Ein weitergehendes »Aufbohren« der starren herrschenden Meinung zu den völkerrechtlichen Möglichkeiten, legal gewaltsam in fremde Hoheitsgebiete hineinzuwirken, um Straftaten abzuwehren, scheint durchaus ein attraktiver Gedanke, wäre aber auch mit Risiken verbunden. Im Völkerrecht wird das Abwehrrecht aller Staaten gegen Eingriffe anderer Völkerrechtssubjekte zu Recht hochgehalten. Im 21. Jahrhundert ist Sicherheit aber nur noch im Zusammenwirken der Staaten effektiv zu gewährleisten. Nun korrespondieren das Hoheitsrecht und das Gewaltmonopol jeden Staates schon immer mit der Pflicht, diese Befugnisse auch auszuüben, damit kein Machtvakuum entsteht, das von kriminellen Banden ausgenutzt werden kann. In der global vernetzten und kleiner werdenden Welt verdichten sich diese Pflichten und erzeugen einen quasi »spiegelnden« Anspruch der Staatengemeinschaft und auch einzelner anderer Staaten auf Durchführung eines effektiven »_Law Enforcements«.
Kurzgefasst kann man postulieren: Das Völkerrecht verlangt von jedem Staat, in seinem Hoheitsgebiet seinen Beitrag zur internationalen Sicherheit zu leisten. Dazu gehört selbstverständlich der Schutz der internationalen Schifffahrt vor kriminellen (und terroristischen) Übergriffen. Kommt ein Staat der Pflicht nicht nach, ist abzuwägen, ab welchem Grad von Gefährdung oder Störung der internationalen Sicherheit die Ersatzvornahme durch fremde Mächte legitim sein kann. Die Tücke dieser rechtlichen Begründung liegt allerdings in den Missbrauchsmöglichkeiten. In den Händen gewisser Regierungen mag dieses Eingriffsinstrument selbst zur Störung der internationalen Sicherheit beitragen. Mit politischem Druck und Hilfsangeboten der Staatengemeinschaft erwirkte bilaterale Abkommen bergen diese Risiken nicht. Die USA postulieren demgemäß, dass sie Piraten und Terroristen auf See intensiver als bisher, aber im Einklang mit der Auffassung der überwältigenden Mehrheit der Staaten über die Grenzen des Völkerrechts bekämpfen wollen. Die USA legen Wert auf internationale Kooperationen und darauf, die Eigenaktivitäten geschwächter Staaten zu unterstützen.
Nach Frankreich und den USA hat zur Jahreswende auch Dänemark die Konsequenzen gezogen und sich zur Mitwirkung entschlossen.