aufmerksam verfolgen wird. In diesem Zusammenhang beabsichtigt er, die Operation regelmäßig zu überprüfen, wobei er die interne Lage in Bosnien und Herzegowina und die Entwicklungen in Bezug auf die Präsenz der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der künftigen Rolle des EU-Sonderbeauftragten, berücksichtigen wird.
Diese Elemente sind als Teil des umfassenden Engagements der EU und als Ergänzung des breiten Spektrums an Instrumenten zu betrachten, die zum Wohlstand und zur Sicherheit von Bosnien und Herzegowina beitragen.”
Source:
European Union
Auswärtige Angelegenheiten