Waffenlieferungen nach Mexiko: Es sind keine Bestechungsgelder nach Mexiko geflossen
Die gestrige Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart diente der Sicherstellung von Unterlagen und Datenträgern im Rahmen eines Verfahrens wegen angeblich nicht genehmigter Lieferungen in mexikanische Unruheprovinzen. Die Staatsanwaltschaft erhebt den Vorwurf der Bestechung von inländischen Amtsträgern und von ausländischen Auftraggebern in Mexiko. Heckler & Koch kooperiert wie immer in vollem Umfang mit der Staatsanwaltschaft.
Der Umsatzanteil von Lieferungen nach Mexiko durch Heckler & Koch betrug im Schnitt der letzten zehn Jahre nur ca. ein Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens. Heckler & Koch ist davon überzeugt, dass sich der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf der Bestechung von in Mexiko verantwortlichen Bestellern von Waffen als unbegründet herausstellen wird. Es sind niemals Bestechungsgelder von Heckler & Koch in Mexiko bezahlt worden. Hauptzeuge der Staatsanwaltschaft ist ein ehemaliger Mitarbeiter von Heckler & Koch, der heute für ein Konkurrenzunternehmen in den USA tätig ist.
Die Fülle von Klagen, die sich in letzter Zeit gegen das Unternehmen richten, lassen bei den Verantwortlichen bei Heckler & Koch den Eindruck einer gezielten Diffamierungskampagne entstehen, die von interessierter Seite vorangetrieben wird.
Source:
Heckler & Koch