Dieser Artikel wird mit freundlicher Genehmigung der “MarineForum — Zeitschrift für maritime Fragen” veröffentlicht.
Von Conrad Ruppel
(Conrad Ruppel ist Leutnant zur See d.R. studierte Jura an der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth und befindet sich zurzeit im Postgraduiertenstudium zum Master of Law an der University of Waikato, Neuseeeland)
Was ist die Bedrohung? Vor Somalia wurde im September dieses Jahres der mit Panzern beladene Frachter FAINA von Piraten gekapert, Nordkorea hat 2006 Atomwaffentests durchgeführt, der Iran feilt eifrig am Atomprogramm und ein Angriff mit Massenvernichtungswaffen durch nichtstaatliche Akteure, wie al-Qaida ist wahrscheinlich. Dies illustriert unseren größten Albtraum und zugleich die schlimmste Bedrohung für unsere Welt.
Was ist die PSI und was kann sie tun?
Die im Jahre 2003 von den USA ins Leben gerufene Proliferation Security Initiative (PSI) ist eine Partnerschaft aus Staaten, welche auf der Grundlage von nationalem und internationalem Recht die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen (WMD) zu verhindern versucht. Im Visier der PSI stehen nicht nur nukleare, biologische und chemische Waffen selbst, sondern auch die zugehörigen gefährlichen Substanzen. Weil rund dreiviertel des Welthandels auf dem Wasser abgewickelt werden, liegt der Schwerpunkt bei Aktivitäten zur See. Gemäß des »Statement of Interdiction Principles« haben PSI Teilnehmer drei Instrumente zur Verfügung: Erstens soll ein verbesserter Informationsaustausch zwischen den Staaten dazu beitragen, WMD und deren Transportwege aufzuspüren. Zweitens werden im Rahmen der operativen Zusammenarbeit weltweit PSI Übungen auf dem Land, der See und in der Luft abgehalten. Von besonderer Bedeutung ist drittens die sog. Military Interdiction Operation (MIO). Danach sind die PSI-Staaten aufgefordert, »konkrete Maßnahmen« zu ergreifen, um jeglichen Transport von WMD auch außerhalb ihrer Hoheitsgebiete zu unterbinden.
Welche Hindernisse stehen einer konkreten PSI-Maßnahme im Weg?
Eine solche PSI gestützte MIO kollidiert mit dem Prinzip der »Freiheit der Schifffahrt« kodifiziert in Artikel 87 des UN-Seerechtübereinkommens (SRÜ) (eigentlich enthält die »Freiheit der Hohen See« die »Schifffahrtsfreiheit« für Binnen‑, Küstengewässer. Hier vereinfacht: Schifffahrtsfreiheit). Danach haben alle Staaten das Recht, Schiffe unter ihrer Flagge fahren zu lassen und die ausschließliche Hoheitsgewalt über das Schiff auszuüben. Die Schifffahrtsfreiheit basiert also auf der Souveränität der Staaten, wohingegen das Anhalten, Betreten, Durchsuchen und vorderst die Beschlagnahme von Schiffen diese Freiheit einschränken. Dies ist jedoch in bestimmten Fällen gerechtfertigt.