Europäische Freihandelsassoziation

Europäische Freihandelszone EFTA

Euro­pean Free Trade Assozi­a­tion (englis­che Beze­ich­nung; Abkürzung EFTA)
Asso­ci­a­tion Europèenne de libre echange (franzö­sis­che Beze­ich­nung; Abkürzung AELE)
Sitz: 9–11 rue de Varem­bé, CH-1211 Genf 20; T 00 41 — 22 / 7 49 11 11, Fax 7 33 92 91 

Grün­dung:
Die Europäis­che Frei­han­del­sas­sozi­a­tion wurde 1960 durch Unterze­ich­nung der Kon­ven­tion von Stock­holm gegründet.

Mit­glieder (4):
Island, Liecht­en­stein (seit 1991), Nor­we­gen und die Schweiz. Aus­ge­tretene (der EU beige­tretene) Mit­glieder: Däne­mark (1960–72), Großbri­tan­nien (1960–72), Por­tu­gal (1960–86), Öster­re­ich (1960–94), Schwe­den (1960–94), Finn­land (1986–94)

Ziele:
Förderung ein­er kon­tinuier­lich zunehmenden Wirtschaft­stätigkeit, der Vollbeschäf­ti­gung, der Pro­duk­tiv­itätssteigerung, der rationellen Nutzung der Ressourcen, der finanziellen Sta­bil­ität und der steti­gen Steigerung des Lebens­stan­dards in der Frei­han­del­szone.
Gewährleis­tung von gerecht­en Wet­tbe­werb­s­be­din­gun­gen für den Han­del zwis­chen den Mit­gliedsstaat­en.
Abbau von Dis­par­itäten in der Ver­sorgung mit in der Frei­han­del­szone erzeugten Roh­ma­te­ri­alien.
Beitrag zur har­monis­chen Entwick­lung und Ausweitung des Welthandels durch allmäh­lichen Abbau von Handelshindernissen.

Struk­turen:
Der Rat, der sich aus Vertretern der Mit­gliedsstaat­en zusam­menset­zt, leit­et die Frei­han­del­sas­sozi­a­tion. Er bildet das Forum für die Beratun­gen und gemein­samen Beschlüsse. Entschei­dun­gen und Empfehlun­gen erge­hen im all­ge­meinen ein­stim­mig; die Entschei­dun­gen verpflicht­en den Mit­gliedsstaat, Empfehlun­gen diejeni­gen, an die sie sich richt­en. Der Rat tritt zweimal im Monat auf Min­is­ter- oder Beamtenebene zusam­men. De Rat wird von Komi­tees unter­stützt, u.a. für tech­nis­che Han­delshemm­nisse, der Ursprungs- und Zoll­ex­perten, der Han­del­sex­perten, fern­er vom Wirtschaft­skomi­tee, Kon­sul­ta­tivkomi­tee (Unternehmer, Gew­erkschaften, bis fünf Vertreter je Mit­gliedsstaat), Par­la­men­tari­erkomi­tee, Haushalt­skomi­tee u.a. Experten­grup­pen, die von Zeit zu Zeit ein­berufen wer­den, behan­deln Son­der­fra­gen.
Das Sekre­tari­at, das von einem Gen­er­alsekretär geleit­et wird, unter­stützt den Rat, die Komi­tees und die Experten­grup­pen. Es ver­fügt über keine ausübende Gewalt. Die sechs Abteilun­gen des Sekre­tari­ats sind zuständig für Handels‑, Wirtschafts- sowie Inte­gra­tions­fra­gen, Presse und Infor­ma­tion, Verwaltung.

Außen­beziehun­gen
Der europäis­che Wirtschaft­sraum (EWR)
Das 1992 von den EFTA-Mit­gliedsstaat­en und der Europäis­chen Union und ihren Mit­gliedsstaat­en unterze­ich­nete “Abkom­men zur Schaf­fung des Europäis­chen Wirtschaft­sraumes” (EWR) ist 1994 in Kraft getreten. Die Schweiz hat das Abkom­men nicht rat­i­fiziert (Ref­er­en­dum 1992).
Das Abkom­men wird ergänzt durch
Bilat­erale Abkom­men zwis­chen den EFTA-Staat­en und der Europäis­chen Union über die Ein­fuhr einiger land­wirtschaftlich­er Pro­duk­te,
bilat­erale Abkom­men zwis­chen der Europäis­chen Union zum einen mit Nor­we­gen, zum anderen mit Island über den freien Waren­verkehr mit Fis­chen.
Der Ver­trag schließt ein
1. Die vier Frei­heit­en (freier Verkehr von Waren, Dien­stleis­tun­gen, Kap­i­tal und Per­so­n­en),
2. flankierende und hor­i­zon­tale Poli­tiken für Bere­iche wie u.a. Forschung, Bil­dung, Ver­braucher­poli­tik, Umwelt, Sozialpoli­tik.
3. ein Rechtssys­tem, das die Durch­set­zung von gemein­samen Regeln und Vorschriften gewährleis­tet.
Struk­turen
1. der EWR-Rat als höch­stes Entschei­dungs­gremi­um (Mit­glieder des Rates der Europäis­chen Union, Mit­glieder der Europäis­chen Kom­mis­sion, je ein Vertreter eines EFTA-Mit­gliedsstaates).
2. Der Gemein­same EWR-Auss­chuß als Forum für den Mei­n­ungs- und Infor­ma­tion­saus­tausch und als Gremi­um für die Entschei­dungs­find­ung und Beschluß­fas­sung (hohe Beamte der Kom­mis­sion und der Mit­gliedsstaat­en der EU und der EFTA)
3. Der Bera­tende EWR-Auss­chuß (Mit­glieder des Wirtschafts- und Sozialauss­chuss­es, Mit­glieder des EFTA-Kon­sul­ta­tivkomi­tees).
4. Der Gemein­same Par­la­men­tarische EWR-Auss­chuß.
Die EFTA-Mit­gliedsstaat­en grün­den
1. die EFTA-Überwachungs­be­hörde (Erfül­lung der Ver­tragspflicht­en des EWR-Ver­trages durch die Ver­tragspar-teien);
2. den EFTA-Gericht­shof (gemein­same Kon­trolle mit dem Europäis­chen Gericht­shof)
3. den Ständi­gen Auss­chuß der EFTA-Staat­en (Infor­ma­tio­nen, Kon­sul­ta­tio­nen, Vor­bere­itung der Sitzun­gen des Gemein­samen EWR-Ausschusses). 

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