Deutschland — Quo Vadis Deutsche Marine — Zielvorstellung Marine 2025+

Aus­blick

Welche Ten­den­zen für die Entwick­lung der Plat­tfor­men und damit der Fähigkeit­en der Marine lassen sich aus der ZVM ableiten? 

  • Die Flotte nach 2025 wird weniger Flaggen­stöcke haben, als dies heute der Fall ist, gle­ichzeit­ig sind neue Fähigkeit­en erforder­lich. In der Tabelle ist der Ver­gle­ich zwis­chen der Flotte heute und die aus der ZVM abgeleit­eten Ten­den­zen für jeden Plat­tform­typ dargestellt.

  • Der Umfang an Bor­d­hub­schraubern (BHS) und Unmanned Aer­i­al Vehi­cles (UAVs) bedarf ein­er geson­derten Betra­ch­tung. In erster Abschätzung ergibt sich Erforder­nis von bis zu 60 BHS und – bei grund­sät­zlich 2 UAVs pro Korvette – rund 25 UAVs.

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  • Die Schiffe der Zukun­ft wer­den mit zahlen­mäßig gerin­geren Besatzun­gen fahren, bei gle­ichzeit­iger Anhebung der Dien­st­grad­struk­tur. Die Automa­tion an Bord wird weit­er zunehmen. Mit dieser Ten­denz wird sich die Struk­tur ein­er Besatzung sig­nifikant verän­dern und das in Zeit­en außeror­dentlich­er Personalknappheit.

Die Marine stellt die mar­iti­men Fähigkeit­en der Bun­deswehr bere­it. Deren Nutzbarkeit im Ein­satz ist der entschei­dende Fak­tor für die Rel­e­vanz der Marine. Dabei muss es gelin­gen, die Bal­ance zwis­chen zukun­fts­fähiger Weit­er­en­twick­lung bei gle­ichzeit­ig hoher Ein­satz­in­ten­sität zu hal­ten. Die Ein­sat­zori­en­tierung wird weit­er­hin im Vorder­grund ste­hen. Zugle­ich behält die Marine ihre beson­dere Ver­ant­wor­tung für die mar­itime Sicher­heit Deutsch­lands. Die deutsche Marine ist darauf eingestellt, diesen Beitrag im Zusam­men­wirken mit Part­nern, ganz beson­ders auch dem Mari­neschiff­bau, zu erbringen. 

Die ZVM 2025 + stellt allerd­ings – und dies muss an dieser Stelle noch ein­mal betont wer­den – ein marinein­ternes Doku­ment dar, welch­es als Grund­lage für die Beteili­gung am stre­itkräftege­mein­samen Pla­nung­sprozess in der Gesamtver­ant­wor­tung des Gen­er­alin­spek­teurs dient. Erst nach­dem der neue Bun­destag die Beratun­gen zum Haushalts­ge­setz 2010 und danach abgeschlossen hat, wird sich in diesem Pla­nung­sprozess die Bestands­fähigkeit der Zielvorstel­lun­gen der Marine – vor dem Hin­ter­grund der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Haushaltsmit­tel und den daraus resul­tieren­den Pla­nung­spri­or­itäten des Gen­er­alin­spek­teurs der Bun­deswehr – erweisen. 

Team GlobDef

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