Weltorganisation für Tourismus (WTO)

World Tourism Orga­ni­za­tion (englis­che Beze­ich­nung; Abkürzung WTO) Organ­i­sa­tion mon­di­ale du tourisme (franzö­sis­che Beze­ich­nung; Abkürzung OMT) Sitz: Capitàn Haya, 42; 28020 Madrid, Spanien; Tel.: (0034) 001–5710628; Fax: ‑5713733

Grün­dung:
Die Wel­tor­gan­i­sa­tion für Touris­mus, gemäß Art. 1 der Satzung Nach­fol­ge­or­gan­i­sa­tion des Inter­na­tionalen Ver­ban­des der amtlichen Frem­den­verkehrsor­gan­i­sa­tio­nen IUOTO (Inter­na­tion­al Union of Offi­cial Trav­el Organ­i­sa­tion) durch Umwand­lung, wurde 1975 gegrün­det.
Die Gen­er­alver­samm­lung der Vere­in­ten Natio­nen hat der WTO mit Zus­tim­mung des Wirtschafts- und Sozial­rates (ECOSOC) das Statut ein­er zwis­chen­staatlichen Organ­i­sa­tion mit Ver­ant­wortlichkeit­en für den Touris­mus zuerkan­nt 1
Die Wel­tor­gan­i­sa­tion für Touris­mus hat mehrere Erk­lärun­gen zum Touris­mus veröf­fentlicht, darunter

  • Die Mani­la-Erk­lärung über den Touris­mus auf der Welt (1980),

  • das Doku­ment von Aca­pul­co (1982)

  • die Touris­mus-Char­ta und ein Ver­hal­tenskodex für Touris­ten (Sofia, 1985),

  • die Den Haag-Erk­lärung zum Touris­mus (1989).

Ziele:
Förderung des Touris­mus als Mit­tel zur wirtschaftlichen Entwick­lung, inter­na­tionalen Ver­ständi­gung, zum Frieden, zum Wohl­stand, und zur all­ge­meinen Achtung und Wahrung der Men­schen­rechte ohne Unter­schied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Reli­gion.
Achtung der Inter­essen der Entwick­lungslän­der auf dem Gebi­et des Tourismus.

Struk­turen:
Die Gen­er­alver­samm­lung, die sich aus den Delegierten der Vollmit­glieder zusam­menset­zt, ist das ober­ste Organ der Organ­i­sa­tion. Sie tritt alle zwei Jahre zu ein­er ordentlichen Tagung zusam­men; zu außeror­dentlichen Tagun­gen kann bei beson­deren Umstän­den ein­berufen wer­den. Die Ver­samm­lung kann jede Frage im Rah­men des Auf­gaben­bere­ichs der Organ­i­sa­tion behan­deln. Sie hat die Mit­glied­staat­en sechs Region­alkom­mis­sio­nen zuge­ord­net: Afri­ka, die Amerikas, Ostasien und der Paz­i­fik, Europa, der Mit­tlere Osten, Südasien.
Der Exeku­tivrat set­zt sich zur Zeit aus 25 Mit­gliedern zusam­men: aus 22 Vollmit­gliedern, die von der Ver­samm­lung so gewählt wer­den, daß auf fünf Vollmit­glieder ein Ratsmit­glied kommt und eine gerechte geo­graphis­che Verteilung berück­sichtigt wer­den kann, aus einem Vertreter Spaniens als Vertreter des gast­geben­den Lan­des sowie, jew­eils ohne Stimm­recht, aus einem Vertreter der assozi­ierten und aus einem Vertreter der angeschlosse­nen Mit­glieder. Der Exeku­tivrat tritt min­destens zweimal pro Jahr zusam­men. Im Benehmen mit dem Gen­er­alsekretär leit­et er alle erforder­lichen Maß­nah­men zur Durch­führung der Beschlüsse und Empfehlun­gen der Ver­samm­lung ein und berichtet darüber an die Ver­samm­lung. Er wird in sein­er Arbeit von mehreren Auss­chüssen unter­stützt (Pro­gramm und Koor­di­na­tion, Haushalt und Finanzen, Umwelt, Qual­ität und Logis­tik, Sta­tis­tik, Experten für die Sicher­heit und zum Schutz der Touris­ten, Annehm­lichkeit­en für den Touris­ten).
Das Sekre­tari­at wird von einem Gen­er­alsekretär geleit­et, der von der Gen­er­alver­samm­lung auf Empfehlung des Exeku­tivrates für vier Jahre ernan­nt wird (Wieder­ernen­nung ist möglich). Er nimmt die rechtliche Vertre­tung der Organ­i­sa­tion wahr. Der Gen­er­alsekretär wird in sein­er Arbeit von einem stel­lvertre­tenden Gen­er­alsekretär und einem Koor­di­na­tor für all­ge­meine Fra­gen unter­stützt. Der Gen­er­alsekretär ist der Ver­samm­lung und dem Rat gegenüber ver­ant­wortlich. Er hat die Weisun­gen bei­der Organe auszuführen und legt u.a. dem Rat die Berichte über die Tätigkeit der Organ­i­sa­tion, den Entwurf des all­ge­meinen Arbeit­spro­gramms und den Haushaltsvo­ran­schlag vor. Der Gen­er­alsekretär ernen­nt die Region­alvertreter, die mit der Pflege der Beziehun­gen zu den assozi­ierten Mit­gliedern und den angeschlosse­nen beauf­tragt sind.

[1] Artikel 24 der “All­ge­meinen Erk­lärung der Men­schen­rechte” (1948): “Jed­er Men­sch hat Anspruch auf Erhol­ung und Freizeit sowie auf eine vernün­ftige Begren­zung sein­er Arbeit­szeit und auf peri­odis­chen, bezahlten Urlaub”. 

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Team GlobDef

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