EU/Auswärtige Angelegenheiten — Konfliktverhütung

3101. Tagung des Rates — Lux­em­burg, den 20. Juni 2011
Pressemit­teilung vom 13.07.2011

Der Rat nahm die fol­gen­den Schlussfol­gerun­gen an:
“1. Den Frieden zu erhal­ten, das Aus­brechen gewalt­samer Kon­flik­te zu ver­hüten und die inter­na­tionale Sicher­heit zu stärken, zählt nach dem Ver­trag von Liss­abon zu den wichti­gen Zie­len des auswär­ti­gen Han­delns der Europäis­chen Union. Gewalt­same Kon­flik­te kosten Men­schen­leben, führen zu Men­schen­rechtsver­let­zun­gen, machen Men­schen zu Flüchtlin­gen, zer­stören Lebens­grund­la­gen, brem­sen die wirtschaftliche Entwick­lung, ver­schär­fen die staatliche Fragilität, schwächen eine ver­ant­wor­tungsvolle Staats­führung und unter­graben die nationale und die regionale Sicher­heit. Die Ver­hü­tung des Aus­brechens und des Wieder­auf­flam­mens von Kon­flik­ten im Ein­klang mit dem Völk­er­recht ist daher ein vor­rangiges Ziel des auswär­ti­gen Han­delns der EU, die gemein­sam mit ihren glob­alen, regionalen, nationalen und lokalen Part­nern eine führende Rolle in diesem Bere­ich übernehmen könnte.

2. Das EU-Pro­gramm zur Ver­hü­tung gewalt­samer Kon­flik­te – das Göte­borg­er Pro­gramm –, das der Rat vor zehn Jahren ver­ab­schiedet hat, umfasst ein Bün­del von Maß­nah­men der Europäis­chen Union zur Ver­hü­tung gewalt­samer Kon­flik­te, men­schlichen Lei­ds sowie sozialer und wirtschaftlich­er Ver­w­er­fun­gen. Auf der Grund­lage der Über­legun­gen, die unter der gemein­samen Führung des Europäis­chen Auswär­ti­gen Dien­stes und des ungarischen Vor­sitzes über einen gewis­sen Zeitraum hin­weg angestellt wur­den, gilt das Göte­borg­er Pro­gramm nach wie vor als eine gültige poli­tis­che Grund­lage für das weit­ere Han­deln der Europäis­chen Union auf dem Gebi­et der Konfliktverhütung.

3. Bei der Umset­zung des Göte­borg­er Pro­gramms sind erhe­bliche Fortschritte erzielt wor­den, und es gibt mit­tler­weile zahlre­iche pos­i­tive Beispiele erfol­gre­ich­er präven­tiv­er Maß­nah­men. Mit der Europäis­chen Sicher­heitsstrate­gie und dem Bericht von 2008 über ihre Umset­zung, der Mit­teilung der Kom­mis­sion zur Kon­flik­t­präven­tion und der Entwick­lung von Strate­gien für Dia­log und Ver­mit­tlung, für die Reform des Sicher­heitssek­tors, für den Zusam­men­hang zwis­chen Sicher­heit und Entwick­lung und für frag­ile Sit­u­a­tio­nen wur­den fern­er die Präven­tion­spoli­tik und die Pri­or­itäten für präven­tives Han­deln fest­gelegt. Das EU-Instru­men­tar­i­um für die lang- und kurzfristige Kon­flik­tver­hü­tung wurde ver­stärkt, vor allem durch den Aus­bau der zivilen und mil­itärischen GSVP – ein­schließlich der Experten­pools für Krisen­reak­tion und die Reform des Sicher­heitssek­tors – und die Ein­führung des Sta­bil­itätsin­stru­ments. Die Son­der­beauf­tragten der EU haben bei der Kon­flik­tver­hü­tung eben­falls eine wichtige Rolle gespielt. Auch wur­den die Part­ner­schaften mit wichti­gen Akteuren, ins­beson­dere mit den Vere­in­ten Natio­nen, der Welt­bank, der OSZE, der NATO, der Afrikanis­chen Union, anderen regionalen Organ­i­sa­tio­nen und einzel­nen Län­dern wie den Vere­inigten Staat­en aus­ge­baut. Die Früh­warn­fähigkeit­en wur­den – ins­beson­dere durch das EU-Lagezen­trum – ver­stärkt. Außer­dem ist die Union, meist gemein­sam mit ihren Part­nern, bei vie­len bere­its aus­ge­broch­enen und dro­hen­den Kon­flik­ten in ihren Nach­bar­län­dern und darüber hin­aus tätig geworden. 

4. Die EU ver­fügt bere­its über Instru­mente zur Kon­flik­tver­hü­tung. Damit sie erfol­gre­ich einge­set­zt wer­den kön­nen, müssen diese Instru­mente ver­stärkt und wirk­samer kom­biniert wer­den. Die EU kann ihre Bemühun­gen zur Ver­hü­tung des Aus­brechens und des Wieder­auf­flam­mens gewalt­samer Kon­flik­te dur­chaus noch inten­sivieren. Der Ver­trag von Liss­abon und die Ein­rich­tung des Europäis­chen Auswär­ti­gen Dien­stes – mit dessen ver­stärk­ten und inte­gri­erten Ressourcen – bieten die Chance, dem präven­tiv­en Han­deln der EU neue Impulse zu ver­lei­hen. Dazu ist es erforder­lich, umfassende Konzepte für die Kon­flik­tver­hü­tung zu erstellen und die Kon­flik­tver­hü­tung sowie zen­trale bere­ich­süber­greifende The­men – ins­beson­dere Men­schen­rechte, Gle­ich­stel­lung der Geschlechter, Schutz der Zivil­bevölkerung, Kinder und bewaffnete Kon­flik­te sowie Schutzver­ant­wor­tung – stärk­er in alle Bere­iche des kurz- und langfristi­gen auswär­ti­gen Han­delns zu integrieren.

5. Nach Auf­fas­sung des Rates muss die Früh­war­nung EU-weit aus­ge­baut wer­den, wobei es gilt, die beste­hen­den Früh­warn­fähigkeit­en und ‑leis­tun­gen aller Quellen, auch die der Mit­glied­staat­en, bess­er zu inte­gri­eren und die auf direk­ter Erfahrung beruhen­den Infor­ma­tio­nen der EU-Del­e­ga­tio­nen und der Akteure der Zivilge­sellschaft stärk­er zu nutzen, damit die Kon­flik­trisiko­analyse eine solid­ere Grund­lage erhält. Mit ein­er besseren Früh­war­nung kann die EU zudem – was die Schutzver­ant­wor­tung und den Schutz der Men­schen­rechte bet­rifft – wirk­samer mit ihren Part­nern zusammenarbeiten.

6. Fern­er muss mehr Wert auf ein frühzeit­iges Ein­greifen gelegt wer­den, um die Gefahr, dass Kon­flik­te aus­brechen oder wieder­auf­flam­men, zu ver­ringern, zum Beispiel durch eine effek­tive Nutzung der Kon­flik­trisiko­analyse. Die EU und die Mit­glied­staat­en kön­nen ihre Fähigkeit, durch­führbare, ein­satzfähige, kohärente und real­is­tis­che Optio­nen für Präven­tiv­maß­nah­men zu entwick­eln, dur­chaus noch verbessern. Eine Form des frühzeit­i­gen Ein­greifens ist die Ver­mit­tlung: Die EU wird auf Grund­lage des Konzepts zur Verbesserung der Dia­log- und Ver­mit­tlungs­fähigkeit­en der EU (“Con­cept on Strength­en­ing EU Medi­a­tion and Dia­logue Capac­i­ties”) von 2009 ihre Ver­mit­tlungs­fähigkeit­en ver­stärken, indem sie Hil­fe und Schu­lun­gen für die Ver­mit­tler und deren Mitar­beit­er­stäbe bere­it­stellt und ihren Bere­itschafts­grad erhöht. Der Rat begrüßt, dass das Europäis­che Par­la­ment ihn in dieser Hin­sicht unter­stützt. Die EU wird je nach Erforder­nis lokale, regionale und inter­na­tionale Part­ner, ein­schlägige nicht­staatliche Organ­i­sa­tio­nen und Ein­rich­tun­gen zur Kon­flik­tver­hü­tung und ‑bei­le­gung und die Inten­sivierung der Friedens­be­mühun­gen weit­er unterstützen.

7. Der Rat unter­stre­icht überdies, dass die einan­der ver­stärk­enden, vorteil­haften und dauer­haften Part­ner­schaften mit wichti­gen Part­nern wie den Vere­in­ten Natio­nen, der OSZE, der NATO, der Welt­bank, der Afrikanis­chen Union und anderen inter­na­tionalen Akteuren sowie einzel­nen Län­dern wie den Vere­inigten Staat­en weit­er aus­ge­baut wer­den müssen, damit die Europäis­che Union auf dem Gebi­et der langfristi­gen struk­turellen Kon­flik­tver­hü­tung zusät­zlich zu kurzfristigeren Krisen­be­wäl­ti­gungs- und Frieden­sun­ter­stützungsmis­sio­nen erfol­gre­ich agieren kann.

8. Der Rat ersucht die Hohe Vertreterin und die Kom­mis­sion, die vorste­hend genan­nten Aktion­sleitlin­ien in Absprache mit den Mit­glied­staat­en umzuset­zen, und beschließt, sich vor Ende des Jahres erneut mit diesem The­ma zu befassen.” 

Source:
Coun­cil of the Euro­pean Union 

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Team GlobDef

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