Die britisch-isländischen Kabeljaukriege
Die schwindenden Fischbestände führten seit den 1960er Jahren zur Einführung von nationalen Fischereizonen, um die Bestände zu schützen und der nationalen Fischerei der betroffenen Küsten- und Inselstaaten die exklusiven Fangrechte zu sichern. Die Zonen wurden schrittweise und national unterschiedlich von 12 über 50 auf heute 200 Seemeilen ausgeweitet.
Die 3. Seerechtskonferenz der UNO legalisierte ab 1973 diese Fischereizonen, die prinzipiell auch von Großbritannien und im Besonderen von Island genutzt wurden. Als eine der Folgen der Kabeljaukriege zwischen diesen Ländern führte die EU 1976 die gemeinsame 200-Seemeilen- Fischereizone der EU ein, in der Brüssel die Quoten für die nationalen Fischereiflotten verteilt.
Seine wirtschaftlichen Interessen setzte Island damals durch – auch gegen den Willen eines traditionellen Verbündeten. Unter den veränderten geopolitischen Bedingungen arbeitet Island daran, die Absicherung seiner militärischen Sicherheit zusammen mit Nationen, mit denen das Inselvolk von jeher die engsten Verbindungen gehabt hat, sicherzustellen.