Der Rat hat die Hohe Vertreterin ermächtigt, mit Mauritius, Mosambik, Südafrika, Tansania und Uganda Verhandlungen über den Abschluss von Überstellungsabkommen im Rahmen der EUMilitäroperation “EUNAVFOR Atalanta” zur Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias aufzunehmen.
In Einklang mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP1 des Rates werden Personen, die in den Hoheitsgewässern Somalias seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raubüberfälle begangen haben oder im Verdacht stehen, diese Taten dort begangen zu haben, und die aufgegriffen und im Hinblick auf die Strafverfolgung durch die zuständigen Staaten festgehalten wurden, sowie die Güter, die zur Ausführung dieser Taten dienten, an jeden Drittstaat überstellt, sofern mit dem betreffenden Drittstaat die Bedingungen für diese Überstellung im Einklang mit dem einschlägigen Völkerrecht, insbesondere den internationalen Menschenrechtsnormen, festgelegt wurden.
Mission “Atalanta” zur Bekämpfung seeräuberischer Handlungen vor der Küste Somalias – Teilnahme von Montenegro
Der Rat hat einen Beschluss über die Unterzeichnung und den Abschluss eines Abkommens mit Montenegro über dessen Teilnahme an der EU-Operation “Atalanta” zur Bekämpfung seeräuberischer Handlungen vor der Küste Somalias gefasst (Dok. 6976/10).
Somalia — militärische Ausbildungsmission der EU in Uganda
Der Rat hat den Wortlaut eines Schreibens an den gemäß der Resolution 751 (1992) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Somalia eingesetzten Ausschuss gebilligt, mit dem der Beschluss der EU notifiziert wird, eine militärische Ausbildungsmission in Uganda durchzuführen, um einen Beitrag zur Stärkung der somalischen Übergangs-Bundesregierung zu leisten.
Die EU hat beschlossen, auf die Einladung Ugandas hin eine militärische Ausbildungsmission in Uganda durchzuführen mit dem Ziel, zu einem umfassenden und nachhaltigen Konzept für den Ausbau des somalischen Sicherheitssektors beizutragen.
Der VN-Sicherheitsrat hat in seiner Resolution 1872 (2009) die internationale Gemeinschaft nachdrücklich aufgefordert, technische Hilfe für die Ausbildung und Ausrüstung der somalischen Sicherheitskräfte anzubieten.
1 ABl. L 301 vom 12.11.2008, S. 33, berichtigt im ABl. L 253 vom 25.9.2009, S. 18. Geändert durch den Beschluss 2009/907/GASP des Rates (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 27).