Organisation Amerikanischer Staaten / Organization of American States (OAS)

Organisation Amerikanischer Staaten / Organization of American States

Orga­ni­za­tion of Amer­i­can States (englis­che Beze­ich­nung, Abkürzung OAS)
Organ­i­sa­tion des ètats Amèri­cains (franzö­sis­che Beze­ich­nung, Abkürzung OEA)
Sitz: 17th Street and Con­sti­tu­tion Ave, NW, Wash­ing­ton D.C. 20006, USA; T 0 01 – 2 02 / 4 58 30 00, Fax 4 58 39 67

Grün­dung:
Die Organ­i­sa­tion Amerikanis­ch­er Staat­en wurde 1948 durch Unterze­ich­nung der Char­ta anläßlich der Neun­ten Inter­na­tionalen Kon­ferenz in Bogo­ta als Nach­fol­ger der “Inter­na­tionalen Union Amerikanis­ch­er Repub­liken” (1890) gegrün­det. Die Char­ta wurde 1967 durch das „Pro­tokoll von Buenos Aires“ und durch das „Pro­tokoll von Carta­ge­na“ ergänzt. Das „Pro­tokoll von Wash­ing­ton“ und das „Pro­tokoll von Man­agua“, die bei­de von der Gen­er­alver­samm­lung 1992 bzw. 1993 angenom­men wur­den, sind noch nicht ratifiziert.

Mit­glieder (34+1):
Antigua und Bar­bu­da, Argen­tinien, Bahamas, Bar­ba­dos, Belize, Bolivien, Brasilien, Chile, Cos­ta Rica, Domini­ca, Dominikanis­che Repub­lik, Ecuador, El Sal­vador, Grena­da, Guatemala, Guyana, Haiti, Hon­duras, Jamai­ka, Kana­da, Kolumbi­en, Kuba (Mitar­beit seit 1962 sus­pendiert), Mexiko, Nicaragua, Pana­ma, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vin­cent und die Grenadi­nen, Suri­nam, Trinidad und Toba­go, Uruguay, USA und Venezuela.

Ziele:
Stärkung des Friedens und der Sicher­heit des Kon­ti­nents.
Förderung und Ver­fes­ti­gung der repräsen­ta­tiv­en Demokratie und Achtung des Prinzips der Nichtein­mis­chung.
Vor­beu­gung gegen mögliche Stre­it­igkeit­en zwis­chen Mit­glied­staat­en wie deren Bei­le­gung.
Durch­führung von gemein­samen Aktio­nen bei Aggres­sio­nen.
Lösungssuche für poli­tis­che, rechtliche und wirtschaftliche Prob­leme.
Förderung der Zusam­me­nar­beit im Rah­men der wirtschaftlichen, sozialen und kul­turellen Entwicklung.

Struk­turen: Die Gen­er­alver­samm­lung,
die sich aus den Vertretern der Mit­glied­staat­en zusam­menset­zt, ist das höch­ste Entschei­dung­sor­gan. Die Del­e­ga­tio­nen werde im all­ge­meinen von den Außen­min­is­tern geleit­et. Die Ver­samm­lung beschließt die Aktio­nen und die all­ge­meine poli­tis­che Ori­en­tierung, prüft jede Frage, die im Zusam­men­hang mit der friedlichen Koex­is­tenz ste­ht, bil­ligt den Haushalt, ver­ab­schiedet Anord­nun­gen zur Koor­dinierung der Aktiv­itäten der ver­schiede­nen Organe zum einen untere­inan­der, zum anderen mit den übri­gen Insti­tu­tio­nen des inter­amerikanis­chen Sys­tems. Sie beschließt die Geschäft­sor­d­nung des Gen­er­alsekre­tari­ats. Die Ver­samm­lung tritt jedes Jahr zusam­men; aus beson­derem Anlaß kön­nen außeror­dentliche Sitzun­gen ein­berufen wer­den (mit ein­er Zwei­drit­telmehrheit der Mit­glied­staat­en).
Die Kon­sul­ta­tivtr­e­f­fen der Außen­min­is­ter find­en bei Vor­liegen von drin­gen­den Fra­gen und bei ein­er alle Mit­glied­staat­en inter­essieren­den The­matik statt. Jed­er Staat kann die Ein­beru­fung der Außen­min­is­terkon­sul­ta­tio­nen beim Ständi­gen Rat beantra­gen, der darüber mit absoluter Mehrheit entschei­det. Ad Hoc-Tre­f­fen kön­nen nach der Res­o­lu­tion 1080 ein­berufen wer­den, wenn sich im Gel­tungs­bere­ich der OAS eine plöt­zliche, erhe­bliche, irreg­uläre Störung der demokratis­chen Ord­nung ergeben hat. Bei dem Tre­f­fen analysieren die Außen­min­is­ter die Sach­lage und streben eine von allen getra­gene Entschei­dung an. Ein Beratungsauss­chuß für Vertei­di­gungs­fra­gen, der sich aus den höch­sten mil­itärischen Rän­gen der amerikanis­chen Staat­en zusam­menset­zt, prüft Fra­gen der mil­itärischen Zusam­me­nar­beit, die sich bei der Anwen­dung von Verträ­gen zur kollek­tiv­en Sicher­heit ergeben können.

Der Ständi­ge Rat,
dessen Mit­glieder im Botschafter­rang auftreten, achtet im beson­deren auf die fre­und­schaftlichen Beziehun­gen zwis­chen den Mit­glied­staat­en und arbeit­et bei der friedlichen Lösung von Stre­it­igkeit­en mit. Er funk­tion­iert ein­er­seits als pro­vi­sorisches Beratung­sor­gan unter den im Ver­trag von Rio vorge­se­henen Voraus­set­zun­gen (Zusam­men­tr­e­f­fen im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen das Ter­ri­to­ri­um eines amerikanis­chen Staates oder bei Bedro­hung der inter­na­tionalen Sicher­heit), ander­er­seits als Gremi­um zur Vor­bere­itung der Gen­er­alver­samm­lung. Ihm ist der „Inter­amerikanis­che Auss­chuß für eine friedliche Regelung (Inter­amer­i­can Com­mit­tee on Peace­ful Set­tle­ment) unter­stellt. Der Rat tritt im all­ge­meinen zweimal pro Monat am Sitz der Organ­i­sa­tion zusammen.

Der Inter­amerikanis­che Wirtschafts- und Sozial­rat (CIES) fördert die Zusam­me­nar­beit im Inter­esse ein­er beschle­u­nigten wirtschaftlichen und sozialen Entwick­lung (Pro­gram­mempfehlung, Koor­dinierung, Zusam­me­nar­beit mit den Vere­in­ten Natio­nen und nationalen und inter­na­tionalen Organ­i­sa­tio­nen). Er ver­fügt über einen Ständi­gen Exeku­ti­vauss­chuß (CEPCIES) und über eine Son­derkom­mis­sion für Beratung und Ver­hand­lun­gen (CECON).

Der Inter­amerikanis­che Rat für Erziehung, Wis­senschaft und Kul­tur (CIECC) set­zt sich für Pro­gramme zur Förderung der regionalen Inte­gra­tion und Entwick­lung ein. Ihm ste­ht ein Ständi­ger Exeku­ti­vauss­chuß (CEPCIECC) zur Seite.

Der Inter­amerikanis­che Recht­sauss­chuß in Rio de Janeiro (Brasilien) berät die Gen­er­alver­samm­lung, fördert die Entwick­lung und Kod­i­fizierung des Völk­er­rechts und prüft die mit der Inte­gra­tion Amerikas auftre­tenden Rechts­fra­gen. Er tritt im all­ge­meinen zweimal pro Jahr zusam­men.
Der Inter­amerikanis­che Auss­chuß für Men­schen­rechte (IACHR) in Wash­ing­ton D.C. (USA), der 1959 gegrün­det wurde, beste­ht aus sieben von der Gen­er­alver­samm­lung ad per­son­am gewählten Per­sön­lichkeit­en. Er berät die Gen­er­alver­samm­lung und arbeit­et für die Respek­tierung und Vertei­di­gung der Menschenrechte.

Das Gen­er­alsekre­tari­at, das zen­trale und ständi­ge Organ, wird von einem Gen­er­alsekretär geleit­et (fün­fjähriges Man­dat, ein­mal wieder­wählbar). Er ist der geset­zliche Vertreter der Organ­i­sa­tion und nimmt an ihren Sitzun­gen mit bera­ten­der Stimme teil. Er hat die Befug­nis, der Gen­er­alver­samm­lung oder de Ständi­gen Rat jede Frage vorzule­gen, die nach sein­er Auf­fas­sung den Frieden und die Sicher­heit des Kon­ti­nents oder die Entwick­lung der Mit­glied­staat­en in Frage stellen kön­nte. Der Stel­lvertre­tende Gen­er­alsekretär ist der Sekretär des Ständi­gen Rates. Das Gen­er­alsekre­tari­at ist in vier Exeku­tivsekre­tari­ate (Wirtschafts- und Sozialan­gele­gen­heit­en; Erziehung, Wis­senschaft und Kul­tur; Rechts­fra­gen; Ver­wal­tung) aufgegliedert. Das Gen­er­alsekre­tari­at hat in den Mit­glied­staat­en Büros eingerichtet.

Son­deror­gan­i­sa­tio­nen:
Die OAS hat sechs Son­deror­gan­i­sa­tio­nen geschaf­fen, denen mul­ti­lat­erale Verträge zugrun­deliegen, die fest umris­sene The­men behan­deln und über eine weit­ge­hende Autonomie ver­fü­gen:
Panamerikanis­che Gesund­heit­sor­gan­i­sa­tion (PAHO), Wash­ing­ton D.C., USA
Inter­amerikanis­ches Kinderin­sti­tut (IACI), Mon­te­v­ideo, Uruguay
Inter­amerikanis­che Kom­mis­sion für Frauen (CIM), Wash­ing­ton D.C., USA
Panamerikanis­ches Insti­tut für Geo­gra­phie und Geschichte (PAIGH), Mex­i­co City, Mexiko
Inter­amerikanis­ches Indi­aner­in­sti­tut (IAII), Mex­i­co City, Mexiko
Inter­amerikanis­ches Insti­tut für land­wirtschaftliche Zusam­me­nar­beit (IICA), San Josè, Cos­ta Rica.

Andere Organe:
Der Inter­amerikanis­che Gericht­shof für Men­schen­rechte in San Josè (Cos­ta Rica), der durch die Amerikanis­che Kon­ven­tion für Men­schen­rechte gegrün­det wurde, beste­ht aus sieben von der Gen­er­alver­samm­lung gewählten Richtern. Er inter­pretiert die Kon­ven­tion und achtet auf die kor­rek­te Anwen­dung.
Die 1942 gegrün­dete Inter­amerikanis­che Vertei­di­gung­sor­gan­i­sa­tion plant die kollek­tive Vertei­di­gung des Kon­ti­nents und ver­fes­tigt die Zusam­me­nar­beit und die mil­itärische Sol­i­dar­ität unter den amerikanis­chen Natio­nen. Für Aus­bil­dungszwecke ste­ht die Inter­amerikanis­che Vertei­di­gungsakademie zur Ver­fü­gung.
Der Inter­amerikanis­che Auss­chuß des Kampfes gegen den Dro­gen­mißbrauch (24 Mit­glieder) koor­diniert und führt den inter­amerikanis­chen Aktion­s­plan von Rio de Janeiro gegen den Ver­brauch, die Pro­duk­tion und den uner­laubten Han­del mit Sucht­stof­fen und psy­chotro­pis­chen Sub­stanzen durch.
Die Inter­amerikanis­che Entwick­lungs­bank in Wash­ing­ton D.C. (USA), die von der OAS gegrün­det wurde, arbeit­et eng mit dieser zusam­men. Sie ist autonom.

Infor­ma­tion:
Die Colum­bus Memo­r­i­al Library, gegrün­det 1890, ver­mit­telt Infor­ma­tio­nen über Lateinameri­ka und die Karibik. Sie bewahrt die his­torischen Archive, Pho­togra­phien und Orig­i­nal­doku­mente auf. 

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Team GlobDef

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