Organization of American States (englische Bezeichnung, Abkürzung OAS)
Organisation des ètats Amèricains (französische Bezeichnung, Abkürzung OEA)
Sitz: 17th Street and Constitution Ave, NW, Washington D.C. 20006, USA; T 0 01 – 2 02 / 4 58 30 00, Fax 4 58 39 67
Gründung:
Die Organisation Amerikanischer Staaten wurde 1948 durch Unterzeichnung der Charta anläßlich der Neunten Internationalen Konferenz in Bogota als Nachfolger der “Internationalen Union Amerikanischer Republiken” (1890) gegründet. Die Charta wurde 1967 durch das „Protokoll von Buenos Aires“ und durch das „Protokoll von Cartagena“ ergänzt. Das „Protokoll von Washington“ und das „Protokoll von Managua“, die beide von der Generalversammlung 1992 bzw. 1993 angenommen wurden, sind noch nicht ratifiziert.
Mitglieder (34+1):
Antigua und Barbuda, Argentinien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Grenada, Guatemala, Guyana, Haiti, Honduras, Jamaika, Kanada, Kolumbien, Kuba (Mitarbeit seit 1962 suspendiert), Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Surinam, Trinidad und Tobago, Uruguay, USA und Venezuela.
Ziele:
Stärkung des Friedens und der Sicherheit des Kontinents.
Förderung und Verfestigung der repräsentativen Demokratie und Achtung des Prinzips der Nichteinmischung.
Vorbeugung gegen mögliche Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten wie deren Beilegung.
Durchführung von gemeinsamen Aktionen bei Aggressionen.
Lösungssuche für politische, rechtliche und wirtschaftliche Probleme.
Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung.
Strukturen: Die Generalversammlung,
die sich aus den Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, ist das höchste Entscheidungsorgan. Die Delegationen werde im allgemeinen von den Außenministern geleitet. Die Versammlung beschließt die Aktionen und die allgemeine politische Orientierung, prüft jede Frage, die im Zusammenhang mit der friedlichen Koexistenz steht, billigt den Haushalt, verabschiedet Anordnungen zur Koordinierung der Aktivitäten der verschiedenen Organe zum einen untereinander, zum anderen mit den übrigen Institutionen des interamerikanischen Systems. Sie beschließt die Geschäftsordnung des Generalsekretariats. Die Versammlung tritt jedes Jahr zusammen; aus besonderem Anlaß können außerordentliche Sitzungen einberufen werden (mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitgliedstaaten).
Die Konsultativtreffen der Außenminister finden bei Vorliegen von dringenden Fragen und bei einer alle Mitgliedstaaten interessierenden Thematik statt. Jeder Staat kann die Einberufung der Außenministerkonsultationen beim Ständigen Rat beantragen, der darüber mit absoluter Mehrheit entscheidet. Ad Hoc-Treffen können nach der Resolution 1080 einberufen werden, wenn sich im Geltungsbereich der OAS eine plötzliche, erhebliche, irreguläre Störung der demokratischen Ordnung ergeben hat. Bei dem Treffen analysieren die Außenminister die Sachlage und streben eine von allen getragene Entscheidung an. Ein Beratungsausschuß für Verteidigungsfragen, der sich aus den höchsten militärischen Rängen der amerikanischen Staaten zusammensetzt, prüft Fragen der militärischen Zusammenarbeit, die sich bei der Anwendung von Verträgen zur kollektiven Sicherheit ergeben können.
Der Ständige Rat,
dessen Mitglieder im Botschafterrang auftreten, achtet im besonderen auf die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und arbeitet bei der friedlichen Lösung von Streitigkeiten mit. Er funktioniert einerseits als provisorisches Beratungsorgan unter den im Vertrag von Rio vorgesehenen Voraussetzungen (Zusammentreffen im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen das Territorium eines amerikanischen Staates oder bei Bedrohung der internationalen Sicherheit), andererseits als Gremium zur Vorbereitung der Generalversammlung. Ihm ist der „Interamerikanische Ausschuß für eine friedliche Regelung (Interamerican Committee on Peaceful Settlement) unterstellt. Der Rat tritt im allgemeinen zweimal pro Monat am Sitz der Organisation zusammen.
Der Interamerikanische Wirtschafts- und Sozialrat (CIES) fördert die Zusammenarbeit im Interesse einer beschleunigten wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung (Programmempfehlung, Koordinierung, Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und nationalen und internationalen Organisationen). Er verfügt über einen Ständigen Exekutivausschuß (CEPCIES) und über eine Sonderkommission für Beratung und Verhandlungen (CECON).
Der Interamerikanische Rat für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (CIECC) setzt sich für Programme zur Förderung der regionalen Integration und Entwicklung ein. Ihm steht ein Ständiger Exekutivausschuß (CEPCIECC) zur Seite.
Der Interamerikanische Rechtsausschuß in Rio de Janeiro (Brasilien) berät die Generalversammlung, fördert die Entwicklung und Kodifizierung des Völkerrechts und prüft die mit der Integration Amerikas auftretenden Rechtsfragen. Er tritt im allgemeinen zweimal pro Jahr zusammen.
Der Interamerikanische Ausschuß für Menschenrechte (IACHR) in Washington D.C. (USA), der 1959 gegründet wurde, besteht aus sieben von der Generalversammlung ad personam gewählten Persönlichkeiten. Er berät die Generalversammlung und arbeitet für die Respektierung und Verteidigung der Menschenrechte.
Das Generalsekretariat, das zentrale und ständige Organ, wird von einem Generalsekretär geleitet (fünfjähriges Mandat, einmal wiederwählbar). Er ist der gesetzliche Vertreter der Organisation und nimmt an ihren Sitzungen mit beratender Stimme teil. Er hat die Befugnis, der Generalversammlung oder de Ständigen Rat jede Frage vorzulegen, die nach seiner Auffassung den Frieden und die Sicherheit des Kontinents oder die Entwicklung der Mitgliedstaaten in Frage stellen könnte. Der Stellvertretende Generalsekretär ist der Sekretär des Ständigen Rates. Das Generalsekretariat ist in vier Exekutivsekretariate (Wirtschafts- und Sozialangelegenheiten; Erziehung, Wissenschaft und Kultur; Rechtsfragen; Verwaltung) aufgegliedert. Das Generalsekretariat hat in den Mitgliedstaaten Büros eingerichtet.
Sonderorganisationen:
Die OAS hat sechs Sonderorganisationen geschaffen, denen multilaterale Verträge zugrundeliegen, die fest umrissene Themen behandeln und über eine weitgehende Autonomie verfügen:
Panamerikanische Gesundheitsorganisation (PAHO), Washington D.C., USA
Interamerikanisches Kinderinstitut (IACI), Montevideo, Uruguay
Interamerikanische Kommission für Frauen (CIM), Washington D.C., USA
Panamerikanisches Institut für Geographie und Geschichte (PAIGH), Mexico City, Mexiko
Interamerikanisches Indianerinstitut (IAII), Mexico City, Mexiko
Interamerikanisches Institut für landwirtschaftliche Zusammenarbeit (IICA), San Josè, Costa Rica.
Andere Organe:
Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte in San Josè (Costa Rica), der durch die Amerikanische Konvention für Menschenrechte gegründet wurde, besteht aus sieben von der Generalversammlung gewählten Richtern. Er interpretiert die Konvention und achtet auf die korrekte Anwendung.
Die 1942 gegründete Interamerikanische Verteidigungsorganisation plant die kollektive Verteidigung des Kontinents und verfestigt die Zusammenarbeit und die militärische Solidarität unter den amerikanischen Nationen. Für Ausbildungszwecke steht die Interamerikanische Verteidigungsakademie zur Verfügung.
Der Interamerikanische Ausschuß des Kampfes gegen den Drogenmißbrauch (24 Mitglieder) koordiniert und führt den interamerikanischen Aktionsplan von Rio de Janeiro gegen den Verbrauch, die Produktion und den unerlaubten Handel mit Suchtstoffen und psychotropischen Substanzen durch.
Die Interamerikanische Entwicklungsbank in Washington D.C. (USA), die von der OAS gegründet wurde, arbeitet eng mit dieser zusammen. Sie ist autonom.
Information:
Die Columbus Memorial Library, gegründet 1890, vermittelt Informationen über Lateinamerika und die Karibik. Sie bewahrt die historischen Archive, Photographien und Originaldokumente auf.
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