European Conference of Ministers of Transport (englische Bezeichnung; Abkürzung ECMT)
Conférence européenne des ministres des transports (französische Bezeichnung; Abkürzung CEMT)
Gründung:
Die Europäische Konferenz der Verkehrsminister wurde 1953 durch Unterzeichnung eines Protokolls auf Grund einer Initiative europäischer Verkehrsminister gegründet. Die Konferenz hat ihren Sitz bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris und ist organisationsmäßig dem OECD-Sekretariat angeschlossen. Die Europäische Konferenz der Verkehrsminister wurde 1953 durch Unterzeichnung eines Protokolls auf Grund einer Initiative europäischer Verkehrsminister gegründet. Die Konferenz hat ihren Sitz bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris und ist organisationsmäßig dem OECD-Sekretariat angeschlossen.
Mitglieder (31):
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Moldau, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Assoziierte Mitglieder (6): Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Rußland, USA
Beobachter (2): Albanien, Marokko
Ziele:
Ergreifung aller Maßnahmen zur Fortentwicklung des europäischen Binnenverkehrs, soweit ihm internationale Bedeutung zukommt, im allgemeinen oder regionalen Rahmen.
Koordinierung und Förderung der Arbeiten der internationalen Organisationen mit entsprechender sachlicher Zuständigkeit.
Strukturen:
Der Ministerrat, der sich aus den Ministern der Mitgliedstaaten (zuständig für den Binnenverkehr) zusammensetzt, tritt zweimal pro Jahr zusammen. Die Minister entscheiden über die globalen Richtlinien für die Transport- und die Investitionspolitik. Der Präsident und die beiden Vizepräsidenten werden für ein Jahr gewählt. Die assoziierten Mitglieder sind bei den Rats- und Ausschußtreffen durch Beobachter vertreten.
Der Ausschuß der Stellvertreter wird aus Beamten, die gleichzeitig Stellvertreter ihrer Minister sind, gebildet. Er trifft jährlich sechsmal zusammen. Der Präsident und die Vizepräsidenten des Ausschusses füllen gleichzeitig (Personalunion) die Vertreterfunktion des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Rates aus, um zwischen beiden Organen die anstehende Arbeit eng abstimmen zu können. Der Ausschuß bereitet die Sitzungen des Rates vor, behandelt die ihm vom Rat gesondert übertragenen Fragen und verfaßt Berichte über die Umsetzung der vom Rat beschlossenen Maßnahmen.
Die untergeordneten Organe (Ausschüsse, Arbeitsgruppen) können auch mit der Bearbeitung einer Einzelfrage beauftragt oder in ihrer Mitgliedschaft auf einige Länder beschränkt sein. Sie übermitteln dem Ausschuß der Stellvertreter Gutachten.
Das Sekretariat wird von einem Generalsekretär geleitet.