Anden Community (englische Bezeichnung)
Le Système d’Intègration Andine (französische Bezeichnung)
Sitz: Paseo de la Republica 3985 San Isidro, Lima 27; Casilla Postal 18–1177 Lima 18 Peru; T (0051) 14–414212, Fax (0051) 14–420911
Gründung:
Die Andengemeinschaft besteht aus drei Komponenten: den politischen Sektor, die Strukturen und Institutionen der Andengruppe, die von der Charta von Cartagena 1969 geschaffen wurden, und die von den fünf Mitgliedstaaten eingerichteten Institutionen.
Die „Andenstrategie“ von Galapagos (1990) formuliert drei Hauptziele: 1. die Verfestigung des Anden-Wirtschaftsraumes, 2. Vertiefung der internationalen Beziehungen der Andengruppe und 3. einen Beitrag zur lateinamerikanischen Einheit.
Die „Acta de la Paz“ (1990) konfirmiert den Willen, den Anden-Integrationsprozeß zu vertiefen, deutet eine beschleunigte Verwirklichung einzelner Phasen (freie Handelszone, Zollunion) sowie weitere Initiativen an, die für die Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Anden erforderlich sind.
Mitglieder (5):
Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru, Venezuela (1973).
Ziele:
Förderung einer gleichgewichtigen, harmonischen und gerechten Entwicklung der Mitgliedsstaaten durch Integration und wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit.
Beschleunigung des Wachstums und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Erleichterung der Teilnahme der Mitgliedstaaten am regionalen Integrationsprozeß mit dem Fernziel der Errichtung eines gemeinsamen Marktes in Lateinamerika.
Minderung der Abhängigkeit der Mitgliedstaaten von äußeren Einflüssen und Verbesserung der Stellung der Andengruppe in der internationalen Wirtschaft.
Stärkung der regionalen Solidarität und Abbau der Unterschiede in der Entwicklung der Mitgliedsstaaten.
Strukturen:
I. Der politische Sektor
Der Andenrat der Präsidenten, der sich aus den Präsidenten der Mitgliedstaaten zusammensetzt, wurde 1990 gegründet, um den Anden-Integrationsprozeß zu stärken. Der Rat analysiert und leitet die Integration und die Konzertierung in den Bereichen gemeinsamen Interesses. Die Direktiven des Rates werden, sofern sie sich auf bestimmte Institutionen der Anden-Integration beziehen, gemäß gemeinsamer Abrede der Mitgliedstaaten Teil der jeweiligen Satzung. Der Rat trifft alle sechs Monate zusammen.
Der Rat der Außenminister leitet und koordiniert die außenpolitischen Aktionen der Anden-Institutionen, leistet Beiträge zur Weiterentwicklung der Anden-Integration und zur Entwicklung einer gemeinsamen Außenpolitik.
II. Das Cartagena-Abkommen
Die Kommission, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, ist das höchste Organ. Sie formuliert die allgemeinen politischen Richtlinien, billigt die Vorschriften zur Koordinierung der verschiedenen Entwicklungsprojekte der Mitgliedstaaten, harmonisiert deren Wirtschaftspolitiken und achtet auf die Befolgung des Abkommens.
Die Junta, das „technische Organ“ des Abkommens, besteht aus drei Mitgliedern, die von der Kommission für ein dreijähriges Mandat ernannt werden, um die Anwendung des Abkommens, die Ausführung der Beschlüsse und der Aufträge der Kommission zu verifizieren. Sie haben die gleichen Befugnisse. Während dieser drei Jahre übt jedes Mitglied der Junta die Funktion des Koordinators für ein Jahr aus. Der Koordinator ist der gesetzliche Vertreter der Junta.
Der Anden-Gerichtshof (jeder Mitgliedstaat wählt einen Richter für ein sechsjähriges Mandat), der 1985 gegründet, achtet auf die Anwendung der geschaffenen Rechtsvorschriften wie auf deren einheitliche Interpretation.
Das Andenparlament (1979), das sich aus bis zu fünf Delegierten der Nationalkongresse der Mitgliedstaaten zusammensetzt, prüft die Fortschritte des Integrationsprozesses, arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen und formuliert Vorschläge zur Harmonisierung der Gesetzgebung. Es tritt ein- oder zweimal jährlich in einer der Hauptstädte zusammen. Laut Beschluss von 1997 soll das Andenparlament in Zukunft von der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten direkt gewählt und mit größeren Befugnissen ausgestattet werden.
Das Generalsekretariat, geleitet von einem auf fünf Jahre gewählten Generalsekretär, ist das oberste Exekutivorgan der Andengemeinschaft und betreibt die geschäftsführende Verwaltung für die Institutionen des politischen Sektors und des Abkommens.
III. Der Sektor der Finanzen
Die Entwicklungsgesellschaft der Anden (Caracas, Venezuela) gegründet 1968, führt mehrere Funktionen aus. Sie handelt als Entwicklungsbank, als Investitionsbank und als Agentur für die wirtschaftliche und finanzielle Förderung. Sie verfügt über Filialen in den Mitgliedstaaten.
Der Andenfonds der Währungsreserven (Bogota , Kolumbien) verwaltet einen Teil der Währungsreserven der Mitgliedstaaten zur Stützung der Zahlungsbilanz und als Beitrag zur Harmonisierung der Finanz- und Währungspolitiken.
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