Allgemein — Piraterie 2008 — LE PONANT – Folgen und Folgerungen

Afrikanis­che Ini­tia­tive
19 regionale Staat­en haben sich eben­falls zu ein­er Ini­tia­tive gegen die Pira­terie entschlossen: Dji­bouti, Ägypten, die Komoren, Oman, Tansa­nia, Jemen, Kenia, Südafri­ka, Soma­lia, Sau­di Ara­bi­en, die Sey­chellen, Sudan, Mozam­bique, Mau­ri­tius, die Male­di­v­en, Äthiopi­en, Eritrea, Jor­danien, Mada­gaskar. Nicht allein der Abwehr der Pira­terie am Horn von Afri­ka wollen sich die beteiligten Staat­en zuwen­den, auf mit­tlere Sicht geht es ihnen um umfassende Sicher­heit des Seev­erkehrs an den Ost- und Nord­küsten des afrikanis­chen Kon­ti­nent und im Ara­bis­chen Meer. Ab Mitte April began­nen Gespräche über die For­mulierung ein­er Res­o­lu­tion an die IMO.

Sicher­heit des weltweit­en Seev­erkehrs essen­zieller Aspekt der ESVP
Auch die Europäis­che Kom­mis­sion und das EU-Par­la­ment haben mit­tler­weile ent­deckt, dass Pira­terie die für Europa so lebenswichti­gen Waren­ströme bedro­ht – durch erhöhte Sicher­heit­saus­gaben der Reed­ereien und steigende Ver­sicherung­sprämien steigen let­ztlich die Frach­trat­en und damit auch die Ver­braucher­preise für importierte Güter sowie die Verkauf­spreise für europäis­che Export­güter in den Empfänger­staat­en. Den europäis­chen Poli­tik­ern ist mit­tler­weile aufge­fall­en, dass sich alle EU-Ini­tia­tiv­en zur Sicher­heit des Seev­erkehrs allein auf die europäis­chen Küstengewäss­er beziehen – die Sicher­heit europäis­ch­er Schiffe in allen übri­gen Seege­bi­eten ist bish­er kein Diskus­sion­s­ge­gen­stand. Dieses The­ma gehört auf die Agen­da der Europäis­che Sicher­heits- und Vertei­di­gungspoli­tik (ESVP) – die Sicher­heit des inter­na­tionalen Seev­erkehrs ist ein essen­zieller Aspekt der Sicher­heitsin­ter­essen aller europäis­chen Staaten.

Völk­er­rechtliche Befug­nisse der Bun­desre­pub­lik
Angesichts der Bedro­hung für die inter­na­tionale Seeschiff­fahrt und den darauf abgestützten Waren­verkehr stellt sich auch für Deutsch­land die Frage nach seinen völk­er­rechtlich begrün­de­ten Verpflich­tun­gen und Befug­nis­sen. Welche Hand­lungs­befug­nisse hat die Bun­desre­pub­lik? Oder, genauer, welche Optio­nen haben ihre Stre­itkräfte? Drei Basiskon­stel­la­tio­nen bilden den Aus­gangspunkt. Zunächst die Abwehr eines konkreten Angriffs von Pirat­en auf Schiffe unter deutsch­er bzw. fremder Flagge auf hoher See. Sodann die Abwehr eines konkreten Angriffs von Pirat­en auf Schiffe unter deutsch­er bzw. fremder Flagge in frem­den Hoheits­gewässern. Schließlich die aktive Ver­fol­gung und Bekämp­fung von Pirat­en in ihren Basen in frem­dem Hoheitsgebiet.

Team GlobDef

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