GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK
- Birma/Myanmar
- Iran
- Golf-Kooperationsrat (GCC)
- Republik Moldau – Teilnahme an den EU-Programmen
- Palästina – Europa-Mittelmeer-Abkommen
Birma/Myanmar
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
“1. Der Rat bekräftigt die unerschütterliche Unterstützung der EU für die Bevölkerung Birmas/ Myanmars. Die EU ist sich bewusst, dass das Land einen erheblichen Entwicklungsbedarf hat, und weist darauf hin, dass kontinuierlich mehr Finanzmittel für Hilfsleistungen bereitgestellt werden, um die soziale und wirtschaftliche Lage der Bevölkerung zu verbessern.
2. Der Rat erinnert ferner an die Erklärung der Hohen Vertreterin zu den Wahlen in Birma/ Myanmar, in der sie beklagt hat, dass die Wahlen weder frei noch fair waren und auch nicht unter Einschluss aller Parteien durchgeführt wurden und dass viele Aspekte dieser Wahlen den international anerkannten Standards nicht entsprachen. Die Regierung, die ihr Amt gerade angetreten hat, und die neuen institutionellen Strukturen könnten Spielräume schaffen, die einen friedlichen Wandel und mehr Pluralismus zulassen. Die Regierung könnte nun die Verantwortung für einen friedlichen Übergang zu Demokratie und Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten übernehmen. In diesem Zusammenhang fordert die Europäische Union erneut die bedingungslose Freilassung aller Personen, die wegen ihrer politischen Überzeugungen gefangen gehalten werden. Ferner wird sie besonders aufmerksam beobachten, ob die von der neuen Regierung verabschiedeten politischen Maßnahmen die soziale Grundversorgung für die Bevölkerung sicherstellen, die Wirtschaft fördern und die Armut bekämpfen. Der Rat fordert, dass ein integrativer Dialog mit der politischen Opposition im nationalen Parlament und in den Regionalversammlungen sowie mit den Akteuren außerhalb des Parlaments, unter anderem mit Daw Aung San Suu Kyi und der Nationalen Liga für Demokratie (NLD), und verschiedenen ethnischen Gruppen eingeleitet wird.
3. Unter den gegenwärtigen Umständen hält die EU es für notwendig, die restriktiven Maßnahmen um einen Zeitraum von zwölf Monaten zu verlängern. Dabei bekräftigt die EU jedoch, dass sie bereit ist, auf Verbesserungen der Regierungsführung und Fortschritte zu reagieren und hierfür einen Anreiz zu bieten, in der Hoffnung, dass ein stärker ziviler Charakter der Regierung dazu beitragen wird, dass die dringend erforderlichen neuen Politiken entwickelt werden. Das Visumverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten werden für bestimmte zivile Mitglieder der Regierung, zu denen unter anderem der Außenminister – ein wichtiger Gesprächspartner – zählt, für ein Jahr ausgesetzt, mit der Maßgabe, dass eine kontinuierliche Überprüfung erfolgt. Das Verbot von Besuchen auf hoher Ebene wird aufgehoben, wobei erwartet wird, dass Zugang zu hohen Regierungsvertretern und zu wichtigen Vertretern der Opposition gewährt wird. Die EU wird die neue Regierung nach ihren Taten bewerten und die restriktiven Maßnahmen entsprechend überprüfen.
4. Bei ihrer Entscheidung über diese Vorgehensweise hat sich die Europäische Union eingehend mit den Anliegen eines breiten Spektrums Betroffener, zu denen unter anderem die Zivilgesellschaft, Oppositionsgruppen, Mitglieder des ASEAN sowie regionale und internationale Partner zählen, auseinandergesetzt. Die Europäische Union bekräftigt, dass sie bereit ist, einen Dialog auf hoher Ebene mit den neuen Institutionen und mit Vertretern des gesamten Spektrums der Opposition, einschließlich mit Daw Aung San Suu Kyi, aufzubauen. Die EU ist ferner bereit, ihren Dialog mit dem ASEAN und anderen Nachbarn von Birma/Myanmar in der Region zu verstärken. In diesem Zusammenhang erklärt der Rat, dass die hochrangige Mission so bald wie möglich durchgeführt werden muss und dass er den EU-Sonderbeauftragten, Piero Fassino, nachdrücklich unterstützt, und fordert die neue Regierung zur Zusammenarbeit mit ihm auf. Die EU wird weiterhin nach Möglichkeiten suchen, aufgrund des Entwicklungsbedarfs in Birma/Myanmar ihre institutionelle Präsenz im Land auszuweiten.
5. Die EU begrüßt die Annahme der Resolution A/HRC/16/L.11 des VN-Menschenrechtsrats, in der unter anderem gefordert wird, dass der Straflosigkeit bei Verletzung der Menschenrechte unter gebührender Beobachtung durch die Vereinten Nationen ein Ende gesetzt wird, und drängt die Behörden von Birma/Myanmar, der Resolution in uneingeschränkter Zusammenarbeit mit dem Sonderberichterstatter über die Lage der Menschenrechte in Birma/Myanmar nachzukommen.” Der Rat nahm einen Beschluss zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen der EU um ein weiteres Jahr vom 1. Mai 2011 bis zum 30. April 2012 an.
Als Anreiz für künftige Fortschritte bei der zivilen Staatsführung sowie zur Stärkung der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte wird die Anwendung der restriktiven Maßnahmen für neue Mitglieder der Regierung, die nicht den Streitkräften angehören oder die beim Dialog mit der internationalen Gemeinschaft im Sinne der Interessen der Europäischen Union eine entscheidende Rolle spielen, für 12 Monate ausgesetzt.
Die Aussetzung der bilateralen Besuche von hochrangigen Regierungsangehörigen in Birma/Myanmar sollte im Interesse eines Dialogs mit den einschlägigen Kreisen in Birma/Myanmar bis zum 30. April 2012 aufgehoben werden.
Der Beschluss wird am Donnerstag, den 14. April 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Iran
Der Rat erließ entsprechende Folgemaßnahmen im Anschluss an die auf seiner Märztagung erzielte politische Einigung und verhängte autonome restriktive Maßnahmen der EU (Einfrieren von Vermögenswerten und Visumverbot) gegen 32 Einzelpersonen, die als Verantwortliche für die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Iran betrachtet werden.
Diese Maßnahmen sind Teil des zweigleisigen Ansatzes der EU, Menschenrechtsverletzungen mit Sanktionen zu belegen und gleichzeitig wo immer möglich einen Dialog über Menschenrechtsfragen anzustreben.
Der Beschluss und die Verordnung werden am Donnerstag, den 14. April 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Golf-Kooperationsrat (GCC)
Der Rat nahm den Standpunkt der EU zu dem Entwurf eines gemeinsamen Kommuniques und dem Entwurf der Tagesordnung für die Tagung des gemeinsamen EU-GCC-Rates und die Ministertagung in Abu Dhabi am 20. April 2011 an.
Republik Moldau – Teilnahme an den EU-Programmen
Der Rat billigte den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Moldau mit den Rahmenbedingungen für die Teilnahme des Landes an den EU-Programmen (10496/10).
Palästina – Europa-Mittelmeer-Abkommen
Der Rat genehmigte die Unterzeichnung eines Abkommens mit der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen zur weiteren Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen und Fischereierzeugnissen und zur Änderung des Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Palästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen (7767/11).
Der Wortlaut des Abkommens (7769/11) wird im Hinblick auf seinen späteren Abschluss dem Europäischen Parlament zur Billigung übermittelt.
Source:
Council of the European Union