Universal Postal Union (englische Bezeichnung; Abkürzung UPU)
Union postale universelle (französische Bezeichnung; Abkürzung UPU)
Sitz: Weltpoststraße 4, CH-3000 Bern, Schweiz; Tel.: (0041) 31–3503111; Fax: (0041) 31–3503110
Ziele:
Förderung der Verbindungen zwischen den Völkern durch eine wirkungsvolle Arbeitsweise der Postdienste.
Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit.
Beteiligung an technischen Hilfeleistungen im Postwesen auf Antrag von Mitgliedstaaten.
Strukturen:
Der Kongreß, der sich aus den Vertretern aller Mitgliedsländer zusammensetzt, ist das oberste Organ des Vereins. Er tritt alle fünf Jahre zusammen; außerordentliche Kongresse können unter bestimmten Voraussetzungen einberufen werden. Der Kongreß überprüft und revidiert das Vertragswerk des Weltpostvereins, legt das allgemeine Arbeitsprogramm sowie den Höchstbetrag der Ausgaben für dessen Tätigkeit während der jeweils nächsten Fünfjahres-Periode fest und wählt den Generaldirektor.
Der Vollzugsrat besteht aus 40, nach geographischen Gesichtspunkten vom Kongreß gewählten Mitgliedern. Er tritt jährlich zusammen. In der Zeit zwischen den Kongressen gewährleistet er die Fortführung der Arbeiten des Vereins. Der Rat koordiniert, überwacht und übt eine gewisse Kontrolle über die Tätigkeiten des Internationalen Büros aus, studiert die den Weltpostverein und den Postdienst betreffenden Fragen administrativer, legislativer und rechtlicher Art und formuliert Vorschläge und Empfehlungen für den Kongreß. Er ist befugt, Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit den Vollzugsordnungen zu erlassen sowie alle Formen der technischen Hilfeleistung (einschließlich Berufsausbildung) auf dem Gebiet des Postwesens im Rahmen der internationalen technischen Zusammenarbeit voranzutreiben und zu koordinieren. Kommissionen befassen sich mit verschiedenen Themen (Allgemeine Angelegenheiten und Struktur des Vereins, Briefpostvorschriften, Briefpost (Gebühren und Vergütungen), Flugbeförderung und Qualitätskontrolle, Postpakete, Postbankendienste / Geldpost, Entwicklungshilfe, Allgemeines Aktionsprogramm von Washington).
Die Beratende Kommission für Poststudien, die aus 35 vom Kongreß für eine Funktionsperiode (zwischen zwei Kongressen) gewählten Mitgliedern besteht, untersucht die technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Probleme, Fragen der technischen Zusammenarbeit, Entwicklungsländern interessierende Probleme der beruflichen Aus- und Fortbildung und fertigt darüber Berichte und Gutachten an. Im Rahmen ihrer Kompetenz arbeitet sie Normen aus. Der CCPS hat Kommissionen zu verschiedenen Themen (die Post und ihre Märkte, die Entwicklung der Schnelldienste, Betrieb und Qualität des Dienstes, Modernisierung, Entwicklung des Postwesens und Allgemeines Aktionsprogramm, Management und Verwaltung u.a.) aufgestellt.
Das Internationale Büro, das von einem Generaldirektor geleitet wird, dient den Postverwaltungen als Verbindungs‑, Auskunfts- und Beratungsorgan. Es nimmt Anträge zur Abänderung des Vertragswerkes des Weltpostvereins entgegen, gibt Änderungen bekannt, bereitet den Kongreß vor und nimmt das Sekretariat der Vereinsorgane wahr u. a. Auf Antrag der beteiligten Parteien erstellt es Gutachten über strittige Fragen.
Aktivitäten:
Die Durchführung und der Ablauf des internationalen Postverkehrs sind durch die Vereinheitlichung der Vorschriften für den Postversand und durch ein weltweit gewachsenes Netz und der überall bestehenden Einrichtungen an jedem Ort garantiert. Es gibt rund 670000 Postämter, die jährlich rund 430 Mrd. Sendungen bearbeiten. Postdienstliche Leistungen werden durch Finanzdienste (Postanweisungs‑, Postscheck‑, Sparkassendienst) ergänzt.
Das vom Kongreß von Washington 1989 beschlossene Allgemeine Aktionsprogramm von Washington ist eine Maßnahme des Weltpostvereins, die Postdienste der Mitgliedstaaten konkurrenzfähig zu halten. Es umfaßt Maßnahmen und Ziele für die Sektoren Marktforschung, Handelspolitik, Dienstqualität und Betriebspolitik, administrative Autonomie sowie Personalfragen. Der Kongreß beschloß gleichzeitig die Durchführung eines Permanenzprojektes zur Wahrung und Steigerung der Dienstgüte des internationalen Postdienstes und zu dessen Modernisierung.
Verkauf und Vermarktung von Briefmarken sind grundsätzlich eine innere Angelegenheit der Mitgliedstaaten. In der Erkenntnis der kulturellen, geschichtlichen, künstlerischen Bedeutung der Philatelie als Medium hat der Kongreß von Washington (1989) in einer Art Philatelistischen Ehrenkodex zum Gebrauch der Mitgliedsländer des WPV die Beachtung gewisser Grundsätze bei der Auswahl der Markenbilder empfohlen.
Die technische Hilfeleistung auf dem Gebiet des Postwesens soll dazu beitragen, die Postdienste aufzubauen (Planung, Organisation, Verwaltung, Betrieb, Ausbildung, Finanzdienste) und sie arbeits- und konkurrenzfähig zu machen. Die Hilfeleistung besteht in der Rekrutierung und Entsendung von Experten / Beratern, durch Ausbildung durch Stipendien sowie in der Überlassung von Ausrüstungs‑, Ausbildungs- und Anschauungsmaterial.
Der Weltpostverein arbeitet eng mit den Organisationen und Organen des Systems der Vereinten Nationen zusammen.
Der Weltpostverein gestattet den Mitgliedern, „Engere Postvereine“ zur Verbesserung der gegenseitigen Beziehungen und zur Lösung spezifischer Probleme auf kontinentaler, regionaler oder unterregionaler Ebene zu gründen. Diese sind vom Weltpostverein unabhängig. Sie gewähren sich gegenseitig den Beobachterstatus.
Die offizielle Sprache ist Französisch.
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