Dieser Artikel wird mit freundlicher Genehmigung der “MarineForum — Zeitschrift für maritime Fragen” veröffentlicht.
Unmanned Aerial Vehicles im Überblick
UAVs können die Fähigkeiten um ein Vielfaches erweitern und bieten zusätzliche operative Möglichkeiten
von Hans Karr
Flugdrohnen, im allgemeinen Sprachgebrauch der Fachleute auch als Unmanned Aerial Vehicles (UAV) bezeichnet, stehen weltweit immer häufiger zur Disposition, wenn es um die Ausrüstung von Streitkräften geht, sind aber vom Grundsatz her gewiss keine neue Entwicklung. Seit den 1960er und 1970er Jahre sind sie im Kommen. In ihrer Verwendung und ihren Einsatzmöglichkeiten waren sie seinerzeit allerdings vielfach eingeengt. Einschränkende Faktoren wie geringe Computerkapazität, Sensorausstattung und Sensorqualität sowie Kommunikationsfähigkeit mit einer Kontroll- oder Überwachungsstation wirkten sich bei der Einsatz- und Verwendungsbreite aus. Dank des schnellen technologischen Fortschritts ergeben sich heute gegenüber damals jedoch ganz andere Möglichkeiten, und die technische Entwicklung wird mit Sicherheit nicht stehen bleiben.
Unabhängig von der Technik bieten UAVs einen ganz besonderen Vorteil. Sie kommen, wie der Name schon sagt, im Einsatz ohne Personal aus. Sie können in Gebieten operieren, in denen bemannte Systeme nur unter großen Risiken einsetzbar wären. Der mögliche Verlust von Menschenleben lässt sich vermeiden. Gut und teuer ausgebildete Piloten werden nicht gefährdet und stehen für andere Missionen zur Verfügung.
UAVs werden heute vielseitig für Überwachungs- und Aufklärungsaufgaben sowie zur Nachrichtengewinnung eingesetzt. Ihre Nutzung ermöglicht den Aufbau eines Lagebildes, das weit über den eigenen Erfassungshorizont hinausgeht und gegebenenfalls die Landregionen jenseits der Küstenlinie mit einschließt. Der Aufklärungs- und Wirkbereich wird dadurch erheblich gesteigert. Durch frühzeitiges Erkennen eventueller terroristischer oder asymmetrischer Angriffe erhöht sich der Schutz für die einsetzende Einheit respektive für den Verband. Eine Abwehr dieser Gefahren kann in einer angemessenen Distanz und unter Wahrung der Eskalationsdominanz stattfinden. Als abgesetzte Sensoren ermöglichen UAVs den wirkungsvollen Einsatz weitreichender Waffen.
UAVs sind also in Zukunft für Expeditionsstreitkräfte eine fast unabdingbare Voraussetzung, um den taktischen und operativen Erfordernissen in littoralen Gewässern gerecht werden zu können. Sie sind daher ein wichtiges Einsatzmittel zur Erfüllung des in den »Verteidigungspolitischen Richtlinien für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung« vom Mai 2003 und im »Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr« aus dem Jahre 2006 eingeforderten Fähigkeitsprofils der Bundeswehr. Das gilt im besonderen Maße für zwei Teilfähigkeiten:
Führungsfähigkeit (» … ist wesentliche Voraussetzung für Informationsüberlegenheit, Führungsüberlegenheit und bestmögliche Wirkung im Einsatz«, Weißbuch 2006),
Nachrichtengewinnung und Aufklärung (»Kenntnis und situationsbedingte Beurteilung der Lage vor allem in potenziellen Krisengebieten tragen wesentlich zur Entscheidungsfindung der politischen Leitung und der militärischen Führung bei«, Weißbuch 2006)
Bewaffnete UAVs, die Unmanned Combat Aerial Vehicles (UCAV), stehen bereits als nächster Schritt auf der Forschungs- und Entwicklungsagenda. Mit der Realisierung ergeben sich weitere Einsatzspektren. UCAVs wären damit auch ein Wirkmittel zur Abdeckung der Kernfähigkeit »Wirksamkeit im Einsatz« (»… beschreibt die Fähigkeit, unmittelbar oder mittelbar gegen Ziele am Boden, in der Luft, auf und unter Wasser sowie im Informationsraum zu wirken«, Weißbuch 2006).
UAVs können die Fähigkeiten eines Kriegsschiffes um ein Vielfaches erweitern und bieten zusätzliche operative Möglichkeiten. Die engen Platz- und Raumverhältnisse an Bord von Kriegsschiffen machen es aber erforderlich, dass sie besondere Eigenschaften aufweisen müssen, wie zum Beispiel:
die Geräte dürfen in ihren Abmessungen nicht allzu groß dimensioniert sein,
der Wartungsaufwand muss sich in Grenzen halten,
der Umfang des Wartungspersonals muss möglichst gering ausfallen,
modularer Aufbau, um mittels Austausch der Sensorik für vielseitige Missionen einsetzbar zu sein.
Die allerwichtigste Eigenschaft ist jedoch die Fähigkeit für vertikale Starts und Landungen (vertical take off and landing, VTOL). Allein die Notwendigkeit der VTOL-Fähigkeit lässt für die Verwendung an Bord von Kriegsschiffen sinnvoll nur ein Gerät mit Hubschraubertechnologie zu.