Durchsuchung bei Heckler & Koch durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 10.11.2011

Waf­fen­liefer­un­gen nach Mexiko: Es sind keine Bestechungs­gelder nach Mexiko geflossen

Die gestrige Durch­suchung durch die Staat­san­waltschaft Stuttgart diente der Sich­er­stel­lung von Unter­la­gen und Daten­trägern im Rah­men eines Ver­fahrens wegen ange­blich nicht genehmigter Liefer­un­gen in mexikanis­che Unruhe­p­rov­inzen. Die Staat­san­waltschaft erhebt den Vor­wurf der Bestechung von inländis­chen Amt­strägern und von aus­ländis­chen Auf­tragge­bern in Mexiko. Heck­ler & Koch kooperiert wie immer in vollem Umfang mit der Staatsanwaltschaft. 

Der Umsatzan­teil von Liefer­un­gen nach Mexiko durch Heck­ler & Koch betrug im Schnitt der let­zten zehn Jahre nur ca. ein Prozent des Gesam­tum­satzes des Unternehmens. Heck­ler & Koch ist davon überzeugt, dass sich der von der Staat­san­waltschaft erhobene Vor­wurf der Bestechung von in Mexiko ver­ant­wortlichen Bestellern von Waf­fen als unbe­grün­det her­ausstellen wird. Es sind niemals Bestechungs­gelder von Heck­ler & Koch in Mexiko bezahlt wor­den. Hauptzeuge der Staat­san­waltschaft ist ein ehe­ma­liger Mitar­beit­er von Heck­ler & Koch, der heute für ein Konkur­ren­zun­ternehmen in den USA tätig ist. 

Die Fülle von Kla­gen, die sich in let­zter Zeit gegen das Unternehmen richt­en, lassen bei den Ver­ant­wortlichen bei Heck­ler & Koch den Ein­druck ein­er geziel­ten Dif­famierungskam­pagne entste­hen, die von inter­essiert­er Seite vor­angetrieben wird. 

Source:
Heck­ler & Koch

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