EU/Sambia

Erk­lärung des Vor­sitzes im Namen der Europäis­chen Union zu den Präsi­dentschaftswahlen in Sam­bia vom 30. Okto­ber 2008

1. Die Europäis­che Union hat die Präsi­dentschaftswahlen in Sam­bia vom 30. Okto­ber 2008 aufmerk­sam ver­fol­gt. Sie begrüßt den fried­vollen Ver­lauf des Wahl­gangs und würdigt die Arbeit der Wahlkom­mis­sion von Sam­bia (ECZ), der es gelun­gen ist, diese wichtige Wahl – obwohl sie sehr kurzfristig anber­aumt wor­den war – mit erhöhter Pro­fes­sion­al­ität und in dem Bestreben um größere Trans­parenz auszuricht­en. Es ist bedauer­lich, dass das Wäh­lerverze­ich­nis aus Zeit­grün­den nicht auf den neuesten Stand gebracht wer­den konnte.

2. Die Europäis­che Union begrüßt, dass die Wahlen Beobachtern zufolge im Ein­klang mit den von der SACD fest­gelegten Grund­sätzen für demokratis­che Wahlen (Mehrparteien­sys­tem, Mei­n­ungs­frei­heit und Trans­parenz) ver­laufen sind.

3. Die Europäis­che Union, die ins­beson­dere bei der Entwick­lung­shil­fe ein wichtiger Part­ner Sam­bias ist, hofft, dass diese Wahlen eine Bestä­ti­gung für Sta­bil­ität und Demokratie in Sam­bia sein wer­den. Sie bringt den Wun­sch zum Aus­druck, dass der neue Präsi­dent die Wahrung der Recht­staatlichkeit stärken und zugle­ich die Leben­squal­ität der sam­bis­chen Bevölkerung weit­er verbessern kann.

4. Die Europäis­che Union ermutigt die Behör­den Sam­bias, die Män­gel im Wahlsys­tem zu beheben und dabei die Erfahrun­gen aus den jüng­sten Wahlen und die Empfehlun­gen der EU-Wahlbeobach­tungsmis­sion von 2006 zu berück­sichti­gen. Die Union sichert Sam­bia ihre volle Unter­stützung in diesem Bere­ich zu. 

Die Bewer­ber­län­der Türkei, Kroa­t­ien* und ehe­ma­lige jugoslaw­is­che Repub­lik Maze­donien*, die Län­der des Sta­bil­isierungs- und Assozi­ierung­sprozess­es und poten­ziellen Bewer­ber­län­der Alban­ien, Mon­tene­gro und Ser­bi­en und die dem Europäis­chen Wirtschaft­sraum ange­hören­den EFTA-Län­der Island, Liecht­en­stein und Nor­we­gen sowie die Ukraine, die Repub­lik Moldau, Arme­nien und Georgien schließen sich dieser Erk­lärung an.

* Kroa­t­ien und die ehe­ma­lige jugoslaw­is­che Repub­lik Maze­donien nehmen weit­er­hin am Sta­bil­isierungs- und Assozi­ierung­sprozess teil.

Quelle: Rat der Europäis­chen Union 

Team GlobDef

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