Dieser Artikel wird mit freundlicher Genehmigung der “MarineForum — Zeitschrift für maritime Fragen” veröffentlicht.
Am 7. August 2009 hielt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, die Ansprache zur Vereidigung der Marine- offizieranwärtercrew VII/2009 an der Marineschule Mürwik, die wir nachfolgend wegen ihrer grundsätzlichen Aussagen abdrucken.
Dr. Hans-Jürgen Papier bei der Vereidigung Bildquelle: dt. Marine |
In wenigen Minuten werden die hier angetretenen Offiziersanwärter aufgefordert werden, zu schwören oder – soweit sie noch Grundwehrdienst leisten – zu geloben, »der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes tapfer zu verteidigen«.
Diese kurze Formel hat es in sich: Komprimiert sie doch auf engstem Raum vier hohe Ideale: »Recht« und »Freiheit«,»Tapferkeit« und »Treue«.
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Erlauben Sie dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, mit dem »Recht des Deutschen Volkes« zu beginnen, das in der Bundesrepublik mit den Gedanken der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie untrennbar verbunden ist.»Demokratie ist gewiss ein preisenswertes Gut, Rechtsstaat aber ist wie das tägliche Brot, wie Wasser zum Trinken und wie Luft zum Atmen, und das Beste an der Demokratie gerade dieses, dass nur sie geeignet ist, den Rechtsstaat zu sichern.«
Diese Worte des Rechtsprofessors und zeitweisen Justizministers der Weimarer Republik, Gustav Radbruch, der im Dritten Reich als einer der Ersten sein Lehramt verloren hatte, stammen aus dem Jahr 1946 und wurden angesichts der verheerenden Erfahrungen des nationalsozialistischen Unrechts- und Terrorregimes formuliert. Ersehnt wurde damals ein Staat, der sich nicht jedweder politischen Kraft überlässt, die auf welche Art auch immer eine Mehrheit gewinnt, sondern ein Staat, der für die Menschen da ist, deren unveräußerliche Grundrechte anerkennt und schützt und damit für mehr steht als für eine Herrschaft der Mehrheit: nämlich für eine Ordnung menschlicher Werte und für die Möglichkeit jedes einzelnen Bürgers, an dieser Ordnung demokratisch teilzuhaben und diese mitzugestalten.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich an diesem Ziel orientiert. Alle wesentlichen staatlichen Entscheidungen sind den Parlamenten vorbehalten, die Wahlen zu den Parlamenten sind gleich und frei und nicht zuletzt hat der deutsche Staat jedem einzelnen Bürger mit der Garantie der Menschenwürde und den Grundrechten einen Abwehranspruch gegen den Staat selbst eingeräumt, der notfalls vor unabhängigen Gerichten auch eingeklagt werden kann. Hierin liegt gegenüber früheren deutschen Epochen ein geradezu bahnbrechender kultureller Fortschritt, den es »tapfer zu verteidigen« gilt. Nicht zuletzt wegen der enormen Bedeutung einer Rückanbindung an die wahlberechtigten Bürger und ihrer demokratischen Entscheidung, in welcher Ordnung sie ihr Leben gestalten wollen, kann auch über einen Einsatz der Streitkräfte nicht ohne vorherige Zustimmung des Bundestages entschieden werden.
Die Bundeswehr ist ein »Parlamentsheer«, weil der Parlamentsentscheid ein »Bindeglied« zwischen der Bevölkerung und der Truppe herstellt. Mit der Eides- und Gelöbnisformel bekennen sich die Offiziersanwärter also zum Rechtsstaat und zur Demokratie und damit zugleich auch zu den Rechten der einzelnen Menschen und Bürger. Sie geben ihr Wort den Bürgern – den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland.
Die Freiheit des Deutschen Volkes
Ich gehe weiter zum Ideal der »Freiheit«. Die Freiheit des Deutschen Volkes ist vor dem genannten Hintergrund zu sehen und mit Baruch de Spinoza – einem großen Philosophen des 17. Jahrhunderts und eines Zeitgenossen von Thomas Hobbes und John Locke – ist es nicht übertrieben zu sagen, dass der »Zweck des Staates« in Wahrheit die Freiheit ist. Der Staat ist kein Selbstzweck – vielmehr ist er für die Menschen da; er soll eine Rahmenordnung schaffen, in der die Menschen selbstbestimmt ihr Leben frei und in Würde gestalten können.
Soweit es um eine Begrenzung staatlicher Gewalt geht, sind diese Freiheiten in den Grundrechten unmittelbar durch die Verfassung garantiert, ohne dass es zusätzlicher Gesetze bedürfte. Aber unter dem Grundgesetz geht es um mehr als bloßes Unterlassen rechtswidriger staatlicher Grundrechtseingriffe – um viel mehr. Der Staat muss sich nämlich auch schützend vor die Grundrechte seiner Bürger stellen und mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gerade auch Gefahren abwehren, die von nichtstaatlicher Seite drohen, sei es von anderen Staaten, sei es von sonstigen Kräften.
Der Niedergang der Weimarer Demokratie hat gezeigt, dass es eines Ausgleichs »zwischen dem Prinzip der Toleranz gegenüber allen politischen Auffassungen und dem Bekenntnis zu gewissen unantastbaren Grundwerten der Staatsordnung« bedarf, und dass es für eine Demokratie unverzichtbar ist, Grenzen der Toleranz gegenüber den Feinden der Toleranz aufzuzeigen.
Das Grundgesetz trägt dabei durch ein Höchstmaß an rechtsstaatlichen Sicherungen dafür Sorge, dass die Mittel dieser »wehrhaften Demokratie« nicht ihrerseits missbräuchlich zum Einsatz kommen. An dieser ehrenvollen und sehr anspruchsvollen staatlichen Verpflichtung zum Schutz der Freiheitsrechte haben gerade auch die Streitkräfte Anteil, und durch Vereidigung und Gelöbnis verpflichten sich die hier angetretenen Offiziersanwärter, an der Erfüllung dieser staatlichen Aufgabe in dem für das Militär vorgesehenen Zuständigkeitsbereich mitzuwirken.
Tapferkeit
Das führt mich zum Ideal der Tapferkeit. Die Bundesrepublik Deutschland ist in ihren Ansprüchen an die Soldatinnen und Soldaten keineswegs bescheiden. Sie verlangt von ihnen unter Umständen den Einsatz von Leib und Leben, also der höchsten denkbaren Güter und Werte. Gleichzeitig ist bei jedem militärischen Einsatz auch die unter Umständen tödliche Gefahr zu sehen, die dieser Einsatz für die Gegner, aber auch für Unbeteiligte darstellen kann. Gerade für einen Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland, die sich den Schutz der Würde des einzelnen Menschen auf ihre Fahnen schreibt, muss dies ein nie endendes Thema kritischer Würdigung und zweifelnden Hinterfragens sein und bleiben.
Das gilt zunächst für diejenigen, die den Einsatz von Soldatinnen und Soldaten in lebensgefährlichen Situationen zu verantworten haben, wie auch für diejenigen, die sich selbst von militärischer Verteidigung meinen distanzieren zu müssen, gleichzeitig aber die Sicherheit für sich in Anspruch nehmen, die erst durch die Bereitschaft der Frauen und Männer in den Streitkräften ermöglicht wird, ihr Leben für andere aufs Spiel zu setzen.
Alles in allem ist die Tapferkeit, wie sie die Bundesrepublik Deutschland von ihren Soldatinnen und Soldaten erwartet, und zu der sich die hier angetretenen Offiziersanwärter verpflichten, von höchstem Anspruch. Gilt es doch, unter Umständen sogar das eigene Leben zu riskieren für die Rechte und die Freiheit aller und dabei stets die Würde auch derjenigen zu sehen, gegen die notfalls gekämpft werden muss oder die als Unbeteiligte betroffen sind.
Treue
Ich komme schließlich zum Ideal der Treue. Von der Nibelungensage bis hin zur jüngeren Militärgeschichte ließen sich sicherlich viele Beispiele für Ausdauer, Beharrlichkeit, ja Unbeirrbarkeit auch angesichts widrigster Umstände suchen und finden. Wenn die hier angetretenen Offiziersanwärter aber heute ihr Wort geben, »der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen«, meint das den konsequenten und engagierten Einsatz gerade für diejenigen Ideale, für die die Bundesrepublik steht: Demokratie, Rechtstaat, Freiheit, Menschenwürde.
Hier schließt sich also der Kreis von der Treue zu den anderen Idealen. Hinter diesem komplizierten Ansatz, der eine persönliche Entscheidung und die Übernahme persönlicher Verantwortung verlangt, steht die Erkenntnis, dass das »treue Dienen« an sich und isoliert gesehen kein Wert ist. Vielmehr kommt es darauf an, sich für die richtigen Werte einzusetzen und die persönliche Verantwortung dafür zu übernehmen, welche Werte man als richtige Werte vertritt.
Gerade auch die Soldatinnen und Soldaten selbst können und sollen sich deshalb in der grundgesetzlichen Ordnung einer kritischen eigenen Überprüfung ihres dienstlichen Handelns und ihrer dienstlichen Verantwortung nicht entziehen. Denn die Verfassung selbst hat jedem »blinden Gehorsam« eine äußerst deutliche Absage erteilt, wenn sie in Art. 20 Abs. 4 GG bestimmt, dass gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik zu beseitigen, alle Deutschen das Recht zum Widerstand haben, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Alle staatlichen Stellen und gerade auch die Streitkräfte, die mit den ihnen anvertrauten Waffen menschliches Leben vernichten könnten, müssen daher verhindern, durch ihre dienstliche Tätigkeit an der Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik mitzuwirken. Freilich markiert das Widerstandsrecht einen extremen Grenzfall: Denn so wie der Staat sich selbst dem Recht unterwirft, so kann er – umgekehrt – von seinen Bürgern Rechtsgehorsam verlangen. Ein Widerstandsrecht kann deshalb erst mit dem Zusammenbruch der Verfassungs- und Rechtsordnung schlechthin aktuell werden; es setzt erst dann ein, wenn das Recht offenkundig »am Ende« ist – es ist »ultima ratio«.
Gleichwohl bürdet sein unbestimmter Tatbestand jedem Einzelnen und nicht zuletzt jeder Soldatin und jedem Soldaten in der konkreten Situation eine ganz erhebliche Verantwortung auf. Der Grund für diese »Bürde« liegt in den bitteren Erfahrungen des Missbrauchs militärischen Gehorsams durch den Nationalsozialismus. Aufgrund eben dieser Erfahrungen wurde vor zwei Wochen zu Recht des 20. Juli 1944 und des u.a. von Schenk von Stauffenberg und Henning von Tresckow geplanten bzw. unternommenen Attentats auf Adolf Hitler gedacht, als eines zwar gescheiterten, aber gleichwohl im Abgrund des Unrechts vorbildlichen Beispiels militärischen Widerstands gegen den Terror und die Menschenverachtung.
Gerade das Beispiel des 20. Juli 1944 zeigt besonders deutlich, dass die großen Werte, die sich die Bundesrepublik zum Maßstab setzt, nur dann eine Chance haben, Wirklichkeit zu werden, wenn und soweit hinter ihnen Frauen und Männer stehen, die Überzeugungen haben und in dem ihnen zur Verfügung stehenden Wirkungskreis bereit sind, persönliche Verantwortung für diese Ideale zu übernehmen. Verantwortung in diesem Sinn kann wirksam nur freiwillig übernommen werden – und deshalb müssen auch ein Gelöbnis und ein Eid auf freiwilliger innerer Überzeugung und einer Gewissensentscheidung beruhen.
Wenn man Treue so versteht, dann wird aber gleichzeitig auch deutlich, und dies möchte ich abschließend besonders betonen, dass Treue in keinem Fall eine »Einbahnstraße« werden darf. So wie die hier angetretenen Soldatinnen und Soldaten Treue schwören und geloben, sind auch der deutsche Staat und das deutsche Volk – die die Ableistung der Eidesformel ja vorgeben und erwarten – gehalten, treu zu ihren Soldatinnen und Soldaten zu stehen, sie im besten Sinne als »Staatsbürger in Uniform« – als »Ihresgleichen« – zu behandeln, mit ihnen in Zeiten der Gefahr zu bangen und sich auch mit ihnen zu freuen – nicht wegen vermeintlicher militärischer Triumphe, sondern für jedes unversehrte, gerettete und geschützte Stück menschlichen Lebens und menschlicher Freiheit.
In diesem Sinne spreche ich den hier angetretenen Offiziersanwärtern meinen Respekt und meinen Dank aus: für ihre Bereitschaft, das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes zu verteidigen, das gemäß der Präambel seiner Verfassung von dem Willen beseelt ist, in einem vereinten Europa dem Frieden zu dienen.