Ein gänzlich anderer Beitrag zur Sicherheit ist der Einsatz bewaffneter Dienste, die Begleitschutz an Bord anbieten. Die Kreuzfahrtindustrie und die Betreiber von Offshoreanlagen sind an derartigen Diensten besonders interessiert. Umstritten bleibt,wie man es mit der Selbstverteidigung von Handelsschiffen, mit regulären Soldaten oder mit privaten Sicherheitsdiensten (Söldnern und Dienstleistern) halten will. Ganz überwiegend lehnt die Handelsschifffahrt eine Bewaffnung der Seeleute vehement ab und zeigt wenig Bereitschaft zu eingeschifften Sicherheitsdiensten. Man befürchtet nicht nur Kostenfolgen, sondern verweist auf die Eskalationsgefahr des Waffeneinsatzes (more guns, more shooting). Das Arbeitsrecht und die Gewerkschaften sprechen eindeutig gegen Waffengebrauch durch Seeleute. Zum Schutz ihrer Fischereifahrzeuge im Indischen Ozean (die sich zusammen mit anderen Nationen am Raubbau der somalischen Fischbestände beteiligen) haben Frankreich reguläre Soldaten und Spanien ziviles bewaffnetes Sicherheitspersonal eingesetzt.
Dabei stellen sich schwierige Rechtsfragen. Zum einen steht das Gewaltmonopol des Staates auf dem Spiel, wenn man private bewaffnete Dienste zulässt. Außerdem müsste man regeln, ob der zivile Kapitän des Schiffes oder der Chef der Sicherheitskräfte die Befehlsgewalt hat und mit welchen Haftungsfolgen. Die Zulässigkeit bewaffneter privater Sicherheitsdienste könnte allenfalls (bei Überwindung rechtsstaatlicher Bedenken) durch nationale Gesetzgebung erreicht werden und würde sich dann nur für Staatsangehörige und auf Schiffe dieses Staates in See auswirken. Die Zulässigkeit regulären militärischen Personals lässt sich leichter darstellen, wenn dies von der Wehrverfassung des Staates oder dem Mandat für den Einsatz mit umfasst ist, was wiederum eine nationale Entscheidung ist. In fremden Häfen bleibt es bei dem Gewaltmonopol des betreffenden Hafenstaates.
In jedem Fall bleiben proaktive und defensive Maßnahmen möglich, die sich ggf. auf das Recht der Selbstverteidigung bzw. der Notwehr stützen können. Sie reichen von Alarmplänen, erhöhter Wachsamkeit, Ausweichrouten, hoher Geschwindigkeit, frühzeitiger Alarmmeldung, Verwehrung des Zugangs zum Schiff durch Schall‑, Mikrowellen- und Feuerlöschkanonen, Signalmunition, Stacheldraht, elektrische Zäune, Gleitfett, verschweißte Türen (Zitadelle) bis hin zur Versicherung gegen Piraterie und Terror, ebenso Anmeldung und Nutzung der bewachten Transitkorridore. Diese relativ einfachen Maßnahmen sollten ohne Rücksicht auf die Kosten eine Selbstverständlichkeit sein, ebenso wie Schulung und ständige Übung der Besatzungen. Es fehlt nicht an Ermunterungen der Politik an die Reeder, ihre Schiffe bestmöglich passiv zu schützen, während die Reeder eher die Staaten in der Pflicht sehen, Sicherheit auf See zu garantieren. Als Fazit dieser Situation bleibt nur ein Zusammenwirken von Staaten und Schiffseignern. Daneben eröffnen sich neue Märkte für Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Sicherheit.