Afrikanische Initiative
19 regionale Staaten haben sich ebenfalls zu einer Initiative gegen die Piraterie entschlossen: Djibouti, Ägypten, die Komoren, Oman, Tansania, Jemen, Kenia, Südafrika, Somalia, Saudi Arabien, die Seychellen, Sudan, Mozambique, Mauritius, die Malediven, Äthiopien, Eritrea, Jordanien, Madagaskar. Nicht allein der Abwehr der Piraterie am Horn von Afrika wollen sich die beteiligten Staaten zuwenden, auf mittlere Sicht geht es ihnen um umfassende Sicherheit des Seeverkehrs an den Ost- und Nordküsten des afrikanischen Kontinent und im Arabischen Meer. Ab Mitte April begannen Gespräche über die Formulierung einer Resolution an die IMO.
Sicherheit des weltweiten Seeverkehrs essenzieller Aspekt der ESVP
Auch die Europäische Kommission und das EU-Parlament haben mittlerweile entdeckt, dass Piraterie die für Europa so lebenswichtigen Warenströme bedroht – durch erhöhte Sicherheitsausgaben der Reedereien und steigende Versicherungsprämien steigen letztlich die Frachtraten und damit auch die Verbraucherpreise für importierte Güter sowie die Verkaufspreise für europäische Exportgüter in den Empfängerstaaten. Den europäischen Politikern ist mittlerweile aufgefallen, dass sich alle EU-Initiativen zur Sicherheit des Seeverkehrs allein auf die europäischen Küstengewässer beziehen – die Sicherheit europäischer Schiffe in allen übrigen Seegebieten ist bisher kein Diskussionsgegenstand. Dieses Thema gehört auf die Agenda der Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) – die Sicherheit des internationalen Seeverkehrs ist ein essenzieller Aspekt der Sicherheitsinteressen aller europäischen Staaten.
Völkerrechtliche Befugnisse der Bundesrepublik
Angesichts der Bedrohung für die internationale Seeschifffahrt und den darauf abgestützten Warenverkehr stellt sich auch für Deutschland die Frage nach seinen völkerrechtlich begründeten Verpflichtungen und Befugnissen. Welche Handlungsbefugnisse hat die Bundesrepublik? Oder, genauer, welche Optionen haben ihre Streitkräfte? Drei Basiskonstellationen bilden den Ausgangspunkt. Zunächst die Abwehr eines konkreten Angriffs von Piraten auf Schiffe unter deutscher bzw. fremder Flagge auf hoher See. Sodann die Abwehr eines konkreten Angriffs von Piraten auf Schiffe unter deutscher bzw. fremder Flagge in fremden Hoheitsgewässern. Schließlich die aktive Verfolgung und Bekämpfung von Piraten in ihren Basen in fremdem Hoheitsgebiet.