Ein solches maritimes zivil-militärisches Kooperationskonzept kann allerdings nur als Sofortmaßnahme und späterhin als Ergänzung zu weiteren notwendigen Maßnahmen gelten. Auch kann die derzeit in Vorbereitung befindliche maritime EU-Mission für das Erfüllen eigener Aufgaben mit eigenem Personal und mit eigener Organisation kein Ersatz sein! In erster Linie ist es Aufgabe des Bundes, die erforderlichen Schritte zur Schaffung einer geeigneten maritimen Polizeiorganisation (»Küstenwache«) unter Beteiligung der Bundespolizei See, der Marine und aller beteiligten Behörden des Bundes und der Länder in die Wege zu leiten. Diese Küstenwache muss zwingend mit ausreichend Personal, geeigneten Einsatzmitteln und einer adäquaten Organisationsform in die Lage versetzt werden, die Interessen Deutschlands auf See mit Nachdruck zu vertreten sowie Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auf hoher See professionell, eben auch im Verbund mit der Marine und mit Kräften der EU-Partner, zu betreiben.
Die deutsche Bevölkerung, die Wirtschaft und die Schiffsbesatzungen haben einen Anspruch darauf, dass Regierung und Parlament in dieser Angelegenheit endlich handeln, und dass sie von den zuständigen Behörden auf See hinreichend geschützt werden können. Gute Ideen und Beispiele für das »Wie« gibt es reichlich, es mangelt derzeit anscheinend am politischen Willen und an längst überfälligen Entscheidungen. Die sich permanent zuspitzende Lage auf See erlaubt jedoch kein weiteres Aussitzen mehr. Dieser Beitrag soll neue Impulse in die Diskussion des »wie sollen wir es anpacken?« bringen.