Die Staatengemeinschaft sollte innerhalb eines robusten multilateralen Rahmens ihre Bestrebungen fokussieren. Dieser Idee ist am besten gedient, indem man die PSI aus den juristisch und politisch unsicheren Gewässern heraus in das UN-System führt; sei es in Gestalt einer neuen Resolution oder sogar der Gründung einer Organisation. Dieses Ziel scheint weit entfernt, betrachtet man die ablehnende Haltung einiger Staaten, insbesondere Chinas. Trotzdem gilt es »die Flinte nicht ins Korn zu werfen«, sondern vielmehr die bestehenden Möglichkeiten auszunutzen und weiterzuentwickeln:
Die wichtigste Herausforderung besteht darin, das Bewusstsein für die Bedrohung und die Bereitschaft zu Gegenmaßnahmen zu stärken. Küstenstaaten sollten zunächst versuchen, auf Grundlage eines Konsenses mit dem Flaggenstaat tätig zu werden sowie Hafenkontrollen durchzuführen, regen Informationsaustausch zu betreiben und ihre Fertigkeiten in regelmäßigen PSI Übungen mit internationaler Beteiligung auszubauen. Weiterhin sollten PSI Aktivitäten transparenter sein. Es stellt sich die Frage, inwieweit strengste Geheimhaltung noch dem Ziel der Abschreckung dienlich ist. Neben einer effektiven PSI spielt die Implementierung von internationalen Regelungen in das inländische Recht eine entscheidende Rolle.
Solch internationales Recht wurde bereits durch die UN-Resolution 1540 im Jahre 2004 und durch das SUA Protocol 2005 bereitgestellt. Besonders die Veränderung der »Convention on the Suppression of Unlawful Acts« (SUA) schafft den wichtigen Sprung zur Kriminalisierung der Proliferation von WMD. An dieser Stelle lässt der Ratifizierungs- und Implementierungsprozess allerdings noch auf sich warten. Bis zum 31. August 2008 haben lediglich sechs Staaten das Protokoll ratifiziert. Als machbar erscheint auch eine Ergänzung zu den Ausnahmen in Art.19 und Art.110 SRÜ, um MIO auch in Fällen von »gefährlichem Transport von WMD Material« zuzulassen. Dies führt möglicherweise auch dazu, dass die USA endlich selbst dem SRÜ beitreten.
Letztlich stützt sich der heutige Kampf gegen die Bedrohung vor allem auf bilaterale »shipboarding« Abkommen. Mangelndes Gefahrenbewusstsein und Tatenlosigkeit der Staatengemeinschaft beschwören die nukleare, chemische oder biologische Katastrophe. Es gilt, die Anstrengungen zu forcieren und gemeinsam eine multilaterale Lösung anzustreben.