— Militäreinsatz oder Polizeieinsatz?
— Die anderen Player in der Region
Militäreinsatz oder Polizeieinsatz?
Fehlende Abkommen zwischen der EU und den Anrainerstaaten über die Aufnahme und Behandlung festgesetzter Verdächtiger verhinderte zu Beginn der Operation in der Regel ein massenhaftes Festsetzen von aufgebrachten Piraten bzw. der Piraterie verdächtigen Personen. Grundsätzlich ist die Strafverfolgung/Ahndung von Akten der Piraterie bzw. des bewaffneten Raubes zur See Sache der jeweiligen Nation, es gibt (noch) keinen EU- oder UN-Seegerichtshof oder Vergleichbares.
Wie unterschiedlich die Verfahren sind, zeigen folgende Beispiele: Die unter Operation Enduring Freedom operierende französische JEANNE DEVIENNE hat am 3. Januar 09 neunzehn Piraten festgesetzt und schon 2 Tage später an das nordsomalische Puntland ausgeliefert, die dänische Fregatte ABSALON hatte fünf am selben Tag festgesetzte Piraten erst nach 51?2 Wochen am 10. Februar von Bord geben können. Erst seit Februar gibt es ein Durchschleusungsabkommen der EU mit Djibouti, welches ein Festsetzen und Überführen zur weiteren Strafverfolgung nun erleichtert.
Sollte ein deutscher Kommandant sich für eine Festsetzung aufgebrachter Piraten entscheiden, ist das Verfahren wie folgt: Die eingeschifften Feldjäger sichern juristisch verwertbar Beweise, vernehmen unter Zuhilfenahme des Sprachmittlers Verdächtige und setzen die verdächtigen Personen fest. Spätestens nach dem Aufbringen eines Piratenbootes beginnt der quasi strafrechtlich relevante Teil der Operation mit der Beweissicherung. Es handelt sich aber bei der Festsetzung nicht um eine Festnahme nach deutschem Strafrecht, sondern eine völkerrechtlich abgedeckte Ingewahrsamnahme. Erst mit Übergabe an einen Bundespolizisten am Flughafen in Djibouti oder Hamburg beginnen tatsächlich strafrechtliche Fristen und Verfahren zu laufen.
Die anderen Player in der Region
Bereits seit 2002 operiert die Task-Force 150 (TF150) als Coalition-of-the-Willing in der Region gegen den internationalen Terrorismus. Auch hier leistet Deutschland seinen Beitrag mit einer Fregatte, seit Mitte Januar stellt die Deutsche Marine den Commander der Task-Force (CTF). Flottillenadmiral Brinkmann führt seitdem von Bord der Fregatte MECKLENBURG-VORPOMMERN aus die Einheiten der TF 150.Auch Einheiten dieser Task-Force haben in der Vergangenheit bereits Piratenangriffe im Rahmen der völkerrechtlichen Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens abgewehrt.
Um gezielt gegen Piraten vorgehen zu können, wurde aus der Task-Force 150 (Enduring Freedom) die neue Task-Force 151 Counter-Piracy) unter US-amerikanischer Führung »ausgesteuert«. Sie wird seit Mitte Januar 2009 unter den o.a. UN-Resolutionen – ergänzt um die Resolution 1851 (Vorgehen gegen Piraten auch an Land in Somalia) – eingesetzt. Zwischen CTF 150, 151 und 465 (Atalanta) findet täglicher Lagebildaustausch sowie Koordination der See- und Luftraumordnung statt.
Unter nationalem Kommando operieren ein Dutzend weitere Kriegsschiffe zum Schutz der Handelsschifffahrt und – mit unterschiedlichen Einsatzoptionen – auch mehr oder weniger gezielt gegen Piraten. Gewohnheitsgemäß operiert Frankreich mit Kriegsschiffen im Roten Meer und Indischen Ozean, geführt vom ALINDIEN an Bord eines französischen Flaggschiffes. Auch Saudi Arabien, Indien und Malaysia operieren mit je einer Fregatte zum Schutz der Handelsschifffahrt. Russland hat einen Zerstörer und einen Tanker entsandt. Bemerkenswert ist das Erscheinen eines chinesischen Verbandes, bestehend aus 2 Zerstörern und einem Versorgungsschiff Anfang Januar 2009. Zum ersten Mal seit vielen Jahrhunderten operieren chinesische Kriegsschiffe außerhalb der heimischen Interessensphäre. Auch mit diesen Einheiten tauscht der EU-Verband mehr oder weniger regelmäßig Informationen aus, mit den russischen Einheiten werden sogar bereits die Group Transits koordiniert.