Afghanistan/Piraterie/EU — Pressemitteilung Rat der Europäischen Union

Der Rat hat die Hohe Vertreterin ermächtigt, mit Mau­ri­tius, Mosam­bik, Südafri­ka, Tansa­nia und Ugan­da Ver­hand­lun­gen über den Abschluss von Über­stel­lungsabkom­men im Rah­men der EUMil­itär­op­er­a­tion “EUNAVFOR Ata­lan­ta” zur Bekämp­fung von seeräu­berischen Hand­lun­gen und bewaffneten Raubüber­fällen vor der Küste Soma­lias aufzunehmen.

In Ein­klang mit der Gemein­samen Aktion 2008/851/GASP1 des Rates wer­den Per­so­n­en, die in den Hoheits­gewässern Soma­lias seeräu­berische Hand­lun­gen oder bewaffnete Raubüber­fälle began­gen haben oder im Ver­dacht ste­hen, diese Tat­en dort began­gen zu haben, und die aufge­grif­f­en und im Hin­blick auf die Strafver­fol­gung durch die zuständi­gen Staat­en fest­ge­hal­ten wur­den, sowie die Güter, die zur Aus­führung dieser Tat­en dien­ten, an jeden Drittstaat über­stellt, sofern mit dem betr­e­f­fend­en Drittstaat die Bedin­gun­gen für diese Über­stel­lung im Ein­klang mit dem ein­schlägi­gen Völk­er­recht, ins­beson­dere den inter­na­tionalen Men­schen­recht­snor­men, fest­gelegt wurden.

Mis­sion “Ata­lan­ta” zur Bekämp­fung seeräu­berisch­er Hand­lun­gen vor der Küste Soma­lias – Teil­nahme von Montenegro

Der Rat hat einen Beschluss über die Unterze­ich­nung und den Abschluss eines Abkom­mens mit Mon­tene­gro über dessen Teil­nahme an der EU-Oper­a­tion “Ata­lan­ta” zur Bekämp­fung seeräu­berisch­er Hand­lun­gen vor der Küste Soma­lias gefasst (Dok. 6976/10).

Soma­lia — mil­itärische Aus­bil­dungsmis­sion der EU in Uganda

Der Rat hat den Wort­laut eines Schreibens an den gemäß der Res­o­lu­tion 751 (1992) des Sicher­heit­srates der Vere­in­ten Natio­nen zu Soma­lia einge­set­zten Auss­chuss gebil­ligt, mit dem der Beschluss der EU noti­fiziert wird, eine mil­itärische Aus­bil­dungsmis­sion in Ugan­da durchzuführen, um einen Beitrag zur Stärkung der soma­lis­chen Über­gangs-Bun­desregierung zu leisten.

Die EU hat beschlossen, auf die Ein­ladung Ugan­das hin eine mil­itärische Aus­bil­dungsmis­sion in Ugan­da durchzuführen mit dem Ziel, zu einem umfassenden und nach­halti­gen Konzept für den Aus­bau des soma­lis­chen Sicher­heitssek­tors beizutragen.

Der VN-Sicher­heit­srat hat in sein­er Res­o­lu­tion 1872 (2009) die inter­na­tionale Gemein­schaft nach­drück­lich aufge­fordert, tech­nis­che Hil­fe für die Aus­bil­dung und Aus­rüs­tung der soma­lis­chen Sicher­heit­skräfte anzubieten.

1 ABl. L 301 vom 12.11.2008, S. 33, berichtigt im ABl. L 253 vom 25.9.2009, S. 18. Geän­dert durch den Beschluss 2009/907/GASP des Rates (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 27). 

Team GlobDef

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