Arabische Liga

Arabische Liga

League of Arab States (englis­che Beze­ich­nung; Abkürzung LAS)
Ligue des états Arabes (franzö­sis­che Beze­ich­nung; Abkürzung LEA)
Sitz: Tahrir Square, Kairo, Ägypten; Tel.: (00 20) 2 — 75 05 11, Fax: — 77 56 26

Grün­dung:
Der “Pakt der Ara­bis­chen Liga”, vom “Pro­tokoll von Alexandrien“1944 als eine Möglichkeit vorgeschla­gen, den ara­bis­chen Bestre­bun­gen nach Ein­heit und Unab­hängigkeit ent­ge­gen zu kom­men, begrün­dete 1945 die Liga der Ara­bis­chen Staat­en. Er wurde von sieben ara­bis­chen Staat­en (Ägypten, Irak, Jemen, Libanon, Sau­di-Ara­bi­en, Syrien, Tran­sjor­danien) unterze­ich­net.
1950 wurde der “Pakt über die Gemein­same Vertei­di­gung und Zusam­me­nar­beit” abgeschlossen.

Mit­glieder (22):
Ägypten, Alge­rien (1962), Bahrain (1971), Dji­bouti (1977), Irak, Jemen, Katar (1971), Komoren (1993), Kuwait (1961), Libanon, Libyen (1953), Marokko (1958), Mau­re­tanien (1973), Oman (1971), Palästi­na (1976), Sau­di-Ara­bi­en, Soma­lia (1974), Sudan (1956), Süd­je­men (1967), Syrien, Tran­sjor­danien (seit 1950 Jor­danien), Tune­sien (1958), Vere­inigte Ara­bis­che Emi­rate (1971).

Ziel:
Ver­stärkung der Beziehun­gen unter den Mit­glied­staat­en in ver­schiede­nen Bere­ichen (Wirtschaft, Finanzwe­sen, Trans­port, Kul­tur, Gesund­heit).
Koor­dinierung der Poli­tiken der Mit­glied­staat­en
zum Schutz ihrer nationalen Sicher­heit,
zur Wahrung ihrer Unab­hängigkeit und Sou­veränität.
Förderung der gemein­samen Inter­essen der Mitgliedstaaten.

Struk­turen:
Der Rat, der sich aus den Vertretern der Mit­glied­staat­en zusam­menset­zt, ist das höch­ste Organ. Er tritt auf ver­schiede­nen Ebe­nen zusam­men, auf der Ebene der Staatschefs (Könige, Präsi­den­ten), der Außen­min­is­ter, der Botschafter oder Ständi­gen Vertreter. Der Rat tagt zweimal jährlich; auf Antrag von zwei Mit­glied­staat­en und aus berechtigtem Anlaß kann er zu außeror­dentlichen Sitzun­gen ein­berufen wer­den. Der Vor­sitz wech­selt nach dem ara­bis­chen Alpha­bet. Jed­er Staat ver­fügt über eine Stimme. Die Entschei­dun­gen wer­den im all­ge­meinen ein­stim­mig angenom­men, das gilt ins­beson­dere im Falle ein­er Aggres­sion; Mehrheit­sentschei­dun­gen betr­e­f­fen z.B. die Annahme des Haushalts oder der Ver­fahren­sor­d­nun­gen. Die ein­stim­mig angenomme­nen Entschei­dun­gen verpflicht­en alle Mit­glied­staat­en, die Mehrheit­sentschei­dun­gen nur die zus­tim­menden Staat­en.
Die Auss­chüsse ste­hen allen Mit­glied­staat­en offen; an den Arbeit­en kön­nen sich auch ara­bis­che Nicht­mit­glied­staat­en beteili­gen, um die Zusam­me­nar­beit und den Zusam­men­halt unter den ara­bis­chen Staat­en zu ver­tiefen. Sie behan­deln Fra­gen der Poli­tik (Zuständigkeit der Außen­min­is­ter), der Wirtschaft, des Verkehrs, der Ver­wal­tung und Finanzen, des sozialen Bere­ichs, der Zusam­me­nar­beit, der Mete­o­rolo­gie, der Land­wirtschaft, der Kom­mu­nika­tion, der Infor­ma­tion, kul­turelle Fra­gen, Rechts­fra­gen, Gesund­heits­fra­gen, Währungs­fra­gen, Frauen­fra­gen, Jugend­fra­gen u. a. m.
Das Gen­er­alsekre­tari­at wird von einem Gen­er­alsekretär geleit­et, der vom Rat für fünf Jahre gewählt wird. Er set­zt die Beschlüsse der Liga um. Der Gen­er­alsekretär hat das Recht, die Aufmerk­samkeit der Mit­glied­staat­en auf Fra­gen zu lenken, die sich nach sein­er Ansicht für die Beziehun­gen zwis­chen zwei Mit­glied­staat­en bzw. für einen Mit­glied­staat auf Grund seines Ver­hält­niss­es zu einem Drittstaat schädlich und nachteilig auswirken kön­nten. Er kann sich an den Rats­diskus­sio­nen beteili­gen. Der Gen­er­alsekretär ernen­nt mit Bil­li­gung des Rats die Stel­lvertre­tenden Gen­er­alsekretäre.
Die Ara­bis­che Liga hat eine Rei­he von Insti­tu­tio­nen oder Son­deror­gan­i­sa­tio­nen gegrün­det, darunter die “Ara­bis­che Organ­i­sa­tion für Erziehung, Kul­tur und Wis­senschaft”, die Ara­bis­che Organ­i­sa­tion für Ver­wal­tungswis­senschaften”, die “Ara­bis­che Organ­i­sa­tion für Arbeit”, den “Rat für Ara­bis­che Wirtschaft­sein­heit”, den Ara­bis­chen Fonds Wirtschaftliche und Soziale Entwick­lung”, die Ara­bis­che Bank für Wirtschaftliche Entwick­lung in Afri­ka”, das Ara­bis­che Insti­tut für Satel­litenkom­mu­nika­tion”, die Ara­bis­che Organ­i­sa­tion für Stan­dar­d­isierung und Mete­o­rolo­gie”, die Ara­bis­che Akademie für Meer­e­strans­port”, der “Rat für Zivil­luft­fahrt Ara­bis­ch­er Staat­en”, die “Vere­ini­gung der ara­bis­chen Rund­funksta­tio­nen”, die “Ara­bis­che Pos­tu­nion”, die “Ara­bis­che Union für Telekom­mu­nika­tion”, den Ara­bis­chen Währungs­fonds”, die Ara­bis­che Gesund­heit­sor­gan­i­sa­tion”, das Ara­bis­che Insti­tut für Erdölförderung” u. a. Die Beziehun­gen zwis­chen den Insti­tu­tio­nen bzw. Organ­i­sa­tio­nen und der Liga sind unter­schiedlich. Befind­et sich eine Insti­tu­tion / Organ­i­sa­tion unter der Kon­trolle der Liga, wird sie in der Regel sub­ven­tion­iert. Nicht alle Mit­glied­staat­en der Liga sind Mit­glieder der Son­deror­gan­i­sa­tio­nen.
Der “Pakt über die Gemein­same Vertei­di­gung und Zusam­me­nar­beit” begrün­dete den Wirtschaft­srat (Wirtschaftsmin­is­ter bzw. deren Vertreter) den Vere­inigten Vertei­di­gungsrat (Außen­min­is­ter, Vertei­di­gungsmin­is­ter) und die Ständi­ge Mil­itärkom­mis­sion (Vertreter der Gen­er­al­stäbe der Mitgliedstaaten).

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