ABC-Waffen — Informationen zu biologischen Waffen

 Informationen zu biologischen Waffen

Gen­fer Biowaf­fen-Kon­ferenz im November/Dezember 2001 (8. Dezem­ber 2001, AFP)

Die Gen­fer Biowaf­fen-Kon­ferenz unter Leitung der Vere­in­ten Natio­nen ist gescheit­ert. Auf Wun­sch der USA wür­den die Beratun­gen über eine Kon­trolle der Pro­duk­tion und Lagerung von Biowaf­fen früh­estens im kom­menden Novem­ber fort­ge­set­zt, erk­lärte die UNO. Die Kon­ferenz, an der hochrangige Vertreter aus 91 Län­dern teil­nah­men, endete nach drei Wochen ohne ein Schlussabkom­men. Wash­ing­ton ver­hin­derte ein geplantes Zusatzpro­tokoll, mit dem die Biowaf­fenkon­ven­tion aus dem Jahr 1972 zur Entwick­lung, Pro­duk­tion und Lagerung biol­o­gis­ch­er Waf­fen ver­schärft wer­den sollte. Zu Beginn der Kon­ferenz hat­ten die USA den Län­dern Nord­ko­rea, Irak, Iran, Libyen, Sudan und Syrien vorge­wor­fen, sich nicht an die Biowaf­fen-Kon­ven­tion zu hal­ten. Diese haben bis­lang 144 Staat­en unterze­ich­net. Die USA hat­ten schon im Juli 2001 ein Zusatzpro­tokoll abgelehnt, das eine Kon­trolle der Biowaf­fen-Kon­ven­tion von 1972 erlauben sollte. Diese Hal­tung war inter­na­tion­al kri­tisiert wor­den. Angesichts der Milzbrand-Toten in den Vere­inigten Staat­en im Anschluss an die Anschläge vom 11. Sep­tem­ber hat­te US-Präsi­dent George W. Bush Anfang Novem­ber jedoch neue Vorschläge zur Ver­schär­fung der Kon­ven­tion angekündigt.

Infor­ma­tio­nen zu biol­o­gis­chen Kampf­stof­fen
B‑Waffen wer­den in Bak­te­rien z. B. Pest (siehe unten), Anthrax (Milzbrand), Typhus, Viren z.B. Gelb­fieber, Pilze z.B. Kokzidiose und Tox­ine / Tox­oide z.B. Myco­tox­in unterteilt. Eben­so wie C‑Waffen wird unter­schieden nach tödlich­er Wirkung und nicht-tödlich­er Wirkung (per­sist­ing or non-per­sist­ing). Außer­dem nach der Dauer der Inku­ba­tion­szeit, der Ver­bre­itungs­geschwindigkeit sowie ihren Muta­tion­srisiken. Bak­te­rien oder Viren sind bzw. wer­den für die Kriegs­führung zunehmend attrak­tiv, weil sie sich durch eine große genetis­che Vari­abil­ität und hohe Letal­ität ausze­ich­nen. Genau­so wie die C‑Waffen zeigen sie ein kom­plex­es Wirkungs­bild; Erken­nung, Aufk­lärung und Behand­lung ist äußerst zeitkri­tisch, die Vor­sorge oft­mals schwierig und aufwendig. Die Her­stel­lung, Beschaff­barkeit und Ver­bringung von biol­o­gis­chen wie chemis­chen Kampf­stof­fen ist dage­gen rel­a­tiv einfach.

Sta­tis­tis­che Letal­ität­srate von unter­schiedlichen Gefechtsköpfen:

Kon­ven­tionelle Waffe

Gefecht­skopf mit 1.000 kg Sprengstoff

5 Tote und 13 Verletzte

Atom­waf­fen 

Gefecht­skopf mit 20 Kilo­ton­nen Sprengkraft

40.000 Tote und 40.000 Verletzte

Chemis­che Waffen

300 Gramm Sarin

200 bis 3.000 Tote und gle­iche Anzahl an Verletzte

Biol­o­gis­che Waffen

30 Kilo­gramm Anthrax (Milzbrand)

20.000 bis 80.000 Tote und gle­iche Anzahl an Verletzte

Sta­tis­tis­che Basis: Deutsche V2-Angriff auf Lon­don, Iran-Irak-Krieg (C‑Waffeneinsatz), Hochrechun­gen auf Unfälle mit Anthrax (B‑Waffe) und US-Bomben­ab­wurf über Hiroshima.

 

Informationen zu biologischen Waffen

Yersinia Pestis (Pest)
Die Über­tra­gung erfol­gt durch Stich eines kon­t­a­minierten Rat­ten­flohs, Xenop­syl­la cheop­sis (Nager–Mensch), in Südameri­ka auch über Men­schen­flöhe (Mensch–Mensch). Eben­so ist eine aero­gene Über­tra­gung des Erregers bei Lun­gen­pest­fällen möglich. Auch bei direk­tem Kon­takt mit befal­l­enen Nagern kann es zu ein­er Krankheit­süber­tra­gung kom­men. Haus­rat­ten, aber auch Haustiere (Katzen), kön­nen die befal­l­enen Rat­ten­flöhe aus dem syl­vatis­chen, enzoono­tis­chen Zyk­lus in men­schliche Sied­lun­gen importieren.

Die Pest ist eine der vier inter­na­tion­al vorgeschriebe­nen Quar­an­tänekrankheit­en. Expo­si­tion­spro­phy­laxe, Schutzk­lei­dung, Chemo­pro­phy­laxe bei möglichem Kon­takt (mit Tetra­cy­clin). Besei­t­i­gung des Reser­voirs durch Ver­nich­tung der Flöhe und anschließen­der Bekämp­fung der Nag­er. Eine Schutz­imp­fung mit einem Totimpf­stoff ist möglich, die Schutzrate hier­bei ist allerd­ings niedrig. Nach durchgemachter Infek­tion beste­ht eine lan­gan­hal­tende Immu­nität, es wur­den jedoch schon Rein­fek­tio­nen beschrieben.

Zusatz­in­for­ma­tio­nen
Biowaf­fen-Entwick­lung in den USA 2001
Sie began­nen unter Bill Clin­ton und wer­den unter George W. Bush ver­mut­lich noch aus­geweit­et: Die USA haben eingeräumt, dass sie seit unge­fähr vier Jahren geheime Forschun­gen auf dem Gebi­et der biol­o­gis­chen Kriegs­führung betreiben. Rein defen­siv, ver­ste­ht sich.

Regierungs­beamte beton­ten, dass sich das Pro­gramm in Überein­klang mit dem inter­na­tionalen Ver­trag von 1972 über ein Biowaf­fen-Ver­bot befinde. Wie Pen­ta­gon-Sprecherin Vic­to­ria Clarke bestätigte, ist unter anderem die Entwick­lung von Anthrax-Bak­te­rien geplant. Damit solle sichergestellt wer­den, dass für den Fall eines feindlichen Angriffs mit dem Stoff ein wirk­samer Impf­stoff zur Ver­fü­gung stehe.

Der Sprech­er des Weißen Haus­es, Ari Fleis­ch­er, sprach von ein­er wach­senden Bedro­hung rund um die Welt durch biol­o­gis­che Waf­fen und von ein­er “wirk­lichen Her­aus­forderung” für die Vere­inigten Staat­en. Diesen Gefahren müsse durch umfassende Vertei­di­gungs­fähigkeit unter Ein­schluss von medi­zinis­chen Gegen­maß­nah­men und Spürsys­te­men begeg­net wer­den. Fleis­ch­er wie auch Clarke ver­sicherten, dass die USA sich klar im Rah­men des Ver­botsver­trags bewegten und keine Absicht hät­ten, das Abkom­men zu ver­let­zen. Der Vere­in­barung zufolge seien Forschun­gen für Vertei­di­gungszwecke erlaubt. 

Den Angaben ver­schieden­er Regierungs­beamter zufolge began­nen die Forschun­gen unter Präsi­dent Bill Clin­ton und dienen auss­chließlich dem Ziel der Entwick­lung von Schutz­maß­nah­men gegen mögliche Ter­ro­rat­tack­en. Die Pro­gramme wür­den unter Clin­ton-Nach­fol­ger George W. Bush wahrschein­lich ausgeweitet.

Quelle: Der Spiegel, 5. Sep­tem­ber 2001

Rat­i­fizierte Verträge der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land
Pro­to­col for the Pro­hi­bi­tion of the Use in War of Asphyx­i­at­ing, Poi­so­nious or Oth­er rgas­es, and of Bac­te­ri­o­log­i­cal Meth­ods of Warfare

Pro­tokoll über das Ver­bot der Ver­wen­dung von erstick­enden, gifti­gen oder ähn­lichen Gasen sowie von bak­te­ri­ol­o­gis­chen Mit­teln im Krieg

Das soge­nan­nte Gen­fer Pro­tokoll ver­bi­etet den Ein­satz von chemis­chen und bak­te­ri­ol­o­gis­chen Kampf­stof­fen. Mit Aus­nahme einiger Staat­en wie die USA und Ruß­land, die sich einen Zweit­ein­satz vor­be­hal­ten haben. Für das Deutsche Reich seit dem 25. April 1929 in Kraft (RGBl. 1929 II, 174)

Con­ven­tion of the Pro­hi­bi­tion of the Devel­op­ment, Pro­duc­tion and Stock­pil­ing of Bac­te­ri­o­log­i­cal (Bio­log­i­cal) and Tox­in Weapons and Their Destruction Übereinkom­men über das Ver­bot der Entwick­lung, Her­stel­lung und Lagerung bak­te­ri­ol­o­gis­ch­er (biol­o­gis­ch­er) Waf­fen und von Tox­in­waf­fen sowie über die Ver­nich­tung solch­er Waf­fen. Die soge­nan­nte B‑Waf­fen-Kon­ven­tion ver­bi­etet die oben genan­nten Hand­lungsweisen bezüglich aller mikro­bi­ol­o­gis­chen und anderen biol­o­gis­chen Stoffe und Tox­ine, sofern eine Recht­fer­ti­gung durch Vorbeugungs‑, Schutz- oder son­stige friedliche Zwecke auss­chei­det. Am 21. Feb­ru­ar 1983 rat­i­fizierte die Bun­desre­pub­lik das Übereinkom­men vom 10. April 1972 (in Kraft seit 26. März 1975, BGBl, 1983 II, 132). Schutz­maß­nah­men gegen biol­o­gis­che Kampf­stoffe sind zuge­lassen z. B. Schutz­masken, Schutzk­lei­dung.
Zusatz­in­for­ma­tio­nen zur Ver­füg­barkeit von Impf­stof­fen gegen Anthrax (Milzbrand), Pest und Pock­en in Deutsch­land
In Deutsch­land sind Impf­stoffe gegen die Erreger von Milzbrand, Pest und Pock­en wed­er zuge­lassen noch kurzfristig ver­füg­bar. Das Paul-Ehrlich-Insti­tut in Lan­gen hat im Okto­ber 2001 erneut recher­chiert, ob der­ar­tige Impf­stoffe aus dem Aus­land bezo­gen wer­den kön­nen. Im Falle ein­er Anwen­dung solch­er Impf­stoffe nach den Regelun­gen des §79 Arzneimit­telge­setz (Aus­nah­meregelun­gen in Krisen­zeit­en) wäre das Paul-Ehrlich-Insti­tut dem­nach sofort in der Lage, die notwendi­gen Prü­fun­gen auf Wirk­samkeit, Qual­ität und Unbe­den­klichkeit der Impf­stoffe vorzunehmen. Auch in Aus­nahme­si­t­u­a­tio­nen und Krisen­zeit­en muss gewährleis­tet sein, dass von den Impf­stof­fen, die vor ein­er gefährlichen Krankheit schützen sollen, keine gesund­heitlichen Gefahren für den Impfling aus­ge­hen. Es darf beispiel­sweise nicht passieren, dass als Kon­se­quenz ein­er reinen Vor­sichts­maß­nahme gesunde Men­schen Schädi­gun­gen davontragen.

Team GlobDef

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