Das im Workshop VII erarbeitete Schlussstatement formuliert einige gemeinsam getragene Feststellungen und Forderungen. So soll eine effiziente nationale Werftenstruktur – vor dem Hintergrund der Bildung einer gemeinsamen europäischen rüstungswirtschaftlichen Basis – entwickelt werden, mit der die Relevanz und Kompetenz sowohl der Werften- und Ausrüstungsindustrie als auch der Deutschen Marine und des wehrtechnischen Bereichs der Bundeswehr gesichert werden kann. Dabei müssen Komponenten für eine moderne Flotte, die auch künftig den Herausforderungen weltweiter Einsatzerfordernisse gerecht werden können, frühzeitig unter Nutzung der Mittel für Forschung, Entwicklung und Erprobung (FEE) entwickelt werden. Unstrittig war, dass der Bedarf der Marine zum Erhalt der Wehrtechnischen Kernfähigkeiten beiträgt, ihn jedoch allein nicht garantieren kann. An konkreten Maßnahmen und Erwartungen nennt das Abschlussdokument des Workshops VII unter anderem:
Entwickeln einer gemeinsamen Strategie für den militärischen Sonderschiffbau zur Umsetzung der Zielvorstellungen der Marine 2025+ unter effizienter Nutzung der Mittel für FEE, mit dem Ziel des Erhalts der Wehrtechnischen Kernfähigkeiten;
Zeitnahe Vergabe nationaler Beschaffungsvorhaben der Deutschen Marine, z.B. durch Vorziehen der Korvetten der Klasse K131 sowie die kurzfristig wirksame Erhöhung des Mittelansatzes für FEE sowie der verteidigungsinvestiven Mittel im Verteidigungshaushalt;
Entwickeln tragfähiger Kommunikationsstrukturen zwischen Marine, wehrtechnischem Bereich der Bundeswehr und Industrie;
Intensivierung des Informations‑, Abstimmungs- und Unterstützungsprozesses über Exportprojekte zwischen Bundeseinrichtungen und Wirtschaft einschließlich der Prüfung einer Institutionalisierung;
Zeitnahe Gewährleistung eines flexibel einsetzbaren Instrumentariums von Government-to-Government Zusagen;
Erstellen einer Liste exportfördernder Designmerkmale für Kriegsschiffe;
Gewährleistung ausreichender Personalstrukturen und Kapazitäten bei der Deutschen Marine zur technisch/taktischen sowie operativen Ausbildungsunterstützung ausländischer Marinen im Rahmen industrieller Exportprojekte;
Gewährleistung eines praxisnahen, ausreichenden Bürgschaftsrahmens zur Avalabsicherung sowie Exportfinanzierung von Marineprojekten.
Auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen persönlichen Eindrücke der Teilnehmer war das Fazit über die Veranstaltung eindeutig: Die 6.Nationale Maritime Konferenz hat gegenüber den bisherigen Nationalen Maritimen Konferenzen einen deutlichen Fortschritt zur angemessenen Berücksichtigung der Themen Marine und Marineschiffbau erkennen lassen. Alle Teilnehmer waren sich in der Bewertung einig, dass jetzt den wohlgesetzten Worten auch die entsprechenden Taten folgen müssen und das sei, angesichts der Auswirkungen der Finanzkrise auch auf den Marineschiffbau in Deutschland, ganz besonders dringlich.