Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

European bank

Euro­pean Bank for Recon­struc­tion and Devel­op­ment (englis­che Beze­ich­nung; Abkürzung EBRD)
Banque européanne de recon­struc­tion et de devel­ope­ment (franzö­sis­che Beze­ich­nung; Abkürzung BERD)
Sitz: One Exchange Square, Lon­don EC2A 2EH, Großbri­tan­nien; Tel.: (00 44) 71 — 3386000, Fax: — 6100

Grün­dung:
Die Europäis­che Bank für Wieder­auf­bau und Entwick­lung nahm ihre Tätigkeit 1991 auf. Das “Übereinkom­men zur Errich­tung der Europäis­chen Bank für Wieder­auf­bau und Entwick­lung” wurde 1990 unterzeichnet. 

Mit­glieder (62):
Ägypten, Alban­ien, Arme­nien, Aser­baid­schan, Aus­tralien, Bel­gien, Bosnien und Herze­gow­ina, Bul­gar­ien, Däne­mark, Deutsch­land, Est­land, Finn­land, Frankre­ich, Georgien, Griechen­land, Irland, Island, Israel, Ital­ien, Japan, Jugoslaw­ien (BR), Kana­da, Kasach­stan, Kir­gi­sis­che Repub­lik, Korea (Repub­lik), Kroa­t­ien, Let­t­land, Liecht­en­stein, Litauen, Lux­em­burg, Mal­ta, Marokko, Maze­donien (EJR), Mexiko, Moldau, Mon­golei, Neusee­land, Nieder­lande, Nor­we­gen, Öster­re­ich, Polen, Por­tu­gal, Rumänien, Rus­s­land, Schwe­den, Schweiz, Slowakische Repub­lik, Slowe­nien, Spanien, Tad­schik­istan, Tschechis­che Repub­lik ‚Türkei, Turk­menistan, Ukraine, Ungarn, Usbek­istan, Vere­inigtes Kön­i­gre­ich, Vere­inigte Staat­en von Ameri­ka, Weißrus­s­land, Zypern, Europäis­che Gemein­schaft, Europäis­che Investitionsbank 

Ziele:
Förderung des Über­gangs zur offe­nen Mark­twirtschaft und der pri­vat­en unternehmerischen Ini­tia­tive durch Unter­stützung des wirtschaftlichen Fortschritts und Wieder­auf­baus in den mit­tel- und osteu­ropäis­chen Län­dern, die sich zu den demokratis­chen Grund­sätzen (Mehrparteien­demokratie, Plu­ral­is­mus, Mark­twirtschaft) bekennen. 

  • Unter­stützung der Empfänger­mit­glied­staat­en bei der Durch­führung struk­tureller und sek­to­rieller Wirtschaft­sre­for­men ein­schließlich der Besei­t­i­gung der Mono­pole, Dezen­tral­isierung und Pri­vatisierung, um ihre Volk­swirtschaften in die inter­na­tionale Wirtschaft zu inte­gri­eren, durch
  • Schaf­fung, Verbesserung und Ausweitung der pro­duk­tiv­en, wet­tbe­werb­sori­en­tierten und pri­vatwirtschaftlichen Tätigkeit, ins­beson­dere von Klein- und Mittelbetrieben;
  • Förderung der pro­duk­tiv­en Investi­tio­nen ein­schließlich solch­er im Dien­stleis­tungs- und Finanzsek­tor und in der damit zusam­men­hän­gen­den Infra­struk­tur als Stützung der pri­vat­en und unternehmerischen Initiative;
  • Unter­stützung solid­er und wirtschaftlich gesun­der Vorhaben;
  • Leis­tung tech­nis­ch­er Hil­fe bei der Vor­bere­itung, Finanzierung und Durch­führung von Vorhaben;
  • Stim­u­lans der Kapitalmärkte;
  • Förderung ein­er ökol­o­gis­chen, auch langfristig unbe­den­klichen Entwicklung.

Struk­turen:
Der Gou­verneursrat, in dem jedes Mit­glied (ein Gou­verneur, ein Stel­lvertreter) vertreten ist, ist das höch­ste Organ. Er trifft ein­mal jährlich zu sein­er Jahresta­gung zusam­men, weit­ere Tagun­gen kön­nen vom Gou­verneursrat oder vom Direk­to­ri­um ange­set­zt wer­den. Der Gou­verneursrat kann seine Befug­nisse ganz oder teil­weise auf das Direk­to­ri­um über­tra­gen mit Aus­nahme bes­timmter Auf­gaben und Rechte wie die Auf­nahme neuer Mit­glieder und die Fest­set­zung der jew­eili­gen Auf­nah­mebe­din­gun­gen, die Erhöhung oder Her­ab­set­zung des genehmigten Stammkap­i­tals, die Sus­pendierung eines Mit­glieds, die Wahl der Direk­toren und des Präsi­den­ten der Bank, die Fest­set­zung der Bezüge der Direk­toren und ihrer Stel­lvertreter u. a. Bezüglich aller auf das Direk­to­ri­um über­tra­gen­er Auf­gaben behält der Gou­verneursrat die volle Weisungs­befug­nis.
Das Direk­to­ri­um beste­ht aus dreiundzwanzig Mit­gliedern, von denen elf von den Gou­verneuren gewählt wer­den, die Bel­gien, Däne­mark, Deutsch­land, Frankre­ich, Griechen­land, Irland Ital­ien, Lux­em­burg, die Nieder­lande, Por­tu­gal, Spanien, das Vere­inigte Kön­i­gre­ich, die Europäis­che Union und die Europäis­che Investi­tions­bank vertreten, zwölf von den Gou­verneuren, die andere Mit­glieder vertreten (vier von den Gou­verneuren, welche die mit­tel- und osteu­ropäis­chen Län­der vertreten, die für eine Unter­stützung durch die Bank in Betra­cht kom­men, vier von den Gou­verneuren, die andere europäis­che Län­der und vier von denen, die nich­teu­ropäis­che Län­der vertreten). Jed­er Direk­tor (drei­jährige Amt­szeit, wieder­wählbar) ernen­nt einen Stel­lvertreter. Das Direk­to­ri­um ist für die Leitung der all­ge­meinen Geschäft­stätigkeit der Bank zuständig, bere­it­et die Arbeit des Gou­verneursrates vor, stellt geschäft­spoli­tis­che Grund­sätze im Ein­klang mit den Weisun­gen des Gou­verneursrates auf, legt dem Gou­verneursrat zur Jahresver­samm­lung den Jahresab­schluß vor, genehmigt den Haushalt­s­plan und ernen­nt auf Empfehlung des Präsi­den­ten die Vizepräsi­den­ten, bes­timmt deren Amt­szeit, Befug­nisse und Auf­gaben. Der Präsi­dent der Bank führt den Vor­sitz des Direk­to­ri­ums, an dessen Sitzun­gen die Vizepräsi­den­ten teil­nehmen kön­nen. Zu den Direk­to­ri­um­sauss­chüssen gehören der Finanzprü­fungsauss­chuß, der Auss­chuß für Haushalt und Ver­wal­tungsan­gele­gen­heit­en und der Auss­chuß für Finanzierungs­grund­sätze und Geschäft­stätigkeit.
Der Präsi­dent (vier­jährige Amt­szeit, wieder­wählbar) ist der geset­zliche Vertreter der Bank. Er führt nach den Weisun­gen des Direk­to­ri­ums die laufend­en Geschäfte. Er ist Vorge­set­zter des Bankper­son­als und ist entsprechend den vom Direk­to­ri­um zu erlassenden Regelun­gen für das Organ­i­sa­tion­swe­sen sowie für die Ein­stel­lung und Ent­las­sung der Bedi­en­steten ver­ant­wortlich. Er hat darauf zu acht­en, daß die Auswahl auf bre­it­er geo­graphis­ch­er Grund­lage unter den Mit­gliedern der Bank erfol­gt. Er kann die an den Sitzun­gen des Gou­verneursrats teil­nehmen und führt bei den Sitzun­gen des Direk­to­ri­ums den Vor­sitz. Die EBRD hat neun Abteilun­gen (darunter: Chief Economist’s Office, Com­mu­ni­ca­tions), von denen vier von Vizepräsi­den­ten geleit­et wer­den (Bank­ing, Finance, Project Eva­lu­tion, Per­son­nel and Admin­is­tra­tion). Die Zuständigkeit­en für die Geschäft­stätigkeit der Bank in den mit­tel- und osteu­ropäis­chen Län­dern sind dem Vizepräsi­den­ten “Bank­ing” (zugle­ich Erster Vizepräsi­dent) zuge­ord­net und in zwei regionale Unter­abteilun­gen aufgegliedert: “Coun­try Teams — North” (Baltische Staat­en, Belarus, Kasach­stan, Polen, Rus­sis­che Föder­a­tion, Slowakei, Tschechis­che Repub­lik, Usbek­istan), “Coun­try Teams — South” (Alban­ien, Arme­nien, Aser­baid­schan, Bul­gar­ien, Maze­donien, Georgien, Kir­gi­sis­tan, Kroa­t­ien, Moldau, Rumänien, Slowe­nien, Tad­schik­istan, Turk­menistan, Ukraine, Ungarn). Sie wer­den von Experten­grup­pen für die Bere­iche Land­wirtschaft, Trans­port, Energie, Pri­vatisierung, Restruk­turierung unterstützt.

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