European Bank for Reconstruction and Development (englische Bezeichnung; Abkürzung EBRD)
Banque européanne de reconstruction et de developement (französische Bezeichnung; Abkürzung BERD)
Sitz: One Exchange Square, London EC2A 2EH, Großbritannien; Tel.: (00 44) 71 — 3386000, Fax: — 6100
Gründung:
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung nahm ihre Tätigkeit 1991 auf. Das “Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung” wurde 1990 unterzeichnet.
Mitglieder (62):
Ägypten, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Jugoslawien (BR), Kanada, Kasachstan, Kirgisische Republik, Korea (Republik), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien (EJR), Mexiko, Moldau, Mongolei, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Tschechische Republik ‚Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Weißrussland, Zypern, Europäische Gemeinschaft, Europäische Investitionsbank
Ziele:
Förderung des Übergangs zur offenen Marktwirtschaft und der privaten unternehmerischen Initiative durch Unterstützung des wirtschaftlichen Fortschritts und Wiederaufbaus in den mittel- und osteuropäischen Ländern, die sich zu den demokratischen Grundsätzen (Mehrparteiendemokratie, Pluralismus, Marktwirtschaft) bekennen.
- Unterstützung der Empfängermitgliedstaaten bei der Durchführung struktureller und sektorieller Wirtschaftsreformen einschließlich der Beseitigung der Monopole, Dezentralisierung und Privatisierung, um ihre Volkswirtschaften in die internationale Wirtschaft zu integrieren, durch
- Schaffung, Verbesserung und Ausweitung der produktiven, wettbewerbsorientierten und privatwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere von Klein- und Mittelbetrieben;
- Förderung der produktiven Investitionen einschließlich solcher im Dienstleistungs- und Finanzsektor und in der damit zusammenhängenden Infrastruktur als Stützung der privaten und unternehmerischen Initiative;
- Unterstützung solider und wirtschaftlich gesunder Vorhaben;
- Leistung technischer Hilfe bei der Vorbereitung, Finanzierung und Durchführung von Vorhaben;
- Stimulans der Kapitalmärkte;
- Förderung einer ökologischen, auch langfristig unbedenklichen Entwicklung.
Strukturen:
Der Gouverneursrat, in dem jedes Mitglied (ein Gouverneur, ein Stellvertreter) vertreten ist, ist das höchste Organ. Er trifft einmal jährlich zu seiner Jahrestagung zusammen, weitere Tagungen können vom Gouverneursrat oder vom Direktorium angesetzt werden. Der Gouverneursrat kann seine Befugnisse ganz oder teilweise auf das Direktorium übertragen mit Ausnahme bestimmter Aufgaben und Rechte wie die Aufnahme neuer Mitglieder und die Festsetzung der jeweiligen Aufnahmebedingungen, die Erhöhung oder Herabsetzung des genehmigten Stammkapitals, die Suspendierung eines Mitglieds, die Wahl der Direktoren und des Präsidenten der Bank, die Festsetzung der Bezüge der Direktoren und ihrer Stellvertreter u. a. Bezüglich aller auf das Direktorium übertragener Aufgaben behält der Gouverneursrat die volle Weisungsbefugnis.
Das Direktorium besteht aus dreiundzwanzig Mitgliedern, von denen elf von den Gouverneuren gewählt werden, die Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Spanien, das Vereinigte Königreich, die Europäische Union und die Europäische Investitionsbank vertreten, zwölf von den Gouverneuren, die andere Mitglieder vertreten (vier von den Gouverneuren, welche die mittel- und osteuropäischen Länder vertreten, die für eine Unterstützung durch die Bank in Betracht kommen, vier von den Gouverneuren, die andere europäische Länder und vier von denen, die nichteuropäische Länder vertreten). Jeder Direktor (dreijährige Amtszeit, wiederwählbar) ernennt einen Stellvertreter. Das Direktorium ist für die Leitung der allgemeinen Geschäftstätigkeit der Bank zuständig, bereitet die Arbeit des Gouverneursrates vor, stellt geschäftspolitische Grundsätze im Einklang mit den Weisungen des Gouverneursrates auf, legt dem Gouverneursrat zur Jahresversammlung den Jahresabschluß vor, genehmigt den Haushaltsplan und ernennt auf Empfehlung des Präsidenten die Vizepräsidenten, bestimmt deren Amtszeit, Befugnisse und Aufgaben. Der Präsident der Bank führt den Vorsitz des Direktoriums, an dessen Sitzungen die Vizepräsidenten teilnehmen können. Zu den Direktoriumsausschüssen gehören der Finanzprüfungsausschuß, der Ausschuß für Haushalt und Verwaltungsangelegenheiten und der Ausschuß für Finanzierungsgrundsätze und Geschäftstätigkeit.
Der Präsident (vierjährige Amtszeit, wiederwählbar) ist der gesetzliche Vertreter der Bank. Er führt nach den Weisungen des Direktoriums die laufenden Geschäfte. Er ist Vorgesetzter des Bankpersonals und ist entsprechend den vom Direktorium zu erlassenden Regelungen für das Organisationswesen sowie für die Einstellung und Entlassung der Bediensteten verantwortlich. Er hat darauf zu achten, daß die Auswahl auf breiter geographischer Grundlage unter den Mitgliedern der Bank erfolgt. Er kann die an den Sitzungen des Gouverneursrats teilnehmen und führt bei den Sitzungen des Direktoriums den Vorsitz. Die EBRD hat neun Abteilungen (darunter: Chief Economist’s Office, Communications), von denen vier von Vizepräsidenten geleitet werden (Banking, Finance, Project Evalution, Personnel and Administration). Die Zuständigkeiten für die Geschäftstätigkeit der Bank in den mittel- und osteuropäischen Ländern sind dem Vizepräsidenten “Banking” (zugleich Erster Vizepräsident) zugeordnet und in zwei regionale Unterabteilungen aufgegliedert: “Country Teams — North” (Baltische Staaten, Belarus, Kasachstan, Polen, Russische Föderation, Slowakei, Tschechische Republik, Usbekistan), “Country Teams — South” (Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Mazedonien, Georgien, Kirgisistan, Kroatien, Moldau, Rumänien, Slowenien, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn). Sie werden von Expertengruppen für die Bereiche Landwirtschaft, Transport, Energie, Privatisierung, Restrukturierung unterstützt.
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