Radar, Satelliten und neue Schiffe in Sicht
Eine systematische und spezifische Überwachung ausschließlich zur Erkennung von Umweltproblemen in den dänischen Gewässern durch staatliche Schiffe gibt es nicht. Jedoch berichten in See befindliche Marinefahrzeuge routinemäßig über beobachtete Verschmutzungen. Als das Verteidigungsministerium 1996 die Aufgaben der Umweltüberwachung zur See übernahm, folgte der politische Beschluss mit, die finanziellen Mittel für jährlich 500 Flugstunden zur Verfügung zu stellen. Die Challenger-Maschinen der Luftwaffe sind mit Side Looking Airborne Radar (SLAR) ausgerüstet. Auch die der Marine gehörenden Lynx-Hubschrauber kontrollieren die See auf Ölverschmutzung im Rahmen ihrer routinemäßigen Überwachung. Die in die Jahre gekommenen Maschinen (Version MK 80/90 A/B) stehen jedoch nicht ständig in ausreichendem Maß wegen Mangel an Ersatzteilen und Mechanikern zur Verfügung. Im Vorjahr wurde ein neues Modernisierungsprogramm in Höhe von 40 Millionen Euro begonnen, um die Lebenszeit der Hubschrauber bis in das Jahr 2015 zu verlängern und Abhilfe für die gegenwärtigen Probleme zu schaffen.
Zum Ausgleich für verhältnismäßig geringe personelle Ressourcen setzen die Verantwortlichen hingegen auf mehr Technik. Anstelle menschlicher Überwachung vor Ort beschloss das dänische Folkething 2005 die Einführung eines neuen Radarsystems. Es ersetzt das bisherige System mit sieben Stationen durch ein neues mit 29, das landesweit operiert und neben der Souveränitätsausübung auch Umweltverschmutzungen erfassen kann. 2008 sollen alle Radarstationen in Betrieb sein. Darüber hinaus wurde 2002 nach einer einjährigen Probephase die landesweite Überwachung der Seewasserstraßen per Satellit eingeführt.
Zur Bekämpfung von Verunreinigungen verfügt die dänische Marine über mehrere Spezialschiffe und Prahme. Die Schiffe der MILJØ- Klassen wurden 1996 vom Umweltministerium übernommen, sind mit Marinepersonal bemannt und bilden eine eigenständige Abteilung innerhalb der Marine. Eingesetzt werden sie nach Bedarf in ganz Dänemark und befinden sich ständig in Bereitschaft, was hohe Anforderungen an die Ausbildung und Ausdauer der Besatzungen stellt. Sie sammeln ebenfalls Beweismaterial für Gerichtsverfahren gegen Umweltsünder ein.
Im Fall einer größeren Katastrophe, bei der die normalen Kräfte nicht ausreichen, können auch die neuen Patrouillenschiffe der MKI- und MKII-Klassen (DIANA- bzw. HOLM-Klasse) einbezogen werden. Die MKII-Schiffe können bei Bedarf 320 m Ölsperren zur Eindämmung von Ölkatastrophen auslegen.
Eine Analyse der Ingenieurfirma COWI, dass im Fall einer Ölkatastrophe höchstens 20 Prozent des ausgetretenen Öls aufgesammelt werden kann, lösten Kritik und Verwunderung in der Öffentlichkeit aus. Das Verteidigungsministerium wies darauf hin, dass auch eine größere Anzahl Schiffe mit höheren Geschwindigkeiten nicht wesentlich schneller vor Ort sein könnten. Zudem werden die leichten Bestandteile ausgetretenen Öls in den ersten Stunden schnell verweht und abgetrieben. Stattdessen wolle man auch künftig auf die Vorbeugung, d. h. Fahrwassermarkierung, elektronische Schiffsleitsysteme und Lotsenempfehlung für größere Schiffe ohne Lotsenzwang setzen. Darüber hinaus arbeiten die Behörden Dänemarks, Schwedens und Deutschlands im Katastrophenfall zusammen und stellen einander Ressourcen zur Verfügung. Das Problem liegt eher in der Früherkennung, die vorrangig den mangelnden Kapazitäten der Luftüberwachung zuzuschreiben sind.
Darüber hinaus wird für den Sommer 2008 die Indienstnahme eines Leichtgewichtsfahrzeuges erwartet. Im März wurde es an die Marine übergeben. Sein Operationsgebiet wird Flachwasser sein. Zwei Waterjet-Dieselmotoren werden ihm eine Geschwindigkeit von über 20 kn verleihen. Die Besatzung besteht aus drei Mann, die im Einsatzfall mit bis zu fünf Mann verstärkt werden kann. Seit der Auftragserteilung waren das Beschaffungskommando sowie kommende Besatzungsmitglieder mit eingebunden im Entwicklungs- und Bauprozess, um ein maximal angepasstes Boot zu bekommen.
Abhilfe für eventuell fehlende Ressourcen kann erst ab 2010 nach der Verabschiedung des nächsten fünfjährigen Haushaltsrahmenplanes geschehen.