International Monetary Fund (englische Bezeichnung; Abkürzung IMF)
Fond Monétaire International (französische Bezeichnung; Abkürzung FMI)
Sitz: 700 19th Street, N.W. Washington, D.C. 20431 USA, Tel. (001) 202 / 6237000, Fax (001) 202 / 6236278
Gründung:
Der Internationale Währungsfond entstand 1945 mit der Ratifizierung der bei der Internationalen Währungs- und Finanzkonferenz in Bretton Woods (1944) ausgearbeiteten Verträge. 1946 nahm er seine Geschäftstätigkeit auf. Als Sonderorganisation gehört er zum System der Vereinten Nationen.
Ziele:
Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik.
Erleichterung der Expansion und eines ausgeglichenen Wachstums das Welthandels zur Förderung und Aufrechterhaltung eines hohen Beschäftigungsgrades Realeinkommens zur Entwicklung der Produktionskraft aller Mitglieder als oberstes Ziel der Wirtschaftspolitik.
Förderung der Stabilität der Währungen, Aufrechterhaltung geordneter Währungsbeziehungen zwischen den Mitgliedern sowie Verhinderung von
Währungsabwertungen aus Wettbewerbsgründen.
Mitwirkung bei der Einrichtung eines multilateralen Zahlungssystems sowie bei der Beseitigung von Devisenverkehrsbeschränkungen.
Bereitstellungen von Mitteln zur Bereinigung von Unausgeglichenheiten in den Zahlungsbilanzen der Mitgliedsstaaten unter angemessenen Sicherungen zur Stärkung des allgemeinen Vertrauens.
Strukturen:
Der Gouverneursrat, der aus den Vertretern der Mitgliedsländer, im allgemeinen aus den für Währungspolitik zuständigen Ministern oder den Notenbankpräsidenten nebst Stellvertretern gebildet wird, ist das oberste Leitungsgremium. Mit Ausnahme bestimmter Befugnisse (z.B. die Aufnahme neuer Mitglieder mit der Festsetzung der Aufnahmebedingungen, die Revision der Quoten, eine einheitliche Änderung der Währungsparitäten etc.) kann er seine Aufgaben auf das Exekutivdirektorium delegieren. Die Gouverneure treten jährlich einmal zu ihrer Jahresversammlung zusammen. Ein Interimsausschuss (24 Mitglieder, gewöhnlich 2 Treffen pro Jahr) berät ihn über Fragen, die sich aus der laufenden Überwachung des internationalen Währungssystems und seiner Anpassung an die sich wandelnden Verhältnisse ergeben.
Das Exekutivdirektorium ist für die täglichen Geschäfte des Fonds verantwortlich. Fünf der 24 Exekutivdirektoren werden von den Mitgliedsstaaten mit den größten Quoten (China, Deutschland, Frankreich, Japan, Saudi-Arabien, USA, Großbritannien und Nordirland) ernannt, die übrigen werden von den Gouverneuren der anderen Mitgliedsländer nach regionalen Gruppierungen gewählt. Das Exekutivdirektorium trifft sich mehrmals in der Woche zu einer förmlichen Sitzung unter Leitung des Geschäftsführenden Direktors. Dieser hat kein Stimmrecht, ausgenommen im Falle einer Stimmengleichheit.
Der Geschäftsführende Direktor wird von den Exekutivdirektoren gewählt (traditionsgemäß ein Europäer).
Aktivitäten:
Der IWF analysiert im Rahmen jährlicher Konsultationen mit den Mitgliedstaaten die nationale Wirtschaftsentwicklung und ‑politik, überprüft fiskal‑, wechselkurs- und geldpolitische Maßnahmen und beurteilt die Auswirkungen der Politik der Mitgliedstaaten auf deren Zahlungsbilanzen; daneben begutachtet der IWF halbjährlich die Weltwirtschaftslage. – Ein Mitgliedstaat kann nach einer in Sonderziehungsrechten (SZR) nach seiner Wirtschaftskraft errechneten Quote auf Kredite ohne Auflagen und Gebühren zurückgreifen. Darüber hinaus gehende Vereinbarungen zur Überbrückung von Zahlungsbilanzdefiziten werden verzinst und sind an korrigierende wirtschaftspolitische Maßnahmen des Mitgliedstaats (sog. Konditionalität) gebunden, zu deren Erfüllung sich die Kreditnehmer in einer vertraglichen Absichtserklärung (»Letter of Intent«) verpflichten müssen. Hierzu zählen die Bereitschaftskreditvereinbarungen (Stand-by-Arrangements, SBA) bei kurzfristigen und vorübergehenden Zahlungsbilanzschwierigkeiten, die Erweiterte Fondfazilität (Extended Fund Facility, EFF) zur Behebung struktureller Probleme, die Fazilität zur Stärkung von Währungsreserven (Supplemental Reserve Facility, SFR) bei Zahlungsbilanzproblemen in plötzlich auftretenden Krisen und die konzessionäre Armutsreduzierungs- und Wachstumsfazilität (Poverty Reduction and Growth Facility, PRGF), mit der die ärmsten Staaten unterstützt werden. Zuletzt wurde gemeinsam mit der Weltbank eine Initiative zur Hilfe der hochverschuldeten armen Länder (Heavily Indebted Poor Countries, HIPC) ins Leben gerufen.
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