3101. Tagung des Rates — Luxemburg, den 20. Juni 2011
Pressemitteilung vom 13.07.2011
Albanien
Der Rat erörterte die jüngsten Ereignisse in Albanien und nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
“1. Die EU hat die Kommunalwahlen 2011 aufmerksam verfolgt und stellt fest, dass sie generell transparent und im freien Wettbewerb durchgeführt wurden, wenn auch unter verfahrenstechnischen Schwierigkeiten. Die Lage in Tirana gibt jedoch Anlass zur Sorge. Die EU bedauert die Verschlechterung der politischen Lage und die wachsenden Spannungen nach den Wahlen und der Durchführung des Prozesses.
2. Die EU nimmt die Entscheidungen des Wahlkollegiums zur Kenntnis, weist aber darauf hin, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass der Wahlprozess, einschließlich des Berufungsverfahrens und der Bekanntgabe der Endergebnisse durch die zentrale Wahlkommission, transparent, unbeeinflusst und voll und ganz im Einklang mit dem bestehenden Rechtsrahmen abgeschlossen wird. Alle Parteien müssen den Vorrang der Rechtsstaatlichkeit vor allen anderen Interessen unbedingt anerkennen. Die EU fordert alle führenden Politiker auf, den Abschluss des Wahlprozesses besonnen und konstruktiv zu unterstützen und dabei das Augenmerk auf die europäische Zukunft des Landes zu legen. Die EU wird die Bewertung des Prozesses durch die OSZE/ODIHR-Wahlbeobachtungsmission aufmerksam verfolgen.
3. Die EU fordert die Regierung und die Opposition nachdrücklich auf, sich vor den nächsten Wahlen in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft auf eine umfassende Wahlreform zu verständigen, in deren Rahmen alle Empfehlungen der OSZE-ODIHR von 2007, 2009 und 2011 aufgegriffen werden. Die EU nimmt zur Kenntnis, dass der Generalsekretär des Europarates die Absicht hat, die Venedig-Kommission um ein Gutachten zu ersuchen, wie ähnliche Situationen bei künftigen Wahlen vermieden werden können.
4. Die EU fordert die Regierung und die Opposition auf, den politischen Dialog dringend wieder aufzunehmen und den lang andauernden politischen Stillstand zu überwinden. Ein solcher Dialog ist unerlässlich für das normale Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft und ihrer Institutionen – wozu auch die effektive Arbeit des Parlaments gehört – und für den Fortschritt des Landes bei der europäischen Integration. Die EU ersucht die albanische Regierung nachdrücklich, ihre Bemühungen um die Reformagenda und deren Umsetzung wieder aufzunehmen und zu intensivieren. Diese sind von wesentlicher Bedeutung dafür, dass die Kriterien von Kopenhagen und auch die zwölf in der Stellungnahme der Kommission vom 9. November 2010 zum Antrag Albaniens auf Beitritt zur EU vorgegebenen zentralen Prioritäten in erforderlichem Maße eingehalten werden. Nur wenn die obengenannten Voraussetzungen erfüllt sind, wird sich Albanien in Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2010 der EU weiter annähern können.
5. Die EU bekennt sich weiterhin zur europäischen Perspektive Albaniens und wird die Anstrengungen des Landes in diesem Prozess weiter unterstützen.”
Östliche Nachbarländer – Belarus
Der Rat erörterte die Lage in Belarus und nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
“1. Unter Hinweis auf ihre Schlussfolgerungen vom 31. Januar 2011, die Erklärungen der Hohen Vertreterin Ashton zur Lage in Belarus vom 18. Februar, 12. April sowie 14. und 26. Mai 2011 und die Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU vom 18. März 2011 bringt die EU ihre tiefe Besorgnis über die Verschlechterung der Lage der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus zum Ausdruck.
2. Die EU verurteilt scharf, dass Vertreter der Zivilgesellschaft, der unabhängigen Medien und der politischen Opposition, einschließlich der früheren Präsidentschaftskandidaten Nekljajew, Rymaschewski, Sannikow, Statkewitsch und Uss, nach den Präsidentschaftswahlen vom 19. Dezember 2010 aus politischen Gründen inhaftiert, vor Gericht gestellt und verurteilt wurden. Die EU wiederholt ihre Forderung nach sofortiger Freilassung und Rehabilitierung aller politischen Häftlinge. Sie unterstreicht ihre tiefe Besorgnis angesichts der Berichte über Folterungen und andere Formen der Misshandlung in belarussischen Gefängnissen und fordert die Behörden nachdrücklich auf, die von Belarus eingegangenen internationalen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere was das absolute Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung betrifft.
3. Die EU beklagt die ständige Verschlechterung der Medienfreiheit in Belarus, einschließlich der Prozesse, die das Informationsministerium im Hinblick auf das Verbot von zwei der größten unabhängigen Tageszeitungen von Belarus, Nascha Niwa und Narodnaja Wolja, angestrengt hat, des Gerichtsverfahrens gegen den Journalisten Poczobut und des Entzugs der Sendelizenz des Rundfunksenders Autoradio. Sie appelliert an Belarus, die andauernde, politisch motivierte Verfolgung und Schikanierung demokratischer Kräfte, unabhängiger Medien sowie der Zivilgesellschaft und derjenigen, die sie verteidigen, einzustellen.
4. Der Rat fordert Belarus nachdrücklich auf, die international anerkannten diplomatischen Immunitäten und Vorrechte der diplomatischen Vertretungen der EU und ihres Personals in Minsk zu achten und der fortdauernden Schikanierung und Einschüchterung ein Ende zu bereiten.
5. Die EU ist weiterhin entschlossen, sich mit der Menschenrechtslage in Belarus zu befassen, auch in internationalen Foren wie dem VN-Menschenrechtsrat und der OSZE. Der Rat begrüßt, dass die Resolution über die Lage der Menschenrechte in Belarus in der 17. Sitzungsperiode des VN-Menschenrechtsrates erfolgreich verabschiedet werden konnte, und fordert Belarus auf, diese Resolution uneingeschränkt umzusetzen. Die EU bringt erneut ihr Bedauern über die mangelnde Kooperationsbereitschaft von Belarus im Rahmen des “Moskauer Mechanismus” der OSZE zum Ausdruck und nimmt mit Besorgnis die Feststellungen zur Kenntnis, zu denen der OSZE Berichterstatter in seinem Belarus-Bericht hinsichtlich der Erfüllung der belarussischen OSZE-Menschenrechtsverpflichtungen gelangt ist.
6. Angesichts der jüngsten Entwicklungen hat der Rat beschlossen, weitere Personen zu benennen, denen Reisebeschränkungen auferlegt und deren Vermögenswerte eingefroren werden. Der Rat hat außerdem beschlossen, gegen Belarus ein Embargo in Bezug auf Waffen und Materialien, die zu interner Repression verwendet werden könnten, zu verhängen. Er hat ferner beschlossen, die Vermögenswerte von drei mit dem Regime verbundenen Unternehmen einzufrieren.
7. Der Rat stellt einvernehmlich fest, dass eine Ausweitung der Aktivitäten der Europäischen Investitionsbank auf Belarus nur dann erfolgen sollte, wenn die EU in der Lage ist, die Lage der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in dem Land hinreichend positiv zu bewerten. Der Rat begrüßt das Ergebnis der jüngsten Aktualisierung der Länderstrategie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, wozu auch eine Neuausrichtung der EBWE-Hilfe gehört – weg von den belarussischen Zentralbehörden und hin zu nichtstaatlichen und lokalen Akteuren, die Projekte in Bereichen durchführen, die der breiten Bevölkerung zugute kommen. Der Rat verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass in Belarus wieder Verhältnisse geschaffen werden, die es dem Land ermöglichen, in den vollen Genuss einer Unterstützung durch EIB und EBWE zu gelangen.
8. Die EU bekräftigt erneut, dass sie fest entschlossen ist, ihr Engagement gegenüber der Bevölkerung und der Zivilgesellschaft von Belarus zu verstärken. Sie begrüßt, dass die EU-Hilfsstrategie gegenüber Belarus im Hinblick auf eine stärkere Unterstützung der Zivilgesellschaft überarbeitet worden ist und dass die Umsetzung der Sonderhilfsmaßnahmen der EU, mit denen insbesondere unterdrückte Personen, NRO, Medien und Studenten unterstützt werden, in vollem Umfang angelaufen ist. Die Koordinierung der Geber wird fortgesetzt, um die Effizienz der Hilfe für die belarussische Zivilgesellschaft in den kommenden Jahren zu erhöhen.
9. Unter Hinweis auf die Bedeutung, die er zwischenmenschlichen Kontakten, die der breiten belarussischen Bevölkerung zugute kommen, beimisst, nimmt der Rat mit Befriedigung die laufenden Arbeiten zur Kenntnis, mit denen eine volle Nutzung der durch den Visakodex gebotenen Flexibilität angestrebt wird, insbesondere die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, bei bestimmten Gruppen von Bürgern auf Visumgebühren zu verzichten bzw. eine Reduzierung dieser Gebühren vorzusehen. In diesem Sinne begrüßt der Rat auch die von der Kommission ergangene förmliche Einladung an Belarus, auf der Grundlage der vom Rat am 28. Februar 2011 angenommenen Verhandlungsdirektiven Verhandlungen über Visumerleichterungen und Rückübernahmeabkommen aufzunehmen, und fordert die belarussische Regierung auf, eine konstruktive Haltung einzunehmen.
10. Die EU wird die Lage in Belarus weiterhin genau verfolgen. Die EU erneuert ihr Bekenntnis zu einer Politik des kritischen Engagements, auch im Wege des Dialogs und im Rahmen der Östlichen Partnerschaft, und weist darauf hin, dass die Entwicklung bilateraler Beziehungen von den Fortschritten abhängt, die Belarus bei der Achtung der Grundsätze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte macht. Gleichzeitig ist die EU im Lichte der weiteren Entwicklungen bereit, gegebenenfalls weitere gezielte Maßnahmen in allen Bereichen der Zusammenarbeit in Betracht zu ziehen.” Beschluss über weitere restriktive Maßnahmen gegen das Regime in Belarus: siehe nachstehend Abschnitt “Sonstige angenommene Punkte”.
Südliche Nachbarstaaten — Syrien
Der Rat erörterte eingehend die jüngsten Entwicklungen in Syrien und deren Auswirkungen auf die Nachbarländer. Er nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
“1. Die EU verurteilt auf das schärfste die immer weiter eskalierende Gewalt in Syrien. Sie bedauert, dass die syrische Staatsführung nicht auf die Aufrufe reagiert hat, der Gewalt unverzüglich ein Ende zu setzen und tiefgreifende Reformen einzuleiten. Nach Auffassung der EU stellt die anhaltende gewaltsame Unterdrückung in Syrien eine Bedrohung für die interne Stabilität und die Stabilität der Region dar.
2. Die EU bedauert die Todesopfer, bei denen es sich dem vorläufigen Bericht des Hohen Kommissars zur Menschenrechtslage in Syrien zufolge mehrheitlich um friedliche Demonstranten handelt. Nach dem Bericht ist es zu Menschenrechtsverletzungen einschließlich Folter gekommen. Die EU bringt ihr Mitgefühl für die Familien der Opfer zum Ausdruck und würdigt den unerschütterlichen Mut des syrischen Volkes. Die EU fordert die syrische Staatsführung auf, der Gewalt unverzüglich ein Ende zu bereiten. Gleichzeitig fordert sie die Demonstranten auf, den friedlichen Charakter der Proteste zu wahren. Außerdem fordert sie eine unabhängige, wirksame und transparente Untersuchung, wie sie vom Generalsekretär der Vereinten Nationen gefordert wurde, damit die für die Gewalt Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
3. Die EU nimmt mit großer Besorgnis Kenntnis von den Berichten über Aktivitäten der Armee insbesondere im Norden Syriens und in der Stadt Jisr al-Shughour sowie von den Tausenden von Menschen, die vor der Gewalt geflohen sind. Die EU fordert die syrische Staatsführung nachdrücklich auf, humanitären Hilfsorganisationen sofort und bedingungslos Zugang zu allen betroffenen Gebieten zu gewähren. Des Weiteren fordert sie die syrische Staatsführung zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte auf, wozu auch gehört, die Mission des Hohen Flüchtlingskommissariats in das Land zu lassen, wie vom VN-Menschenrechtsrat am 29. April 2011 verlangt.
4. Die EU hebt hervor, dass die gegenwärtige Krise nur im Wege eines politischen Prozesses gelöst werden kann, und appelliert erneut an die syrische Staatsführung, unverzüglich einen glaubwürdigen, echten, alle Seiten einbeziehenden nationalen Dialog und tiefgreifende politische Reformen einzuleiten. Die EU macht deutlich, dass die syrische Staatsführung der Gewalt ein Ende bereiten, die willkürlichen Verhaftungen und Einschüchterungen sofort einstellen und alle im Zusammenhang mit den Protesten Inhaftierten sowie alle anderen politischen Gefangenen, die trotz der jüngst von Präsident Al-Assad verkündeten Amnestie noch immer in Haft sind, freilassen muss, damit ein solcher politischer Prozess stattfinden kann. Dieser politische Prozess ist der einzige Weg, auf lange Sicht in Syrien für Stabilität zu sorgen, und erfordert die Einleitung eines friedlichen Übergangs zur Demokratie, der sich auf die nationale Einheit stützt und bei dem die Rechte aller Bürger des Landes geachtet werden.
5. Die EU ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die am 21. April verkündete Aufhebung des Ausnahmezustands vor Ort nicht umgesetzt wird und bedauert, dass es fortgesetzt zu Verstößen gegen das Recht der Bürger, sich in friedlicher Weise zu versammeln, und gegen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung kommt. Glaubwürdigkeit und Führerschaft von Präsident Al-Assad hängen von der Umsetzung der von ihm selbst öffentlich angekündigten Reformen ab, denen er bisher noch keine konkreten Schritte hat folgen lassen, um seine Versprechen einzuhalten.
6. Die EU betont, dass die syrische Staatsführung sicherstellen muss, dass die Versorgung der syrischen Bevölkerung mit Grundprodukten und ‑dienstleistungen nicht abreißt.
7. Darüber hinaus fordert die EU die syrische Staatsführung eindringlich auf, internationalen Menschenrechtsbeobachtern sowie unabhängigen und internationalen Medien sofortigen und ungehinderten Zugang zu gewähren. Dem syrischen Volk sollte der Zugang zu freien Medien, einschließlich des Internets, nicht entzogen werden.
8. Benachbarte Länder werden durch die Lage in Syrien in Mitleidenschaft gezogen. Die EU ist bereit, humanitäre Hilfe zu leisten. Die EU erkennt die Bemühungen der Türkei und anderer regionaler Partnerländer in Bezug auf verschiedene Aspekte der Krise, insbesondere die humanitären Aspekte, an und wird mit diesen Ländern zusammenarbeiten, um der Situation in Syrien zu begegnen.
9. Die EU setzt zusammen mit Partnern aus der internationalen Gemeinschaft ihre diplomatischen Bemühungen fort, sicherzustellen, dass der VN-Sicherheitsrat im Zusammenhang mit der Lage in Syrien und ihren Auswirkungen auf die Region seine Verantwortung wahrnimmt, die andauernde Gewalt verurteilt und die syrische Staatsführung dringend auffordert, den legitimen Forderungen des syrischen Volkes nachzukommen.
10. Die EU wird ihre gegenwärtige Politik beibehalten, bis die unakzeptable Gewaltanwendung gegenüber der Zivilbevölkerung ein Ende hat und entscheidende Fortschritte dabei erzielt wurden, die berechtigten Bestrebungen des syrischen Volkes zu erfüllen.
11. In diesem Zusammenhang bereitet die EU derzeit durch Benennung weiterer Personen, Einrichtungen oder Organisationen aktiv eine Ausweitung ihrer restriktiven Maßnahmen vor mit dem Ziel, bei der syrischen Staatsführung einen sofortigen grundlegenden politischen Richtungswechsel herbeizuführen. Der Rat erinnert daran, dass die restriktiven Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen gerichtet sind, die für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung verantwortlich sind oder damit in Zusammenhang stehen.”
Libyen
Der Rat erörterte die Lage in Libyen und nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
“1. Die EU hält unbeirrt an ihrer Zusage fest, die libysche Zivilbevölkerung zu schützen, unter anderem auch durch Ausübung weiteren Drucks auf das libysche Regime. In diesem Zusammenhang nimmt die EU Kenntnis von der Aufhebung der Belagerung von Misrata durch den nationalen Interimsrat, der Verlängerung der Operation zur Durchsetzung der Resolution (UNSCR) 1973 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und den anhaltenden Absetzbewegungen vom Gaddafi-Regime. Die Zeit arbeitet gegen Gaddafi. Er hat sämtliche Legitimität verloren, um weiter an der Macht zu bleiben. Die EU pflichtet dem Aufruf der Kontaktgruppe bei, dass es an der Zeit ist, ein neues Kapital aufzuschlagen, und die Libyer die Möglichkeit erhalten, ihre Zukunft selbst zu bestimmen. Die EU unterstützt nachdrücklich die Arbeit des VN-Sonderbeauftragten al-Khatib zur Einleitung dieses neuen Kapitels.
2. Die EU tritt entschlossen für die vollständige Umsetzung der Resolutionen 1970 und 1973 des VN-Sicherheitsrats ein. Auch mehr als drei Monate nach ihrer Annahme verstößt das Gaddafi-Regime beständig weiterhin gegen seine Verpflichtung zum Schutz der libyschen Bürger. Die EU arbeitet eng mit dem VN-Sonderbeauftragten für Libyen als zentrale Kontaktstelle für den politischen Übergangsprozess zusammen. Sie begrüßt die Schlussfolgerungen der Gemeinsamen Vorsitze zu der Sitzung der Internationalen Kontaktgruppe vom 9. Juni 2011 in Abu Dhabi, in denen die fortdauernde Entschlossenheit der internationalen Gemeinschaft, die Zivilbevölkerung vor dem Gaddafi-Regime zu schützen, nachdrücklich zum Ausdruck gebracht wird. Die Kairoer Konferenz vom 18. Juni unterstrich die Entschlossenheit der internationalen Organisationen, unter der Führung der VN zusammenzuarbeiten, und bekräftigte ihre Bereitschaft, das libysche Volk in der Übergangsphase zu unterstützen. Sowohl das Treffen von Abu Dhabi als auch die Kairoer Treffen der VN, der Arabischen Liga, der OIC, der AU und der EU zeigen die Einigkeit in den Zielen und die feste Entschlossenheit der internationalen Gemeinschaft, eine Waffenruhe zu erreichen, die an einen echten und alle Seiten einschließenden politischen Prozess geknüpft ist und an die sich ein solcher Prozess anschließt, der auf einer eindeutigen Verpflichtung zur nationalen Aussöhnung und Einheit im Libyen der Ära nach Gaddafi beruht. Gaddafi muss die Macht unverzüglich abgeben und die Waffenruhe muss echt und nachprüfbar sein und eine bedingungslose Einstellung der Anwendung von Gewalt gegenüber der Zivilbevölkerung sowie den Rückzug des Militärs aus den belagerten und besetzten Städten und seine Rückkehr in die Kasernen umfassen.
3. Die EU verurteilt die täglichen Verletzungen der Menschenrechte und die täglichen Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch das Regime. Der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs hat bereits Beweismaterial für die Verbrechen Gaddafis erhoben. Weiteres Beweismaterial wird derzeit von der Internationalen Untersuchungskommission für Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in Libyen im Auftrag des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen gesammelt, die am 1. Juni 2011 ihren Bericht veröffentlicht hat. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen nicht ungesühnt bleiben. Die EU ruft die verbleibenden Gefolgsleute des Gaddafi-Regimes auf, sich von diesen Verbrechen zu distanzieren sowie sich vom Regime loszusagen.
4. Die EU ist weiterhin besorgt angesichts der humanitären Lage, insbesondere in Misrata und im westlichen Bergland. Für die humanitären Organisationen muss unverzüglich ein ungehinderter Zugang in ganz Libyen gewährleistet werden. Die EU insgesamt hat bereits 136 Mio. Euro an humanitärer Hilfe zugesagt und bekräftigt ihre Entschlossenheit, diese Hilfe allen Libyern und allen hilfsbedürftigen Menschen in unparteiischer und nicht diskriminierender Weise zukommen zu lassen. Sollte die EU vom Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) der VN darum ersucht werden, wird sie eine GSVP-Operation “EUFOR Libya” zur Unterstützung der humanitären Hilfe in der Region durchführen.
5. Die EU verurteilt die Verletzungen der internationalen Grenze Tunesiens und die Angriffe auf dieses Land durch die Streitkräfte Gaddafis. Die EU erkennt die störende Wirkung der libyschen Krise auf alle seine Nachbarländer an. Die EU wird ihre Zusammenarbeit mit diesen Nachbarländern fortsetzen, um einen Beitrag zur Linderung der durch die Krise in Libyen hervorgerufenen humanitären, sozialen, wirtschaftlichen und sicherheitsbezogenen Probleme zu leisten.
6. Die EU hat beschlossen, ihre Sanktionen gegen das Gaddafi-Regime zu verschärfen, indem sie sechs unter der Kontrolle des Regimes stehende Hafenbehörden zusätzlich auf die Liste der von der EU eingefrorenen Vermögenswerte gesetzt hat. Auf diese Weise ergreift die EU weitere Maßnahmen gegen das Militärarsenal, das von dem Regime gegen seine eigenen Bürger eingesetzt wird. Verschiffungen zu humanitären Zwecken werden von dieser Maßnahme ausgenommen sein. Die Liste der betroffenen Personen und Organisationen wird weiterhin ständig überprüft.
7. Die EU begrüßt den “Fahrplan zum demokratischen Libyen”, der der Kontaktgruppe vom Nationalen Interimsrat vorgestellt wurde und dessen Festhalten an den Grundsätzen der Einbeziehung und Vertretung sowie dessen Bedeutung als wichtiger politischer Gesprächspartner, der die Wünsche des libyschen Volkes vertritt, betont. Die EU unterstützt die Zielvorstellungen des Interimsrats für ein neues Libyen und erkennt die wichtigen Schritte an, die zur Verbesserung seiner Organisation und Rechenschaftspflicht eingeleitet wurden. Er muss auch weiterhin an seinem Engagement zur Ahndung von Verstößen gegen das Völkerrecht, einschließlich der Menschenrechte, festhalten, die angeblich in den seiner Kontrolle unterstehenden Gebieten begangen wurden. Die EU ist bereit, den Interimsrat zu unterstützen, was die Weiterentwicklung seiner Fähigkeit anbelangt, seiner Verantwortung nachzukommen und die Rechtsstaatlichkeit in den unter seiner Kontrolle stehenden Gebieten aufrechtzuerhalten.
8. Die EU erkennt an, dass der Interimsrat dringend finanzielle Mittel benötigt, um dem libyschen Volk zu dienen. Er begrüßt die Ankündigung beim Treffen in Abu Dhabi, dass der temporäre Finanzmechanismus nun einsatzbereit ist. Die EU begrüßt die spezifischen Beiträge von Frankreich und Italien. Die Mobilisierung von internationalen Ressourcen, einschließlich – soweit möglich – durch die Verwendung von eingefrorenen libyschen Vermögenswerten im Einklang mit den Bestimmungen der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, ist von ausschlaggebender Bedeutung, wenn es darum geht, einen Übergangsprozess unter Einbeziehung aller Seiten zu unterstützen, der auf die Förderung der nationalen Aussöhnung und die Erfüllung der Wünsche des libyschen Volkes nach Demokratie gerichtet ist. Bei den diesbezüglichen Maßnahmen wird die Rechtsstaatlichkeit geachtet werden.
9. Die EU hat in Abstimmung mit den Vereinten Nationen, der Weltbank und anderen Akteuren, insbesondere regionalen Organisationen, mit der Mobilisierung ihrer Ressourcen zur Unterstützung des politischen Übergangsprozesses begonnen und wird dies auch beim Wiederaufbau nach dem Konflikt tun. Die EU tritt für die Unterstützung des Aufbaus eines demokratischen libyschen Staates unter Achtung der internationalen Menschenrechtsstandards, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundsätze der guten Staatsführung ein. Auf der Grundlage der Erfordernisse und Wünsche Libyens wird die EU Möglichkeiten sondieren, wie alle ihre Maßnahmen zur Unterstützung der Stabilität des Landes und der Sicherheit und des Wohlstands seiner Bürger, die bestrebt sind, einen neuen souveränen und demokratischen Staat aufzubauen, miteinander verbunden werden können. Der Rat ermutigt die Hohe Vertreterin und die Kommission, mit ihrer diesbezüglichen Arbeit fortzufahren, damit sie bereit zum Handeln sind, wenn die Lage dies erlaubt.”
Jemen
Der Rat erörterte die Lage in Jemen und nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
“Nach Wochen der Gewalt und des Chaos, die großes Leid über das jemenitische Volk gebracht haben, verfolgt die Europäische Union die Ereignisse in Jemen weiterhin mit größter Besorgnis. Die Europäische Union verurteilt die jüngsten Angriffe wie auch den Angriff auf die Residenz des Präsidenten vom 3. Juni und fordert alle Seiten nachdrücklich auf, im ganzen Land die Feindseligkeiten einzustellen, die internationalen Menschenrechtsstandards zu achten und sich zu einem dauerhaften Waffenstillstand zu bekennen. Die EU verfolgt die Entwicklungen mit großer Aufmerksamkeit. Die Probleme, denen sich Jemen gegenübersieht, lassen sich nicht mit Gewalt lösen.
Wer dem Frieden im Wege steht, muss zur Rechenschaft gezogen, und wer für Gewalt gegen friedliche Demonstranten verantwortlich ist, muss vor Gericht gestellt werden.
Die EU unterstützt das Engagement des Vizepräsidenten Abd Rabbuh Mansur Hadi für die Einhaltung des Waffenstillstandsprozesses, die Demilitarisierung der jemenitischen Städte und die Gewährleistung eines angemessenen Schutzes aller weiteren friedlichen Proteste und Demonstrationen. Außerdem betont die EU, wie wichtig es ist, einen geordneten und umfassenden politischen Übergang in Jemen im Einklang mit der Initiative des Golf-Kooperationsrates zu vollziehen, um den legitimen Interessen des gesamten jemenitischen Volkes Rechnung zu tragen. Die EU appelliert an die jemenitische Führung, an ihrem Engagement für diesen Übergang festzuhalten. In diesem Zusammenhang betont die EU ihre große Besorgnis über die Auswirkungen der derzeitigen politisch verfahrenen Situation auf die humanitäre Lage in Jemen sowie die Binnenvertreibung vieler Tausender infolge der Kämpfe.
Die EU bekräftigt, dass es den jemenitischen Behörden gelingen muss, die Ordnung so wiederherzustellen, dass die internationalen Menschenrechtsstandards gewahrt werden. Die EU begrüßt die angekündigte Mission des Amts des Hohen Kommissars für Menschenrechte und fordert die jemenitische Regierung auf, der Mission den zugesagten freien und ungehinderten Zugang zu dem Land zu gewähren. Die EU begrüßt die regionenübergreifende Erklärung des Menschenrechtsrats zu Jemen und sieht einem Dialog auf dessen 18. Tagung erwartungsvoll entgegen.
Die EU ist nach wie vor bereit, neben anderen internationalen Partnern Hilfe und die notwendige politische Unterstützung für die Bewerkstelligung des Übergangs in Jemen zu leisten.”
Source:
Council of the European Union