- Südliche Nachbarregion
- Libyen
- Syrien
- Jemen
- Bahrain
Südliche Nachbarregion
Die Minister führten während des Mittagessens eine ausführliche politische Aussprache über die südliche Nachbarregion der EU, wobei der Schwerpunkt auf der Lage in Libyen lag, aber auch über Bahrain, Syrien und Jemen gesprochen wurde.
Libyen
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
“1. Der Rat begrüßt die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, die Umsetzung der Resolutionen 1970 und 1973 des VN-Sicherheitsrats in Libyen zu gewährleisten. Der Rat erinnert daran, dass alle internationalen Partner eng zusammenarbeiten müssen, und begrüßt daher die Libyen-Konferenz vom 29. März 2011 in London und die Einrichtung der Libyen- Kontaktgruppe. Die Einrichtung dieser Gruppe und die weiteren auf der Konferenz festgelegten Schritte schaffen eine wichtige Plattform für die Koordinierung der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft. Der Rat sieht der ersten Sitzung der Kontaktgruppe in Doha am 13. April mit Interesse entgegen. Die Europäische Union ist bereit, ihre Anstrengungen im Einklang mit der Resolution 1973 des VN-Sicherheitsrats zu intensivieren, um in enger Zusammenarbeit mit den VN, der Arabischen Liga, der Afrikanischen Union und anderen einschlägigen Partnern eine politische Lösung herbeizuführen.
2. Der Rat fordert eine sofortige und echte Waffenruhe. Er wiederholt seine Forderung an Oberst Gaddafi, unverzüglich die Macht abzugeben. Er verurteilt erneut die Weigerung des libyschen Regimes, die Resolutionen 1970 und 1973 des VN-Sicherheitsrats einzuhalten. Er bekräftigt seine Forderung an das libysche Regime, der Gewalt gegen Bürger Einhalt zu gebieten und die Menschenrechte voll und ganz zu achten. Der Rat fordert überdies die uneingeschränkte Achtung des internationalen Völkerrechts und insbesondere den Schutz von Zivilisten. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und begrüßt die Entscheidung des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Rechte der Völker vom 25. März 2011.
3. Diejenigen, die mit dem Regime zusammenarbeiten, stehen nun vor der Wahl: Entweder stehen sie weiterhin für die brutale Unterdrückung des libyschen Volks durch Oberst Gaddafi oder sie unterstützen einen geordneten Übergang zur Demokratie unter libyscher Führung durch einen breit angelegten Dialog im Interesse von Sicherheit und Wohlstand für das gesamte libysche Volk. Die Einheit und die territoriale Integrität Libyens müssen gewährleistet werden. Der Rat nimmt Kenntnis von der ‘Vision eines demokratischen Libyens’ des nationalen Interimsrats für die Übergangszeit, die er als Beitrag zum Übergangsprozess betrachtet.
4. Der Rat bringt seine tiefe Besorgnis über die schwierige humanitäre Lage in Libyen und an dessen Grenzen zum Ausdruck. Er stellt fest, dass die Gefahr einer weiteren Verschlimmerung durch Vertreibungen und Migrationsströme infolge des Konflikts besteht. Der Rat erinnert insbesondere an die Verpflichtung, ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe zu gewährleisten. Er begrüßt die Rolle des Generalsekretärs der VN bei der Koordinierung der humanitären Hilfe. Die EU ist ferner entschlossen, weiterhin einen aktiven Beitrag zu humanitären Maßnahmen zugunsten des libyschen Volkes zu leisten, und ist bereit, ihre entsprechenden Anstrengungen in Abstimmung mit den VN und sonstigen einschlägigen Organisationen zu intensivieren.
5. Die EU hat beschlossen, eine GSVP-Operation ‘EUFOR Libya’ zur Unterstützung der humanitären Hilfe in der Region durchzuführen, sollte das Amt der VN für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten sie darum ersuchen; dabei werden die Grundsätze der humanitären Hilfe, insbesondere Unparteilichkeit und Neutralität, voll und ganz beachtet. Die EU hat deshalb einen Befehlshaber für die Operation und ein operatives Hauptquartier (Rom) benannt. Der Rat hat den Befehlshaber der Operation beauftragt, die weitere Planung in enger Zusammenarbeit und Komplementarität mit den VN, der NATO und sonstigen Akteuren dringend durchzuführen, damit die EU rasch auf Entwicklungen der humanitären Situation und der Sicherheitslage reagieren. Die EU ist bereit, auf Ersuchen des PSK das Angebot von Beiträgen von Drittstaaten, einschließlich Ländern in der Region, als Teil der Vorbereitungen in Erwägung zu ziehen.
6. Eingedenk der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24./25. März 2011 und der Schlussfolgerungen des Rates (Justiz und Inneres) vom 11./12. April 2011 sind die EU und ihre Mitgliedstaaten bereit, ihre konkrete Solidarität gegenüber den Mitgliedstaaten, die ganz unmittelbar von den Migrationsbewegungen betroffen sind, unter Beweis zu stellen, und entsprechend der Entwicklung der Lage die notwendige Unterstützung zu gewähren.
7. Der Rat hat heute weitere restriktive Maßnahmen, auch im Öl- und Gassektor, gegen das Regime erlassen und wird erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Finanzierung des Regimes auszutrocknen. In diesem Zusammenhang werden der Rat und die Mitgliedstaaten weiter dafür sorgen, dass das Regime keine Einnahmen mehr aus Erdöl- und Erdgasausfuhren erzielt.
8. Der Rat unterstreicht, dass die EU bereit ist, Libyen langfristig zu unterstützen und eine führende Rolle bei der Förderung der Stabilisierung, beim Aufbau eines demokratischen Rechtsstaats, bei der Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit und der Unterstützung der Zivilgesellschaft zu übernehmen.”
Der Rat verabschiedete Rechtsvorschriften, mit denen die autonomen Maßnahmen der EU zum Einfrieren von Vermögenswerten auf eine Reihe von Organisationen, auch im Öl- und Gassektor, sowie auf einige Personen ausgeweitet werden.
Zudem wurde der Name einer Person auf der EU-Liste der Einzelpersonen gestrichen, gegen die Reisebeschränkungen verhängt und deren Vermögenswerte eingefroren wurden.
Der Beschluss und die Verordnung, die heute angenommen wurden, werden am Donnerstag, den 14. April 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Syrien
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
“1. Der Rat ist über die Lage in Syrien äußerst besorgt. Er beklagt die zahlreichen Todesopfer, die die anhaltende Gewalt fordert, verurteilt aufs schärfste das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstranten und fordert die Behörden zur Zurückhaltung auf. Der Rat ruft dazu auf, die im Zusammenhang mit den friedlichen Demonstrationen festgenommen Personen unverzüglich freizulassen. Er appelliert an die syrischen Behörden, den Tod der Demonstranten zu untersuchen und die Verantwortlichen in einem fairen und transparenten Prozess zur Rechenschaft zu ziehen.
2. Der Rat ruft die syrische Regierung auf, den legitimen Forderungen des syrischen Volkes u. a. durch die Aufhebung des Ausnahmezustands unverzüglich nachzukommen. Er betont, wie wichtig ein klares und glaubwürdiges politisches Reformprogramm ist, und betont außerdem, dass die angekündigten politischen Reformen ehrgeiziger sein und von einem konkreten Zeitplan für die Umsetzung begleitet werden müssen. Er nimmt die Ernennung eines neuen Premierministers zur Kenntnis und sieht der Bildung einer neuen Regierung, die die notwendigen Reformen rasch in die Wege leiten sollte, erwartungsvoll entgegen.
3. Der Rat nimmt Kenntnis von der Ankündigung, dass zur Überprüfung der Rechtsvorschriften eine Reihe von Ausschüssen eingesetzt werden soll, und erwartet von diesen Ausschüssen, dass sie substanzielle Vorschläge im Hinblick auf eine alle Seiten einbeziehende, offene und repräsentative Regierung ausarbeiten. Die syrische Regierung muss ihren internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich der Versammlungsfreiheit, der freien Meinungsäußerung und der Freiheit der Medien nachkommen. Der Rat appelliert an die syrischen Behörden, unverzüglich alle politischen Gefangenen und Menschenrechtsverteidiger freizulassen.
4. Der Rat wird die Ereignisse genau verfolgen und ist bereit, seine Politik gegenüber Syrien gegebenenfalls zu überprüfen, was auch die Unterstützung eines echten Reformprozesses einschließt, wenn dieser eingeleitet worden ist.”
Jemen
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
“Der Rat gibt erneut seiner äußersten Sorge angesichts der Verschlechterung der Lage in Jemen Ausdruck. Der Rat verurteilt aufs Schärfste die erneute Welle von Gewalt und Unterdrückung gegen friedliche Demonstranten und bedauert zutiefst die weiteren Todesopfer. Er fordert erneut eine friedliche Reaktion auf die Proteste.
Der Rat ruft die jemenitische Regierung auf, ihrer Verantwortung für die Achtung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen, einschließlich ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung, nachzukommen, ihre Sicherheit zu gewährleisten und weiteres Blutvergießen zu verhindern. Der Rat und die Mitgliedstaaten unterstreichen, dass sie sämtliche Bereiche ihrer Politik gegenüber Jemen ständig im Lichte der Entwicklungen überprüfen werden. Die Europäische Union fordert eine vollständige und unabhängige Untersuchung aller jüngsten Vorkommnisse, die zu Toten und Verletzten geführt haben. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden.
Der Rat ruft die Regierung Jemens und alle Konfliktparteien zum wiederholten Mal auf, unverzüglich in einen konstruktiven, umfassenden und alle einschließenden Dialog mit den Oppositionsparteien und der Jugend einzutreten. Die Europäische Union ist bereit, diesen Dialog zu unterstützen. Der Rat begrüßt diesbezüglich die Initiative des Golf-Kooperationsrates (GCC) und erkennt die Vermittlerrolle, die der GCC spielen kann, uneingeschränkt an. Der Rat appelliert an Präsident Saleh, unverzüglich konkrete Schritte zu unternehmen, um einen glaubwürdigen und friedlichen politischen Übergang in Jemen zu ermöglichen.”
Bahrain
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
“Der Rat bringt erneut seine ernste Besorgnis über die Lage in Bahrain und über den Mangel an greifbaren Fortschritten in Richtung auf einen Dialog zum Ausdruck, bei dem auf die berechtigten Anliegen der bahrainische Bevölkerung eingegangen wird.
Ebenso ist der Rat besorgt angesichts der Festnahmen von Personen, die ihr legitimes Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben. Diejenigen, die festgehalten werden, weil sie friedlich ihre Meinung zum Ausdruck bringen, sollten unverzüglich freigelassen werden. Die Regierung und die Sicherheitskräfte haben eindeutig die Pflicht, die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen unterschiedslos und uneingeschränkt zu wahren und sich diesbezüglich an internationale Standards zu halten. Der Rat fordert die Behörden auf, alle jüngsten Vorkommnisse, die zu Toten und Verletzten geführt haben, weiter zu untersuchen.
Der Rat fordert alle Parteien auf, rasch konkrete und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, die die Aufnahme eines konstruktiven Dialogs ermöglichen, der zu echten Reformen führen wird.”
Source:
Council of the European Union