Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO)

Inter­na­tion­al Mar­itime Organ­i­sa­tion (englis­che Beze­ich­nung; Abkürzung IMO)
Organ­i­sa­tion Mar­itime Inter­na­tionale (franzö­sis­che Beze­ich­nung; Abkürzung OMI)
Sitz: 4 Albert Embank­ment, Lon­don, SE1 7SR, Großbri­tan­nien, T (0044) 171–7357611, Fax: ‑5873210

Grün­dung:
Die Inter­na­tionale Seeschiff­fahrt­sor­gan­i­sa­tion wurde 1958 durch ein Übereinkom­men gegrün­det, das 1948 von der Seeschiff­fahrt­skon­ferenz der Vere­in­ten Natio­nen ver­ab­schiedet wor­den war. 1982 änderte sie ihren ursprünglichen Namen „Zwis­chen­staatliche Bera­tende Seeschiff­fahrt­sor­gan­i­sa­tion“ in ihren derzeit­i­gen. IMO gehört zu den Son­deror­gan­i­sa­tio­nen des UN-Systems 

Ziele:

  • Förderung der Zusam­me­nar­beit der Regierun­gen in allen tech­nis­chen Angele­gen­heit­en der inter­na­tionalen Handelsschifffahrt

  • Durch­set­zung best­möglich­er Stan­dards in den Bere­ichen Schiff­s­sicher­heit, Schiffs­führung, Vor­beu­gung und Schutz gegen Meeresver­schmutzung durch Schiffe

  • Kampf gegen Umweltverschmutzung

Struk­turen:
Die Ver­samm­lung ist das höch­ste Organ; sie wird von den Vertretern der Mit­gliedsstaat­en gebildet. Sie tritt alle zwei Jahre zusam­men und kann zu Son­der­sitzun­gen ein­berufen wer­den. Die Ver­samm­lung bil­ligt das Arbeit­spro­gramm und den Haushalt, entschei­det über die finanziellen Maß­nah­men, wählt die Ratsmit­glieder und bestätigt die vom Rat getrof­fene Auswahl des Gen­er­alsekretärs.
Der Rat beste­ht aus den Vertretern von 32 Mit­gliedsstaat­en , die für ein zwei­jähriges Man­dat wie fol­gt gewählt wer­den: a) acht Staat­en kom­men aus der Gruppe der Staat­en mit dem größten Inter­esse an der inter­na­tionalen Seeschiff­fahrt, b) acht Staat­en aus der Gruppe mit dem größten Inter­esse am inter­na­tionalen See­han­del, c) sechzehn Staat­en aus der mit beson­deren mar­iti­men Inter­essen, deren Wahl gle­ichzeit­ig eine angemessene geo­graphis­che Zusam­menset­zung des Rats sich­er­stellt. Der Rat ist das aus­führende Organ der Organ­i­sa­tion. Er tritt in der Regel zweimal pro Jahr zusam­men. Zwis­chen den Ver­samm­lun­gen ist er das Haup­tor­gan der IMO. Er besitzt nicht die Befug­nis, den Regierun­gen Empfehlun­gen zu Fra­gen der Schiff­sicher­heit und der Vor­beu­gung gegen Meeresver­schmutzung zu richt­en. Er koor­diniert die Aktiv­itäten der Organe, prüft die Pro­gramme und den Haushalt, kom­men­tiert die Berichte der Auss­chüsse vor der Weit­er­leitung an die Ver­samm­lung und ernen­nt den Gen­er­alsekretär.
Die Sekre­tari­at, das aus sechs Abteilun­gen (Schiff­sicher­heit, Meere­sumwelt, Rechts­fra­gen und Inter­na­tionale Beziehun­gen, Kon­feren­zen, Tech­nis­che Zusam­me­nar­beit und Ver­wal­tung) beste­ht, wird von einem Gen­er­alsekretär geleit­et. Ihm ste­ht ein Stel­lvertre­tender Gen­er­alsekretär zur Seite.

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Team GlobDef

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