Auch im Fall einer EU-Mission unter deutscher Beteiligung bleibt die Frage nach der praktischen Durchführung des polizeilichen Einschreitens und der strafprozessualen Maßnahmen durch deutsche Kräfte innerhalb des EU-Verbandes. Diese Aufgabenstellung ist nur durch ein Kooperationsmodell zu lösen: Die Deutsche Marine hat derzeit keine Erfahrung auf dem Gebiet des strafprozessualen polizeilichen Handelns, die Bundespolizei hat keine Korvetten und Fregatten.
Denkbar wäre eine Adaption des US Coast Guard/US-Navy Modells. Das könnte z.B. so aussehen, dass bei den infrage kommenden Verbänden der Marine Einheiten der Bundespolizei eingerichtet werden, nennen wir sie einfach Verbindungs- und Boardingeinheiten (VBE). Diese bestünden möglicherweise aus einem oder mehreren Teams für Boarding und Strafverfolgung (TBS), welche auf den infrage kommenden Einheiten der Marine eingeschifft werden. Diese Marineeinheiten wurden vorher für gemeinsame Einsätze ausgewählt und trainiert. Das Ganze könnte von einem Verbindungskommando der Bundespolizei, das unmittelbar dem Präsidium der Bundespolizei untersteht, beim Flottenkommando koordiniert, gesteuert und geleitet werden. Das für diese Organisation vorgesehene militärische Personal der Marine und die Beamten der Polizei werden zusammen in Lehrgängen, Seminaren und Trainings auf gemeinsame »Maritime Law Enforcement« – Operationen vorbereitet. Die zu vermittelnden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen sind auf beiden Seiten ohnehin vorhanden, sie müssten folglich zusammengeführt werden.