Deutschland — Vereidigung an der Marineschule Mürwik

Flagge Deutschland

Dieser Artikel wird mit fre­undlich­er Genehmi­gung der “Marine­Fo­rum — Zeitschrift für mar­itime Fra­gen” veröf­fentlicht.

Marineforum

»ICH SCHWÖRE, DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND TREU ZU DIENEN UND DAS RECHT UND DIE FREIHEIT DES DEUTSCHEN VOLKES TAPFER ZU VERTEIDIGEN«

Am 7. August 2009 hielt der Präsi­dent des Bun­desver­fas­sungs­gerichts, Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jür­gen Papi­er, die Ansprache zur Verei­di­gung der Marine- offizier­an­wärter­crew VII/2009 an der Mari­neschule Mür­wik, die wir nach­fol­gend wegen ihrer grund­sät­zlichen Aus­sagen abdrucken. 

Marineforum - Dr. Hans-Jürgen Papier bei der Vereidigung (Foto: dt. Marine)
Dr. Hans-Jür­gen Papi­er bei der Verei­di­gung
Bildquelle: dt. Marine

In weni­gen Minuten wer­den die hier ange­trete­nen Offizier­san­wärter aufge­fordert wer­den, zu schwören oder – soweit sie noch Grundwehr­di­enst leis­ten – zu geloben, »der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land treu zu dienen und das Recht und die Frei­heit des Deutschen Volkes tapfer zu verteidigen«. 

Diese kurze Formel hat es in sich: Kom­prim­iert sie doch auf eng­stem Raum vier hohe Ide­ale: »Recht« und »Freiheit«,»Tapferkeit« und »Treue«.

Das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land

Erlauben Sie dem Präsi­den­ten des Bun­desver­fas­sungs­gerichts, mit dem »Recht des Deutschen Volkes« zu begin­nen, das in der Bun­desre­pub­lik mit den Gedanken der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie untrennbar ver­bun­den ist.»Demokratie ist gewiss ein preisenswertes Gut, Rechtsstaat aber ist wie das tägliche Brot, wie Wass­er zum Trinken und wie Luft zum Atmen, und das Beste an der Demokratie ger­ade dieses, dass nur sie geeignet ist, den Rechtsstaat zu sichern.« 

Diese Worte des Recht­spro­fes­sors und zeitweisen Jus­tizmin­is­ters der Weimar­er Repub­lik, Gus­tav Rad­bruch, der im Drit­ten Reich als ein­er der Ersten sein Lehramt ver­loren hat­te, stam­men aus dem Jahr 1946 und wur­den angesichts der ver­heeren­den Erfahrun­gen des nation­al­sozial­is­tis­chen Unrechts- und Ter­ror­regimes for­muliert. Ersehnt wurde damals ein Staat, der sich nicht jed­wed­er poli­tis­chen Kraft über­lässt, die auf welche Art auch immer eine Mehrheit gewin­nt, son­dern ein Staat, der für die Men­schen da ist, deren unveräußer­liche Grun­drechte anerken­nt und schützt und damit für mehr ste­ht als für eine Herrschaft der Mehrheit: näm­lich für eine Ord­nung men­schlich­er Werte und für die Möglichkeit jedes einzel­nen Bürg­ers, an dieser Ord­nung demokratisch teilzuhaben und diese mitzugestalten. 

Die Bun­desre­pub­lik Deutsch­land hat sich an diesem Ziel ori­en­tiert. Alle wesentlichen staatlichen Entschei­dun­gen sind den Par­la­menten vor­be­hal­ten, die Wahlen zu den Par­la­menten sind gle­ich und frei und nicht zulet­zt hat der deutsche Staat jedem einzel­nen Bürg­er mit der Garantie der Men­schen­würde und den Grun­drecht­en einen Abwehranspruch gegen den Staat selb­st eingeräumt, der not­falls vor unab­hängi­gen Gericht­en auch eingeklagt wer­den kann. Hierin liegt gegenüber früheren deutschen Epochen ein ger­adezu bahn­brechen­der kul­tureller Fortschritt, den es »tapfer zu vertei­di­gen« gilt. Nicht zulet­zt wegen der enor­men Bedeu­tung ein­er Rück­an­bindung an die wahlberechtigten Bürg­er und ihrer demokratis­chen Entschei­dung, in welch­er Ord­nung sie ihr Leben gestal­ten wollen, kann auch über einen Ein­satz der Stre­itkräfte nicht ohne vorherige Zus­tim­mung des Bun­destages entsch­ieden werden. 

Die Bun­deswehr ist ein »Par­la­mentsheer«, weil der Par­la­mentsentscheid ein »Bindeglied« zwis­chen der Bevölkerung und der Truppe her­stellt. Mit der Eides- und Gelöb­n­is­formel beken­nen sich die Offizier­san­wärter also zum Rechtsstaat und zur Demokratie und damit zugle­ich auch zu den Recht­en der einzel­nen Men­schen und Bürg­er. Sie geben ihr Wort den Bürg­ern – den Bürg­ern der Bun­desre­pub­lik Deutschland. 

Die Frei­heit des Deutschen Volkes

Ich gehe weit­er zum Ide­al der »Frei­heit«. Die Frei­heit des Deutschen Volkes ist vor dem genan­nten Hin­ter­grund zu sehen und mit Baruch de Spin­oza – einem großen Philosophen des 17. Jahrhun­derts und eines Zeitgenossen von Thomas Hobbes und John Locke – ist es nicht über­trieben zu sagen, dass der »Zweck des Staates« in Wahrheit die Frei­heit ist. Der Staat ist kein Selb­stzweck – vielmehr ist er für die Men­schen da; er soll eine Rah­menord­nung schaf­fen, in der die Men­schen selb­st­bes­timmt ihr Leben frei und in Würde gestal­ten können. 

Soweit es um eine Begren­zung staatlich­er Gewalt geht, sind diese Frei­heit­en in den Grun­drecht­en unmit­tel­bar durch die Ver­fas­sung garantiert, ohne dass es zusät­zlich­er Geset­ze bedürfte. Aber unter dem Grundge­setz geht es um mehr als bloßes Unter­lassen rechtswidriger staatlich­er Grun­drecht­se­in­griffe – um viel mehr. Der Staat muss sich näm­lich auch schützend vor die Grun­drechte sein­er Bürg­er stellen und mit den ihm zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln ger­ade auch Gefahren abwehren, die von nicht­staatlich­er Seite dro­hen, sei es von anderen Staat­en, sei es von son­sti­gen Kräften. 

Der Nieder­gang der Weimar­er Demokratie hat gezeigt, dass es eines Aus­gle­ichs »zwis­chen dem Prinzip der Tol­er­anz gegenüber allen poli­tis­chen Auf­fas­sun­gen und dem Beken­nt­nis zu gewis­sen unan­tast­baren Grundw­erten der Staat­sor­d­nung« bedarf, und dass es für eine Demokratie unverzicht­bar ist, Gren­zen der Tol­er­anz gegenüber den Fein­den der Tol­er­anz aufzuzeigen. 

Das Grundge­setz trägt dabei durch ein Höch­st­maß an rechtsstaatlichen Sicherun­gen dafür Sorge, dass die Mit­tel dieser »wehrhaften Demokratie« nicht ihrer­seits miss­bräuch­lich zum Ein­satz kom­men. An dieser ehren­vollen und sehr anspruchsvollen staatlichen Verpflich­tung zum Schutz der Frei­heit­srechte haben ger­ade auch die Stre­itkräfte Anteil, und durch Verei­di­gung und Gelöb­nis verpflicht­en sich die hier ange­trete­nen Offizier­san­wärter, an der Erfül­lung dieser staatlichen Auf­gabe in dem für das Mil­itär vorge­se­henen Zuständigkeits­bere­ich mitzuwirken. 

Tapfer­keit

Das führt mich zum Ide­al der Tapfer­keit. Die Bun­desre­pub­lik Deutsch­land ist in ihren Ansprüchen an die Sol­datin­nen und Sol­dat­en keineswegs beschei­den. Sie ver­langt von ihnen unter Umstän­den den Ein­satz von Leib und Leben, also der höch­sten denkbaren Güter und Werte. Gle­ichzeit­ig ist bei jedem mil­itärischen Ein­satz auch die unter Umstän­den tödliche Gefahr zu sehen, die dieser Ein­satz für die Geg­n­er, aber auch für Unbeteiligte darstellen kann. Ger­ade für einen Rechtsstaat wie die Bun­desre­pub­lik Deutsch­land, die sich den Schutz der Würde des einzel­nen Men­schen auf ihre Fah­nen schreibt, muss dies ein nie enden­des The­ma kri­tis­ch­er Würdi­gung und zweifel­nden Hin­ter­fra­gens sein und bleiben. 

Das gilt zunächst für diejeni­gen, die den Ein­satz von Sol­datin­nen und Sol­dat­en in lebens­ge­fährlichen Sit­u­a­tio­nen zu ver­ant­worten haben, wie auch für diejeni­gen, die sich selb­st von mil­itärisch­er Vertei­di­gung meinen dis­tanzieren zu müssen, gle­ichzeit­ig aber die Sicher­heit für sich in Anspruch nehmen, die erst durch die Bere­itschaft der Frauen und Män­ner in den Stre­itkräften ermöglicht wird, ihr Leben für andere aufs Spiel zu setzen. 

Alles in allem ist die Tapfer­keit, wie sie die Bun­desre­pub­lik Deutsch­land von ihren Sol­datin­nen und Sol­dat­en erwartet, und zu der sich die hier ange­trete­nen Offizier­san­wärter verpflicht­en, von höch­stem Anspruch. Gilt es doch, unter Umstän­den sog­ar das eigene Leben zu riskieren für die Rechte und die Frei­heit aller und dabei stets die Würde auch der­jeni­gen zu sehen, gegen die not­falls gekämpft wer­den muss oder die als Unbeteiligte betrof­fen sind. 

Treue

Ich komme schließlich zum Ide­al der Treue. Von der Nibelun­gen­sage bis hin zur jün­geren Mil­itärgeschichte ließen sich sicher­lich viele Beispiele für Aus­dauer, Behar­rlichkeit, ja Unbeir­rbarkeit auch angesichts widrig­ster Umstände suchen und find­en. Wenn die hier ange­trete­nen Offizier­san­wärter aber heute ihr Wort geben, »der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land treu zu dienen«, meint das den kon­se­quenten und engagierten Ein­satz ger­ade für diejeni­gen Ide­ale, für die die Bun­desre­pub­lik ste­ht: Demokratie, Recht­staat, Frei­heit, Menschenwürde. 

Hier schließt sich also der Kreis von der Treue zu den anderen Ide­alen. Hin­ter diesem kom­plizierten Ansatz, der eine per­sön­liche Entschei­dung und die Über­nahme per­sön­lich­er Ver­ant­wor­tung ver­langt, ste­ht die Erken­nt­nis, dass das »treue Dienen« an sich und isoliert gese­hen kein Wert ist. Vielmehr kommt es darauf an, sich für die richti­gen Werte einzuset­zen und die per­sön­liche Ver­ant­wor­tung dafür zu übernehmen, welche Werte man als richtige Werte vertritt. 

Ger­ade auch die Sol­datin­nen und Sol­dat­en selb­st kön­nen und sollen sich deshalb in der grundge­set­zlichen Ord­nung ein­er kri­tis­chen eige­nen Über­prü­fung ihres dien­stlichen Han­delns und ihrer dien­stlichen Ver­ant­wor­tung nicht entziehen. Denn die Ver­fas­sung selb­st hat jedem »blind­en Gehor­sam« eine äußerst deut­liche Absage erteilt, wenn sie in Art. 20 Abs. 4 GG bes­timmt, dass gegen jeden, der es untern­immt, die ver­fas­sungsmäßige Ord­nung der Bun­desre­pub­lik zu beseit­i­gen, alle Deutschen das Recht zum Wider­stand haben, wenn andere Abhil­fe nicht möglich ist. 

Alle staatlichen Stellen und ger­ade auch die Stre­itkräfte, die mit den ihnen anver­traut­en Waf­fen men­schlich­es Leben ver­nicht­en kön­nten, müssen daher ver­hin­dern, durch ihre dien­stliche Tätigkeit an der Besei­t­i­gung der ver­fas­sungsmäßi­gen Ord­nung der Bun­desre­pub­lik mitzuwirken. Freilich markiert das Wider­stand­srecht einen extremen Gren­z­fall: Denn so wie der Staat sich selb­st dem Recht unter­wirft, so kann er – umgekehrt – von seinen Bürg­ern Rechts­ge­hor­sam ver­lan­gen. Ein Wider­stand­srecht kann deshalb erst mit dem Zusam­men­bruch der Ver­fas­sungs- und Recht­sor­d­nung schlechthin aktuell wer­den; es set­zt erst dann ein, wenn das Recht offenkundig »am Ende« ist – es ist »ulti­ma ratio«. 

Gle­ich­wohl bürdet sein unbes­timmter Tatbe­stand jedem Einzel­nen und nicht zulet­zt jed­er Sol­datin und jedem Sol­dat­en in der konkreten Sit­u­a­tion eine ganz erhe­bliche Ver­ant­wor­tung auf. Der Grund für diese »Bürde« liegt in den bit­teren Erfahrun­gen des Miss­brauchs mil­itärischen Gehor­sams durch den Nation­al­sozial­is­mus. Auf­grund eben dieser Erfahrun­gen wurde vor zwei Wochen zu Recht des 20. Juli 1944 und des u.a. von Schenk von Stauf­fen­berg und Hen­ning von Tresck­ow geplanten bzw. unter­nomme­nen Atten­tats auf Adolf Hitler gedacht, als eines zwar gescheit­erten, aber gle­ich­wohl im Abgrund des Unrechts vor­bildlichen Beispiels mil­itärischen Wider­stands gegen den Ter­ror und die Menschenverachtung. 

Ger­ade das Beispiel des 20. Juli 1944 zeigt beson­ders deut­lich, dass die großen Werte, die sich die Bun­desre­pub­lik zum Maßstab set­zt, nur dann eine Chance haben, Wirk­lichkeit zu wer­den, wenn und soweit hin­ter ihnen Frauen und Män­ner ste­hen, die Überzeu­gun­gen haben und in dem ihnen zur Ver­fü­gung ste­hen­den Wirkungskreis bere­it sind, per­sön­liche Ver­ant­wor­tung für diese Ide­ale zu übernehmen. Ver­ant­wor­tung in diesem Sinn kann wirk­sam nur frei­willig über­nom­men wer­den – und deshalb müssen auch ein Gelöb­nis und ein Eid auf frei­williger inner­er Überzeu­gung und ein­er Gewis­sensentschei­dung beruhen. 

Wenn man Treue so ver­ste­ht, dann wird aber gle­ichzeit­ig auch deut­lich, und dies möchte ich abschließend beson­ders beto­nen, dass Treue in keinem Fall eine »Ein­bahn­straße« wer­den darf. So wie die hier ange­trete­nen Sol­datin­nen und Sol­dat­en Treue schwören und geloben, sind auch der deutsche Staat und das deutsche Volk – die die Ableis­tung der Eides­formel ja vorgeben und erwarten – gehal­ten, treu zu ihren Sol­datin­nen und Sol­dat­en zu ste­hen, sie im besten Sinne als »Staats­bürg­er in Uni­form« – als »Ihres­gle­ichen« – zu behan­deln, mit ihnen in Zeit­en der Gefahr zu ban­gen und sich auch mit ihnen zu freuen – nicht wegen ver­meintlich­er mil­itärisch­er Tri­umphe, son­dern für jedes unversehrte, gerettete und geschützte Stück men­schlichen Lebens und men­schlich­er Freiheit. 

In diesem Sinne spreche ich den hier ange­trete­nen Offizier­san­wärtern meinen Respekt und meinen Dank aus: für ihre Bere­itschaft, das Recht und die Frei­heit des deutschen Volkes zu vertei­di­gen, das gemäß der Präam­bel sein­er Ver­fas­sung von dem Willen beseelt ist, in einem vere­in­ten Europa dem Frieden zu dienen. 

Team GlobDef

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