European Free Trade Assoziation (englische Bezeichnung; Abkürzung EFTA)
Association Europèenne de libre echange (französische Bezeichnung; Abkürzung AELE)
Sitz: 9–11 rue de Varembé, CH-1211 Genf 20; T 00 41 — 22 / 7 49 11 11, Fax 7 33 92 91
Gründung:
Die Europäische Freihandelsassoziation wurde 1960 durch Unterzeichnung der Konvention von Stockholm gegründet.
Mitglieder (4):
Island, Liechtenstein (seit 1991), Norwegen und die Schweiz. Ausgetretene (der EU beigetretene) Mitglieder: Dänemark (1960–72), Großbritannien (1960–72), Portugal (1960–86), Österreich (1960–94), Schweden (1960–94), Finnland (1986–94)
Ziele:
Förderung einer kontinuierlich zunehmenden Wirtschaftstätigkeit, der Vollbeschäftigung, der Produktivitätssteigerung, der rationellen Nutzung der Ressourcen, der finanziellen Stabilität und der stetigen Steigerung des Lebensstandards in der Freihandelszone.
Gewährleistung von gerechten Wettbewerbsbedingungen für den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten.
Abbau von Disparitäten in der Versorgung mit in der Freihandelszone erzeugten Rohmaterialien.
Beitrag zur harmonischen Entwicklung und Ausweitung des Welthandels durch allmählichen Abbau von Handelshindernissen.
Strukturen:
Der Rat, der sich aus Vertretern der Mitgliedsstaaten zusammensetzt, leitet die Freihandelsassoziation. Er bildet das Forum für die Beratungen und gemeinsamen Beschlüsse. Entscheidungen und Empfehlungen ergehen im allgemeinen einstimmig; die Entscheidungen verpflichten den Mitgliedsstaat, Empfehlungen diejenigen, an die sie sich richten. Der Rat tritt zweimal im Monat auf Minister- oder Beamtenebene zusammen. De Rat wird von Komitees unterstützt, u.a. für technische Handelshemmnisse, der Ursprungs- und Zollexperten, der Handelsexperten, ferner vom Wirtschaftskomitee, Konsultativkomitee (Unternehmer, Gewerkschaften, bis fünf Vertreter je Mitgliedsstaat), Parlamentarierkomitee, Haushaltskomitee u.a. Expertengruppen, die von Zeit zu Zeit einberufen werden, behandeln Sonderfragen.
Das Sekretariat, das von einem Generalsekretär geleitet wird, unterstützt den Rat, die Komitees und die Expertengruppen. Es verfügt über keine ausübende Gewalt. Die sechs Abteilungen des Sekretariats sind zuständig für Handels‑, Wirtschafts- sowie Integrationsfragen, Presse und Information, Verwaltung.
Außenbeziehungen
Der europäische Wirtschaftsraum (EWR)
Das 1992 von den EFTA-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten unterzeichnete “Abkommen zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes” (EWR) ist 1994 in Kraft getreten. Die Schweiz hat das Abkommen nicht ratifiziert (Referendum 1992).
Das Abkommen wird ergänzt durch
Bilaterale Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Europäischen Union über die Einfuhr einiger landwirtschaftlicher Produkte,
bilaterale Abkommen zwischen der Europäischen Union zum einen mit Norwegen, zum anderen mit Island über den freien Warenverkehr mit Fischen.
Der Vertrag schließt ein
1. Die vier Freiheiten (freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen),
2. flankierende und horizontale Politiken für Bereiche wie u.a. Forschung, Bildung, Verbraucherpolitik, Umwelt, Sozialpolitik.
3. ein Rechtssystem, das die Durchsetzung von gemeinsamen Regeln und Vorschriften gewährleistet.
Strukturen
1. der EWR-Rat als höchstes Entscheidungsgremium (Mitglieder des Rates der Europäischen Union, Mitglieder der Europäischen Kommission, je ein Vertreter eines EFTA-Mitgliedsstaates).
2. Der Gemeinsame EWR-Ausschuß als Forum für den Meinungs- und Informationsaustausch und als Gremium für die Entscheidungsfindung und Beschlußfassung (hohe Beamte der Kommission und der Mitgliedsstaaten der EU und der EFTA)
3. Der Beratende EWR-Ausschuß (Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses, Mitglieder des EFTA-Konsultativkomitees).
4. Der Gemeinsame Parlamentarische EWR-Ausschuß.
Die EFTA-Mitgliedsstaaten gründen
1. die EFTA-Überwachungsbehörde (Erfüllung der Vertragspflichten des EWR-Vertrages durch die Vertragspar-teien);
2. den EFTA-Gerichtshof (gemeinsame Kontrolle mit dem Europäischen Gerichtshof)
3. den Ständigen Ausschuß der EFTA-Staaten (Informationen, Konsultationen, Vorbereitung der Sitzungen des Gemeinsamen EWR-Ausschusses).
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