Menschenschmuggler haben möglicherweise einen neuen Trick gefunden, ihre „Ladung“ sicher nach Australien zu schaffen und dabei zugleich das eigene Risiko zu minimieren.
>Australische Marine und Migrantenboot Bildquelle: Austr. Marine |
Nach Lockerung der von der früheren konservativen Regierung aufgestellten Asylregeln haben in diesem Jahr schon über 100 Boote mit insgesamt etwa 5.000 illegalen Migranten aus Afghanistan, dem Irak oder Sri Lanka mit Hilfe internationaler Schlepperbanden über Indonesien den Weg nach Australien gefunden. Meist werden die teils völlig überladenen Boote in der Timorsee im Gebiet um Ashmore Island aufgebracht, wo die in Darwin stationierten Wachboote der ARMIDALE-Klasse der australischen Marine inzwischen im Dauereinsatz sind. Einige Boote sparen aber auch die längere Seereise und steuern zielgerichtet gleich die etwas südlich von Java gelegenen, zu Australien gehörenden Weihnachtsinseln (Christmas Islands) an. Hier hat Australien ein – inzwischen völlig überfülltes — Durchgangslager eingerichtet. Während die Asylbewerber dort die Prüfung ihres Antrages abwarten dürfen, droht den Bootsbesatzungen Anklage und Verurteilung wegen Menschenschmuggels. Bislang versuchten sie dies meist zu umgehen, indem sie sich ebenfalls als Asylbewerber ausgaben – was allerdings nur selten gelang. Meist wurden die „Transporteure“ schnell identifiziert.
Mit einer neuen Taktik scheinen die Verbrecher dieses „Problem“ nun umgehen zu wollen. Am 7. Oktober traf das Wachboot BUNDABERG nördlich von Christmas Island ein Flüchtlingsboot mit 71 Insassen an – allerdings nicht allein. Das wie üblich nahezu seeuntüchtige Holzboot wurde von einem indonesischen Fischerboot (Stahlboot in technisch einwandfreiem Zustand) geschleppt. Der Besatzung der BUNDABERG erklärten die beiden indonesischen „Fischer“, sie hätten das Flüchtlingsboot „in Seenot angetroffen“ und seien „nach internationalem Recht gezwungen gewesen, rettend einzugreifen“ und die Schiffbrüchigen „zum nächsten Land“ zu bringen – und dies seien die Christmas Islands gewesen. Für die Erfüllung dieser humanitären Pflicht dürften sie jetzt keinesfalls bestraft werden. Weitere derartige Fälle werden erwartet, und beim üblichen Zustand der Flüchtlingsboote dürfte es den australischen Behörden schwer fallen, hier das Gegenteil zu beweisen. Solange keiner der Flüchtlinge gegen die Schlepper aussagt, gilt die Unschuldsvermutung, und die australischen Behörden müssen sie mit ihren Booten ziehen lassen.
In Kooperation mit “MarineForum — Zeitschrift für maritime Fragen”
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