Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo
Die Europäische Union ist der Auffassung, dass diese verstärkte Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern neue Perspektiven für eine gemeinsame und nachhaltige Lösung der Krise im Osten der DRK bietet.
Die Europäische Union ruft dazu auf, dass die Kombattanten des Congrès ational pour la Défense du Peuple (CNDP) und anderer organisierter bewaffneter Gruppen vollständig in die Streitkräfte der DRK (FARDC) integriert werden, womit ein wichtiger Schritt in Richtung einer dauerhaften friedlichen Lösung getan würde.
Die EU fordert die FDLR auf, ihre Waffen unverzüglich niederzulegen und nach Ruanda zurückzukehren. Sie appelliert nachdrücklich an alle Beteiligten, der humanitären Lage der Zivilbevölkerung umfassend Rechnung zu tragen und den einschlägigen Bestimmungen des humanitären Völkerrechts Folge zu leisten. In dieser Hinsicht nimmt die EU die Zusage der kongolesischen Behörden zur Kenntnis, die Zivilbevölkerung zu schützen und humanitäre Hilfe zu erleichtern. Die EU betont, dass die MONUC in die Planung von Operationen einbezogen werden muss, damit sie ihr Mandat insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung erfüllen kann, und hebt hervor, wie wichtig es ist, dass die FARDC und ausländische Truppen, die rechtmäßig in der DRK stationiert sind, das Mandat der MONUC in vollem Umfang berücksichtigen.
Die EU bekräftigt, dass sie die regionale Zusammenarbeit in der Region der Großen Seen unterstützt, die sie als wichtiges Instrument zur Konsolidierung der laufenden Bemühungen um eine Lösung der andauernden Krise in der DRK betrachtet.
Um zu einem nachhaltigen Frieden zu gelangen, müssen nicht nur wirtschaftliche und politische Herausforderungen angegangen werden, sondern braucht es unter anderem auch eine breit angelegte Versöhnung und entschlossene Bekämpfung der Straflosigkeit. In diesem Zusammenhang fordert die EU ferner alle Beteiligten auf, mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten.
Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Armenien schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Source:
Rat der Europäischen Union