Welche Tendenzen für die Entwicklung der Plattformen und damit der Fähigkeiten der Marine lassen sich aus der ZVM ableiten?
Die Flotte nach 2025 wird weniger Flaggenstöcke haben, als dies heute der Fall ist, gleichzeitig sind neue Fähigkeiten erforderlich. In der Tabelle ist der Vergleich zwischen der Flotte heute und die aus der ZVM abgeleiteten Tendenzen für jeden Plattformtyp dargestellt.
Der Umfang an Bordhubschraubern (BHS) und Unmanned Aerial Vehicles (UAVs) bedarf einer gesonderten Betrachtung. In erster Abschätzung ergibt sich Erfordernis von bis zu 60 BHS und – bei grundsätzlich 2 UAVs pro Korvette – rund 25 UAVs.
Die Schiffe der Zukunft werden mit zahlenmäßig geringeren Besatzungen fahren, bei gleichzeitiger Anhebung der Dienstgradstruktur. Die Automation an Bord wird weiter zunehmen. Mit dieser Tendenz wird sich die Struktur einer Besatzung signifikant verändern und das in Zeiten außerordentlicher Personalknappheit.
Die Marine stellt die maritimen Fähigkeiten der Bundeswehr bereit. Deren Nutzbarkeit im Einsatz ist der entscheidende Faktor für die Relevanz der Marine. Dabei muss es gelingen, die Balance zwischen zukunftsfähiger Weiterentwicklung bei gleichzeitig hoher Einsatzintensität zu halten. Die Einsatzorientierung wird weiterhin im Vordergrund stehen. Zugleich behält die Marine ihre besondere Verantwortung für die maritime Sicherheit Deutschlands. Die deutsche Marine ist darauf eingestellt, diesen Beitrag im Zusammenwirken mit Partnern, ganz besonders auch dem Marineschiffbau, zu erbringen.
Die ZVM 2025 + stellt allerdings – und dies muss an dieser Stelle noch einmal betont werden – ein marineinternes Dokument dar, welches als Grundlage für die Beteiligung am streitkräftegemeinsamen Planungsprozess in der Gesamtverantwortung des Generalinspekteurs dient. Erst nachdem der neue Bundestag die Beratungen zum Haushaltsgesetz 2010 und danach abgeschlossen hat, wird sich in diesem Planungsprozess die Bestandsfähigkeit der Zielvorstellungen der Marine – vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und den daraus resultierenden Planungsprioritäten des Generalinspekteurs der Bundeswehr – erweisen.