Internationaler Währungsfond (IMFIWF)

Inter­na­tion­al Mon­e­tary Fund (englis­che Beze­ich­nung; Abkürzung IMF)
Fond Moné­taire Inter­na­tion­al (franzö­sis­che Beze­ich­nung; Abkürzung FMI)
Sitz: 700 19th Street, N.W. Wash­ing­ton, D.C. 20431 USA, Tel. (001) 202 / 6237000, Fax (001) 202 / 6236278

Grün­dung:
Der Inter­na­tionale Währungs­fond ent­stand 1945 mit der Rat­i­fizierung der bei der Inter­na­tionalen Währungs- und Finanzkon­ferenz in Bret­ton Woods (1944) aus­gear­beit­eten Verträge. 1946 nahm er seine Geschäft­stätigkeit auf. Als Son­deror­gan­i­sa­tion gehört er zum Sys­tem der Vere­in­ten Nationen.

Ziele:

  • Förderung der inter­na­tionalen Zusam­me­nar­beit auf dem Gebi­et der Währungspolitik. 

  • Erle­ichterung der Expan­sion und eines aus­geglich­enen Wach­s­tums das Welthandels zur Förderung und Aufrechter­hal­tung eines hohen Beschäf­ti­gungs­grades Realeinkom­mens zur Entwick­lung der Pro­duk­tion­skraft aller Mit­glieder als ober­stes Ziel der Wirtschaftspolitik. 

  • Förderung der Sta­bil­ität der Währun­gen, Aufrechter­hal­tung geord­neter Währungs­beziehun­gen zwis­chen den Mit­gliedern sowie Ver­hin­derung von 

  • Währungsab­w­er­tun­gen aus Wettbewerbsgründen. 

  • Mitwirkung bei der Ein­rich­tung eines mul­ti­lat­eralen Zahlungssys­tems sowie bei der Besei­t­i­gung von Devisenverkehrsbeschränkungen. 

  • Bere­it­stel­lun­gen von Mit­teln zur Bere­ini­gung von Unaus­geglichen­heit­en in den Zahlungs­bi­lanzen der Mit­gliedsstaat­en unter angemesse­nen Sicherun­gen zur Stärkung des all­ge­meinen Vertrauens. 

Struk­turen:
Der Gou­verneursrat, der aus den Vertretern der Mit­glied­slän­der, im all­ge­meinen aus den für Währungspoli­tik zuständi­gen Min­is­tern oder den Noten­bankpräsi­den­ten neb­st Stel­lvertretern gebildet wird, ist das ober­ste Leitungs­gremi­um. Mit Aus­nahme bes­timmter Befug­nisse (z.B. die Auf­nahme neuer Mit­glieder mit der Fest­set­zung der Auf­nah­mebe­din­gun­gen, die Revi­sion der Quoten, eine ein­heitliche Änderung der Währungspar­itäten etc.) kann er seine Auf­gaben auf das Exeku­tivdi­rek­to­ri­um delegieren. Die Gou­verneure treten jährlich ein­mal zu ihrer Jahresver­samm­lung zusam­men. Ein Inter­im­sauss­chuss (24 Mit­glieder, gewöhn­lich 2 Tre­f­fen pro Jahr) berät ihn über Fra­gen, die sich aus der laufend­en Überwachung des inter­na­tionalen Währungssys­tems und sein­er Anpas­sung an die sich wan­del­nden Ver­hält­nisse ergeben.
Das Exeku­tivdi­rek­to­ri­um ist für die täglichen Geschäfte des Fonds ver­ant­wortlich. Fünf der 24 Exeku­tivdi­rek­toren wer­den von den Mit­gliedsstaat­en mit den größten Quoten (Chi­na, Deutsch­land, Frankre­ich, Japan, Sau­di-Ara­bi­en, USA, Großbri­tan­nien und Nordir­land) ernan­nt, die übri­gen wer­den von den Gou­verneuren der anderen Mit­glied­slän­der nach regionalen Grup­pierun­gen gewählt. Das Exeku­tivdi­rek­to­ri­um trifft sich mehrmals in der Woche zu ein­er förm­lichen Sitzung unter Leitung des Geschäfts­führen­den Direk­tors. Dieser hat kein Stimm­recht, ausgenom­men im Falle ein­er Stim­men­gle­ich­heit.
Der Geschäfts­führende Direk­tor wird von den Exeku­tivdi­rek­toren gewählt (tra­di­tion­s­gemäß ein Europäer).

Aktiv­itäten:
Der IWF analysiert im Rah­men jährlich­er Kon­sul­ta­tio­nen mit den Mit­glied­staat­en die nationale Wirtschaft­sen­twick­lung und ‑poli­tik, über­prüft fiskal‑, wech­selkurs- und geld­poli­tis­che Maß­nah­men und beurteilt die Auswirkun­gen der Poli­tik der Mit­glied­staat­en auf deren Zahlungs­bi­lanzen; daneben begutachtet der IWF hal­b­jährlich die Weltwirtschaft­slage. – Ein Mit­glied­staat kann nach ein­er in Son­derziehungsrecht­en (SZR) nach sein­er Wirtschaft­skraft errech­neten Quote auf Kred­ite ohne Aufla­gen und Gebühren zurück­greifen. Darüber hin­aus gehende Vere­in­barun­gen zur Über­brück­ung von Zahlungs­bi­lanzde­fiziten wer­den verzinst und sind an kor­rigierende wirtschaft­spoli­tis­che Maß­nah­men des Mit­glied­staats (sog. Kon­di­tion­al­ität) gebun­den, zu deren Erfül­lung sich die Kred­it­nehmer in ein­er ver­traglichen Absicht­serk­lärung (»Let­ter of Intent«) verpflicht­en müssen. Hierzu zählen die Bere­itschaft­skred­itvere­in­barun­gen (Stand-by-Arrange­ments, SBA) bei kurzfristi­gen und vorüberge­hen­den Zahlungs­bi­lanzschwierigkeit­en, die Erweit­erte Fond­fazil­ität (Extend­ed Fund Facil­i­ty, EFF) zur Behe­bung struk­tureller Prob­leme, die Fazil­ität zur Stärkung von Währungsre­ser­ven (Sup­ple­men­tal Reserve Facil­i­ty, SFR) bei Zahlungs­bi­lanzprob­le­men in plöt­zlich auftre­tenden Krisen und die konzes­sionäre Armut­sre­duzierungs- und Wach­s­tums­fazil­ität (Pover­ty Reduc­tion and Growth Facil­i­ty, PRGF), mit der die ärm­sten Staat­en unter­stützt wer­den. Zulet­zt wurde gemein­sam mit der Welt­bank eine Ini­tia­tive zur Hil­fe der hochver­schulde­ten armen Län­der (Heav­i­ly Indebt­ed Poor Coun­tries, HIPC) ins Leben gerufen.

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Team GlobDef

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