Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/843/GASP des Rates vom 10. November 2008 zur Änderung und Verlängerung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/734/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Usbekistan
Die Bewerberländer Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Republik Moldau erklären, dass sie die Ziele des am 11. November 2008 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 300/55 veröffentlichten Gemeinsamen Standpunkts 2008/843/GASP des Rates vom 10. November 2008 zur Änderung und Verlängerung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/734/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Usbekistan teilen. Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Gemeinsamen Standpunkt im Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusage mit Genugtuung zur Kenntnis.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Source: Council of the European Union